Gas- und Strompreisbremse: Wie die Bundesregierung Verbraucher:innen entlasten will

2022 haben sich die Energiepreise im Großhandel extrem verteuert. Diese Kostensteigerungen kommen – aufgrund der frühzeitigen Beschaffung vieler Energieunternehmen ­– zum großen Teil erst 2023 bei den Haushalten an. Um die größten Belastungen abzudämpfen, bringt die Bundesregierung aktuell sowohl eine Gaspreisbremse als auch eine Strompreisbremse auf den Weg. Wir erklären, wie diese wirken sollen.

Neben hoffentlich viel erfreulicher Weihnachtspost gibt es zum Jahresende regelmäßig auch nicht ganz so schöne Nachrichten in den Briefkästen der Menschen in Deutschland: Häufig kündigen Versorger dann Preisanpassungen zum Jahreswechsel an. Dass dies genau zu diesem Zeitpunkt passiert, liegt daran, dass die Versorger Strom und Gas im Voraus kaufen. Zwar gibt es etwa auch Monats- und Quartalspakete für Energie, aber ein ganz wichtiger Faktor bei diesem vorausschauenden Einkauf sind eben auch die Jahresbänder. Meist ein bis maximal zwei Jahre im Voraus kaufen Versorger also Energiemengen etwa für das Jahr 2023 ein, und diese Jahrespakete bestimmen dann maßgeblich auch den Preis. Auch zum Jahreswechsel 2022/23 ändert sich also die Preisstruktur der Einkaufsportfolios – und dies fällt dieses Mal aufgrund der explodierten Energieeinkaufskosten besonders drastisch aus, auch bei naturstrom.

naturstrom setzt seit vielen Jahren darauf, ein eigenes Erneuerbaren-Erzeugungsportfolio aufzubauen und somit nicht nur die Energiewende voranzutreiben, sondern auch unabhängiger von Marktentwicklungen zu werden. Bislang entspricht die eigene Stromproduktion allerdings nur einem kleinen Teil der Liefermenge. Eine genauere Betrachtung des naturstrom-Strommixes findet ihr hier und hier.

Der genaue Anteil eigenerzeugter Mengen schwankt je nach Wetterjahr und Absatz, zuletzt waren es gut 25 Prozent. Den Rest müssen wir direkt bei Ökostrom-Erzeugern im Markt zukaufen und sind somit auch von den aktuellen extremen Preissteigerungen betroffen. 2022 haben unsere eigenen Erzeugungsmengen dabei noch die notwendigen Tarifanpassungen deutlich gedämpft. Nach aktuellem Gesetzentwurf zur Strompreisbremse ist das aber 2023 so nicht möglich.

Es sind also auf breiter Front sehr deutliche Preiserhöhungen für die Verbraucher:innen zu erwarten. Um übermäßige Belastungen abzufedern, hat die Bundesregierung bereits Preisbremsen für Energie beschlossen – im aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren können sich zwar noch Details ändern, die Grundzüge sind jedoch bereits klar:

Die Strom- und Gasrechnungen sinken um feste Entlastungsbeiträge

In vielen Berichten zu dem Instrument wird kompliziert von Kontingentlösungen oder Anteilen am Verbrauch berichtet, dabei ist es eigentlich ganz einfach: Für jeden Haushalt wird ein fester Betrag ermittelt, der dann jeweils von der Gas- sowie der Stromrechnung abgezogen wird bzw. der bei der Berechnung der monatlichen Abschläge berücksichtigt wird.

Dieser monatliche Entlastungsbetrag ergibt sich einerseits aus einem Zwölftel der Prognose des jährlichen Verbrauchs, anderseits aus der Differenz von realem Arbeitspreis und den im Gesetz festgelegten Referenzenergiepreis. Grundlage für die Berechnung des Entlastungsbetrages sind 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs, als Referenzenergiepreis sind für normale Haushalte 40 Cent pro Kilowatt beim Strom bzw. 12 Cent pro Kilowattstunde beim Gas und 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme festgelegt. Oder mathematisch ausgedrückt, hier am Beispiel Strom:

Rechenbeispiel: So funktioniert die Strompreisbremse!

Monatlicher Entlastungsbeitrag = (Verbrauchsprognose /12 / 100 * 80) * (Versorger-Arbeitspreis – 40 ct/kWh).

Den resultierenden Betrag müssen die Versorger bei den Abschlagsplanungen berücksichtigen, die Energiekosten werden damit also deutlich gedrückt.

Korrekturhinweis: Zunächst haben wir hier von festen jährlichen Entlastungsbeiträgen geschrieben. Das war falsch, da die Strompreisbremse am Monat anknüpft und sich die resultierenden Entlastungen also auch über den Geltungszeitraum hinweg ändern können. Das resultiert allein schon daraus, dass ja der Arbeitspreis der Versorger als eine der Variablen weiterhin monatlich angepasst werden kann. Aber auch die Verbrauchsprognose könnte theoretisch während der Geltung der Strompreisbremse verändert werden und muss dann in jeweils aktueller Fassung genutzt werden.

80 Prozent des prognostizierten Haushalts-Energieverbrauchs subventioniert – wer mehr spart, profitiert mehr

Das Instrument wirkt nun praktisch so, dass 80 Prozent des (prognostizierten) Energieverbrauchs vergünstigt und „nur“ mit den festgelegten Referenzenergiepreisen abgerechnet werden. Wer also im Jahr 2023 20 Prozent seines bisherigen Energiebedarfs einsparen kann, der wird nur die von der Bundesregierung festgelegten Preise zahlen; die tendenziell teureren Tarife des jeweiligen Versorgers schlagen überhaupt nicht durch. Der Clou dabei ist aber, dass sich der Entlastungsbetrag aus dem prognostizierten Verbrauch berechnet; der reale Bedarf kann (stark) davon abweichen. Das heißt: Wer noch mehr einspart, bekommt dennoch den vollen Entlastungsbeitrag und spart gleichzeitig die entsprechenden Energiekosten ein, profitiert also überproportional. Energiesparen lohnt sich auch mit den Preisbremsen noch bzw. wird sogar gezielt gefördert – ganz unabhängig davon, dass ja schon die Referenzenergiepreise deutlich über den lange Zeit gewohnten Kosten für Strom und Gas liegen.

Start ab März, Geltungsdauer aber für das ganze Jahr

Die Energiepreisbremsen sollen offiziell erst im März 2023 starten, dann aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar gelten. Ende ist zunächst jeweils der 31. Dezember 2023. Die Regelungen gelten also jeweils für das ganze Jahr 2023, können aber je nach Entwicklung der Energiemärkte auch noch bis Ende April 2024 verlängert werden – was relativ wahrscheinlich auch so umgesetzt wird.

Die Rückwirkung soll in aller Regel so erfolgen, dass dann im März der dreifache Entlastungsbetrag beim Abschlag berücksichtigt wird. Aber auch andere Optionen sind hierbei denkbar, allerspätestens mit den jeweiligen jährlichen Abrechnungen 2023 bzw. 2024 wird der volle Entlastungsbetrag geltend gemacht. Die jeweiligen Energieversorger müssen noch im Februar vor Start der Regelungen und dann auch auf den Abrechnungen die Entlastungsbeiträge vollständig aufführen, um alle Haushaltskund:innen transparent über die jeweiligen Entlastungen zu informieren.

Unterschiedliche Datengrundlagen für Verbrauchsprognose bei Strom- und Gaspreisbremse

Während viele Regelungen bei beiden Gesetzen sehr ähnlich gestaltet sind, gibt es einen entscheidenden Unterschied: Bei Gas und Wärme werden die Abrechnungswerte der Versorger für die Verbrauchsprognose genutzt. Beim Strom stellen jedoch die Verbrauchsprognosen der Verteilnetzbetreiber die Berechnungsgrundlage dar. Das ist zwar einerseits nachvollziehbar, weil diese Daten dann einer einheitlichen Quelle entstammen und so beispielsweise Anbieterwechsel während der Geltungsdauer der Strompreisbremse vereinfacht werden. Allerdings haben wir leider die Erfahrung gemacht, dass die Werte der Verteilnetzbetreiber oft veraltet sind, also gar nicht zu dem wirklichen Verbrauchsverhalten der Entnahmestellen passen. Wenn die Netz-Daten einen deutlich größeren Verbrauch annehmen, als real entnommen wurde und wird, kann das zwar im Rahmen der Strompreisbremse einen Vorteil für die Abnehmer:innen darstellen, es kann aber eben auch den umgekehrten Fall geben – und dann könnten wir als Versorger eben auch nur deutlich kleinere Entlastungsbeträge berücksichtigen, als eigentlich angemessen wären. In diesem Punkt hoffen wir daher noch auf eine Anpassung des Gesetzestextes vor dem endgültigen Beschluss oder zumindest auf verbraucherfreundliche Klärungsprozesse.

Entlastungen nicht nur für Haushalte, sondern auch größere Verbraucher

Die beschriebenen Entlastungsmechanismen sollen nicht nur Haushalten, sondern auch (großen) Unternehmen zugutekommen. Für diese Fälle sind allerdings die Parameter etwas anders ausgestaltet. Zunächst einmal werden die verschiedenen Gruppen nach Verbrauch aufgeteilt: Beim Strom ist die Grenze bei einem Bedarf von 30.000 Kilowattstunden im Jahr gezogen, bei Gas und Wärme markieren 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr die Trennlinie. (Wobei es bei Gas und Wärmelieferungen dann noch ein paar Sonderregeln gibt …). Wer darunter liegt, für den gelten die oben beschrieben Regelungen. Abnahmestellen mit höherem Verbrauch bekommen Strom für 13 Cent, Gas für sieben Cent und Wärme für 7,5 Cent je pro Kilowattstunde. Allerdings werden hier nur 70 Prozent der Verbrauchsprognose als Faktor gedeckelt, zudem sind das wie immer im Unternehmensbereich Nettopreise, also noch ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben.

Mit den Energiepreisbremsen können Verbraucher:innen im Jahr 2023 von erheblichen Entlastungsbeiträgen profitieren. Dennoch: Energiesparen ist weiter sinnvoll. Denn:

  1. Die Preise sind auch mit Bremse immer noch höher als zuvor gewohnt.
  2. Die Preisbremsen belohnen Energiesparen besonders.
  3. Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dem folgenden Stopp der Lieferungen durch Russland ist Gas weiterhin knapp.
  4. Energiesparen ist immer eine gute Idee – sowohl für das Klima als auch die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Auf der Habenseite: Viele Menschen drosseln auch ganz unabhängig von den Preisbremsen ihren Energieverbrauch– oder planen es. Besonders einsparwillig laut eigener Aussage: Ökostrom-Kund:innen. Dafür herzlichen Dank! 💚

Zu der konkreten Umsetzung der Preisbremsen bei naturstrom informieren wir nach den endgültigen Beschlüssen auf unserer Website, in einem gesonderten Blogbeitrag sowie dann natürlich auch per direkter Info an unsere Kund:innen.

Sven Kirrmann
sven.kirrmann@naturstrom.de

Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.

18 Kommentare
  • Klaus Klaws
    Gepostet um 20:01h, 05 Dezember Antworten

    Schade der Weihnachtsmann wird sich wohl noch eine Weile gedulden müssen. Trotzdem Danke für Eure Bemühungen. Nächstes Jahr werdet Ihr sicher schon weiter mit dem Ausbau von Erneuerbaren sein angesichts von Übernahmen von alten Windanlagen. Dann könnt Ihr den Riesen ein Schnippchen schlagen. Ich werbe sehr in meiner Umgebung dafür Frohe Weihnachten Euch allen. Klaus Klaws

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 10:46h, 07 Dezember

      Lieber Herr Klaws,
      vielen Dank für ihre Rückmeldung und die guten Wünsche! Wir hoffen auch, uns in den nächsten Jahren möglichst unabhängig von den Preisentwicklungen am Markt machen zu können und so unsere Kund:innen direkt von den günstigen Stromgestehungskosten profitieren zu lassen. Leider wird das aber eher ein längerer Prozess, weil auch die angesprochenen Betreiber alter Windenergieanlagen sich bei den Verträgen am aktuellen Marktpreis orientieren – schließlich gibt es noch genug andere Interessenten für den dort produzierten Strom. Wir hoffen dennoch sehr, dass sich die Lage am Strommarkt beruhigt und dass wir mit langfristigen PPAs zu guten Konditionen bzw. mehr eigenen Anlagen perspektivisch nicht mehr so abhängig von kurzfristigen Marktentwicklungen sein werden wie aktuell. Für den Moment hilft hier ja auch die beschriebene Strompreisbremse, die wir daher unterstützen, auch wenn wir uns noch eine zielgerichtetere Ausgestaltung gewünscht hätten. Ihnen vielen Dank für Ihren Energiewende-Aktivismus und ebenfalls schöne Weihnachten!
      Sven Kirrmann

  • Thomas Peter
    Gepostet um 22:47h, 05 Dezember Antworten

    Es ist ein Desaster. Man kann hier auch nichts mehr beschönigen. Ich bin immer davon ausgegangen, dass Naturstrom sich über lang laufende PPA’s mit Ökostrom eindeckt und nur die Spitze an der Börse einkaufen muss. Nun zieht der Strompreis im Bestand auf 52 Cent an. Der Grundpreis steigt natürlich auch. Wie ist das zu erklären? Sie hätten doch alle Chancen gehabt hier als Sieger vom Platz zu gehen und die Vorteile des Ökostrombezugs voll auszuspielen. Da wir als Kunden hier ja trotzdem 100% Ökostrom einkaufen füllen wir die Taschen der Windkraftanlagen- und Solaranlagenbetreiber. Das wirft ein sehr dunkles Licht auf die ganze Branche. Vom Betreiber bis zum Stromhändler. Über Jahre wurde dass alles vom Verbraucher über die EEG Umlage finanziert. Jetzt wird davon nichts zurückgegeben. Man reibt sich die Hände und freut sich über Milliardengewinne. Mir ist die Preisbildung an den Börsen bekannt, aber dennoch sind Ihre Preise nicht zu erklären wenn die Beschaffung wirklich langfristig ausgelegt wäre.
    Sie schreiben zwar, dass nur 1-2 Jahre gekauft wird, dazu aber ein Beispiel von unserem lokalen Versorger: 33 Cent in der Grundversorgung und um die 32 Cent für langlaufende Verträge ab 01.01.23, natürlich für Bestandskunden. 9,4 Cent für Gasbestandskunden. Es scheint also zu gehen mit der langfristigen Sicherung der Preise.
    Verstehen Sie mich nicht falsch. Mit steigenden Preisen haben wohl alle Kunden gerechnet. Aber dass Sie jetzt zur Spitze am Markt gehören und im Bestand noch teurer sind als die Neukundenpreise anderer Anbieter ist schon etwas befremdlich.
    Entschuldigen Sie bitte die deutlichen Worte, aber Ihre Kunden sind wohl mehr als frustriert über die Entwicklung insbesondere beim echten Ökostrom.

    • Dominique Czech
      Gepostet um 10:37h, 07 Dezember

      Guten Morgen,

      wir teilen die Frustration unserer Kund:innen – schließlich müssen wir den Strom zu ebenso massiven Preissteigerungen direkt von den Erzeugern einkaufen. Daher arbeiten wir umso engagierter für den Ausbau Erneuerbarer – denn nur so wird das preistreibende Erdgas verdrängt.
      Zu den Tarifkalkulation anderer EVUs können wir nichts sagen, prinzipiell hängen die Preise aber sehr eng an den individuellen Beschaffungskosten. Aufgrund der extremen Preissteigerungen und -schwankungen in den letzten Monaten gibt es daher derzeit sowohl deutlich günstigere Anbieter, aber eben auch viele teurere.

      Stichwort PPAs: Natürlich haben wir einige langfristige Lieferverträge mit Erzeugern abgeschlossen. Das sind vor allem Photovoltaik-Anlagen, die aber noch den kleinsten Teil unseres Beschaffungsportfolios ausmachen und bei welchen teilweise auch innerhalb der Vertragslaufzeit variable Lieferpreise je nach Marktlage vereinbart sind.
      Bei Windanlagen sind es aber eben vor allem Ü20-Anlagen, deren weitere Lebensdauer noch unklar ist, weshalb da eben oft Ein- bis max. Zweijahresverträge abgeschlossen werden.
      Wasserkraftwerksbetreiber verkaufen (wie sonstige Großkraftwerke) auf Termin, üblicherweise in Jahresprodukten. Da die letzten beiden Quellen unsere Hauptquellen, sind wir da eben auch stark von kurzfristigeren Entwicklungen betroffen.

      Herzliche Grüße
      Dominique von naturstrom

  • Stefan Michels
    Gepostet um 17:49h, 07 Dezember Antworten

    Ich kann dem Kommentar von Thomas Peter nur zustimmen – genau dieselben Gedanken hatte ich auch beim Lesen des Schreibens, in dem die Anhebung der Strompreise auf mehr als das Doppelte angekündigt wurde.
    Apropos Kündigug, die habe ich unverzüglich ausgesprochen und erst danach von der Initiative der Regierung erfahren, Preiserhöhungen für 2023 ausschliessen zu wollen, daher möchte ich die Kündigung mit Naturstrom besprechen um sie ggf. zurückzunehmen. Leider ist es unmöglich, telefonisch jemanden zu sprechen; meine schriftliche Bitte um Rückruf wurde bislang nicht erfüllt.
    Vielleicht bin ich bei einem anderen Anbieter tatsächlich nicht nur günstiger sondern insgesamt besser aufgehoben…

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 12:10h, 08 Dezember

      Hallo,
      unser Kundenservice ist aufgrund der Vielzahl an Anfragen leider aktuell sehr überlastet und daher schlecht zu erreichen, das tut uns leid. Wir haben die Rückrufbitte aber auch noch einmal intern weitergegeben.
      Die Meldung, dass 2023 Preiserhöhungen nicht möglich sein sollen, ist allerdings falsch. Im Zuge der Strompreisbremse sollen überteuerte Preisanpassungen zwar ausgeschlossen werden, das ist aber eigentlich bisher schon so. Tariferhöhungen, die wie bei uns uns vielen anderen Anbietern aus den stark gestiegenen Beschaffungskosten resultieren, werden aber weiter möglich sein. Andernfalls würden viele Versorger ja auch pleite gehen bzw. es bräuchte die Strompreisbremse überhaupt nicht.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Ortmanns
    Gepostet um 15:59h, 08 Dezember Antworten

    Hallo liebe Naturstromer,

    ich habe eine Frage zur Strompreisbremse. Bei mir hat es sich ergeben, dass meine Eltern gerade zum 1.9.22 bei mir eingezogen sind. Hierfür haben wir extra neuen Wohnraum geschaffen. Ich gehe davon aus, dass mein Stromverbrauch in 2023 deutlich höher sein wird als in 2021 oder 2022.
    Ist hierfür eine Regelung bei der Preisbremse vorgesehen? Kann ich den Verbrauch meiner Eltern in ihrer Doppelhaushälfte, die sie bis August bewohnt haben, ebenfalls als Referenz mit zugrunde legen?
    ANsonsten wäre ich erheblich benachteiligt.

    schöne Grüße
    Björn Ortmanns

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 19:32h, 08 Dezember

      Hallo Björn,
      bislang ist da leider kein irgendwie gearteter Korrekturmechanismus bei den Prognosedaten eingeplant. Und auch eine Anrechnung des bisherigen Verbrauchs deiner Eltern ist nicht möglich, weil es eben immer nur um die einzelne Abrechnungsstelle geht. Das finden wir allerdings ebenfalls problematisch und haben schon darauf hingewiesen, dass idealerweise die Verbrauchsprognosen der Versorger statt wie bisher vorgesehen die der Netzbetreiber zur Berechnung der Entlastung genutzt werden sollen. Diese sind nämlich oft genauer und auch eine Anpassung im begründeten Einzelfall wäre einfacher umsetzbar. Mindestens bräuchte es aber klare Clearingprozesse für Fälle wie deinen, wo sich Verbräuche im kommenden Jahr deutlich von der Vergangenheit unterscheiden. Wir hoffen sehr, dass dies bis zur Verabschiedung des Gesetzes noch eingearbeitet wird.
      In jedem Fall kommt nächste Woche noch ein Blogbeitrag zu der konkreten Umsetzung des Gesetzes bei naturstrom, wo wir dann auch diese Frage noch einmal beleuchten werden.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Ein Kunde
    Gepostet um 10:01h, 09 Dezember Antworten

    Hallo,
    ich bitte um Bestätigung, ob ich das Greifen der Strompreisbremse bei Ihnen richtig verstanden habe.

    Laut https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002 gilt diese ab März 2023, jedoch rückwirkend auch ab Januar 2023. In Ihrem Schreiben zur Preisanpassung im November nennen Sie zwei neue Abschlagswerte, einer falls die Bremse kommt und einen, wenn nicht.

    Welcher Wert gilt nun? So wie ich das verstehe kommt die Preisbremse ab Januar 2023, wenn auch erst rückwirkend, und ich kann den niedrigeren Abschlagswert nehmen.

    Danke für Ihre Rückmeldung

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 16:45h, 09 Dezember

      Hallo,
      ja, das ist in der Tat verwirrend, da die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Erstellung der Schreiben noch den 1.1.23 als Start der Strompreisbremse geplant hat, die Regelung jetzt aber voraussichtlich erst zum 1.3.23 gilt, mit dann rückwirkendem Ausgleich für Januar und Februar.
      Aber das nur als Hintergrund, was zählt, ist: Für unsere Kund:innen werden wir direkt ab Jahresanfang die Strompreisbremse einkalkulieren, es gelten also die niedrigeren genannten Abschläge. Das heißt zwar für uns, dass wir diese Entlastung selbst zwischenfinanzieren müssen, da die staatliche Erstattung erst ab März kommt. Im Sinne der Transparenz und der Kundenorientierung nehmen wir diesen Zusatzaufwand aber gerne auf uns.
      Nach der finalen Verabschiedung des Strompreisbremsengesetzes nächste Woche werden wir die genaue Umsetzung bei naturstrom aber auch noch einmal hier im Blog erläutern, zudem werden alle Kund:innen dazu Anfang nächsten Jahres direkt informiert werden.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Igno Ranzo
    Gepostet um 22:27h, 18 Dezember Antworten

    Mal abgesehen von der Ungenauigkeit der Stromverbrauchsdaten beim Verteilnetzbetreiber: Ich habe noch nicht verstanden, welcher Referenzzeitraum für den prognostizierten Verbrauch (80%) genau gilt: Ist dies der Verbrauch von 2022, oder von 2021-22, oder von Okt 2021 bis Sep 2022 usw.?

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 10:56h, 19 Dezember

      Hallo,
      es wird eben nur auf die aktuelle Verbrauchsprognose der Verteilnetzbetreiber verwiesen, nicht auf einen klaren Referenzzeitraum. Jetzt ist eben genau die Frage, wann die Netzbetreiber ablesen bzw. ihre Werte aktualisieren. Im Normalfall wird die letzte Ablesung Anfang 2022 stattgefunden haben, dann ist also tendenziell das Jahr 2021 die Referenz. Es kann aber natürlich auch spätere unterjährige Ablesungen gegeben haben, oder es wird sogar vor dem offiziellen Start der Strompreisbremse im März noch eine Aktualisierung stattfinden, dann sollte eben noch ein großer Anteil von 2022 bzw. das komplette aktuelle Jahr Grundlage der Prognose sein. Allerdings haben wir bei vielen dieser Daten ein Diskrepanz zwischen den realen Ablesewerten und den gemeldeten Prognosen festgestellt, teilweise werden die Prognosen also anscheinend nicht regelmäßig auf Basis der Ablesungen aktualisiert und können daher sehr viel veralteter sein. Diese Intransparenz sehen wir eben problematisch.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Sascha B.
    Gepostet um 15:43h, 19 Dezember Antworten

    Ich kann dem Kommentar von Thomas Peter ebenfalls nur zustimmen. Ich bin seit 2011 Naturstromkunde und hatte auch gedacht, dass Naturstrom von den Börsenpreisen relativ unabhängig agiert. Habe ein Info-Schreiben aus dem Jahr 2012 von Naturstrom, indem gesagt wird, dass die Einkaufskosten von Naturstrom deutlich über dem Börsenpreis liegen, weil über 50% des Stroms von deutschen Erzeugern bezogen wird. Ich habe damals gerne höhere Preise gezahlt, um von den Börsenspekulationen unabhängig zu sein. Nun zeigt sich, dass dies anscheinend ein Trugschluss war. Telefonisch ist niemand erreichbar. Ich werde nun zu den deutlich günstigeren Neukundenpreisen anderer Anbieter wechseln.

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 18:12h, 19 Dezember

      Hallo Sascha,
      wir können den Ärger sehr verstehen. Allerdings ist die Situation an den Energiemärkten wirklich herausfordernd, wir hatten wie viele andere Versorger stark gestiegene Einkaufskosten und mussten diese eben einfach weitergeben, sofern wir nicht tiefrote Zahlen schreiben wollen. Weil das gerade sehr vielen Energieversorgern so geht und das eben deutliche Belastungen für die Verbraucher:innen bedeutet, hat die Bundesregierung überhaupt die Energiepreisbremsen entwickelt. Nach Abzug dieser Vergünstigung sollte die Belastung dann auch vergleichsweise moderat sein und sich kaum von anderen Angeboten unterscheiden. Daher würden wir uns freuen, wenn du weiter mit uns die Energiewende vorantreiben würdest.
      2012 war die Situation übrigens wirklich noch eine ganz andere, damals war Börsenstrom eben sehr günstig und die Herstellungs- bzw. Einkaufskosten von Ökostrom in Deutschland lagen tatsächlich noch klar darüber. Das hat sich ja schon in den letzten Jahren geändert, (unser) Ökostrom war nicht teurer als die Durchschnittspreise im Markt. Heute sind (neue) Erneuerbare die deutlich günstigsten Erzeuger, aber gleichzeitig sind die Großhandelskosten stark gestiegen – und die Betreiber können und wollen in den allermeisten Fällen eben auch von den allgemein gestiegenen Preisen profitieren. Wenn man selbst irgendein Gut statt wie gewohnt für 5 Euro nun für 25 oder 30 Euro verkaufen kann, würden das ja auch die meisten Menschen nutzen – und selbst wenn der Verkäufer etwas Abschlag gibt, ist das noch eine Vervielfachung der bisherigen Kosten. Genau das ist die Situation, wenn wir aktuell Ökostrom einkaufen. Daher wollen wir durch den verstärkten Bau eigener Anlagen sowie durch vermehrte Langfristverträge mit neuen Ökokraftwerken nicht nur mehr Klimaschutz selbst betreiben, sondern uns auch unabhängiger vom Markt machen – und so hoffentlich schon bald auch wieder unsere Preise senken können.
      Und was die telefonische Erreichbarkeit angeht: Aktuell gibt es verständlicherweise sehr viele Nachfragen in unserem Kundenservice, zudem sind auch wir von den aktuellen Krankheitswellen nicht verschont geblieben. Daher sind die Kontaktmöglichkeiten aktuell leider nicht so gut wie gewohnt. Das ist auch nicht unser Anspruch und wir hoffen, dies schon bald wieder bessern zu können.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Ingrid
    Gepostet um 11:24h, 03 Januar Antworten

    Guten Tag, ich kann Sascha B, nur zustimmen. Wir waren über 10 Jahre Kunden. Haben den höheren Preis brav bezahlt. Die jetzige Preiserhöhung war ein Schock. Auch die späte Benachrichtigung. Andere Anbieter haben bei hohen Preiserhöhungen 6 Wiochen vorher angeschrieben. Wir haben zum 31. Januar gekündigt. Leider ging es nicht schneller. Andere Anbieter sind viel günstiger. Wir kommen nie wieder zurück. Die Art und Weise ist nicht entschuldbar. Ich ärgere mich bis heute über Naturstrom und bereue bei so eine Firma jemals Kunde gewesen zu sein. Die Preisbreme wird leider ausgenutzt und das ist nicht gut für die zukünftige Generation.

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 15:17h, 03 Januar

      Hallo Ingrid,
      den Ärger können wir verstehen, dieser tut uns leid und wir bedauern die Kündigung.
      Wir sind mit den letztjährigen Entwicklungen auf dem Energiemarkt wahrlich auch nicht zufrieden, mussten aber die stark gestiegenen Einkaufskosten leider an unsere Kund:innen weitergeben. Das wäre auch ohne Strompreisbremse passiert, das Entlastungsinstrument (dass es ja nur gibt, weil es auch ganz vielen anderen Versorgern so geht), federt hier zumindest die ärgsten Belastungen ab.
      Dass es Unterschiede bei der Ankündigungsfrist gab, liegt auch daran, dass Grundversorger – also die meisten Stadtwerke – im Gegensatz zu uns gesetzlich zu einer Vorankündigung von 6 Wochen verpflichtet sind. Wir haben uns hier etwas länger Zeit gelassen, da der Energiemarkt 2022 sehr turbulent war und auch politisch bis Jahresende noch über Maßnahmen diskutiert wurde, die Entwicklungen wollten wir so weitgehend wie möglich berücksichtigen. Deshalb gibt es bei uns im Gegensatz zu den allermeisten anderen Versorgern eben auch schon ab Januar vergünstigte Abschläge statt erst ab März. Und immerhin gibt es abgesehen vom ohnehin vorgesehenen Sonderkündigungsrecht bei naturstrom immer eine monatliche Kündigungsfrist.
      Viele Grüße und ein gutes neues Jahr
      Sven von naturstrom

  • Hms
    Gepostet um 05:07h, 28 Januar Antworten

    Am besten werden jene Einsparen können, die nicht mehr im Homeoffice sind, und die jetzt Ihren Covid-Urlaubsmangel ausgiebig beheben, oder welche dei vorher verschwenderisch waren!

    Geringverdiener, die schon alleine zur Fixkostenreduzierung bereits in der Vergangenheit alles Optmiert haben, profitieren am wenigsten…

    Als nächste tolle Idee, jeder bekommt 1% seines Jahrsgehalts als Konsumbonus drauf (der Arme bekommt nen 100er, der Millionär 10K), weil Prozente sind ja voll Gerecht und so…

  • Pingback:Praxisfragen und naturstrom-Antworten rund um die Energiepreisbremsen - naturstrom Blog
    Gepostet um 08:25h, 17 März Antworten

    […] schon in vorangegangenen Blogbeiträgen zum grundsätzlichen Mechanismus der Preisbremsen ausgeführt, gilt: Als Grundlage für die Berechnung der Entlastung im Strombereich müssen wir verpflichtend […]

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