Die Gas- und Strompreisbremsen sind beschlossen – wie läuft die Umsetzung bei naturstrom?

Jetzt steht’s fest: Die Preisbremsen für Strom und Gas kommen. Und damit erhebliche Entlastungen für alle Energieverbraucher:innen im Jahr 2023. Die Grundlagen haben wir bereits erläutert, in diesem Beitrag gehen wir nun genauer auf die Umsetzung bei naturstrom ein.

Wie hoch ist meine Entlastung?

Jeder Haushalt erhält über das Jahr feste monatliche Entlastungsbetrag, welche dann die monatlichen Abschlagszahlungen reduzieren. Die genaue Höhe des Entlastungsbetrags errechnet sich (hier am Beispiel von Strom) wie folgt:

(Verbrauchsprognose / 12 / 100 * 80) * (Versorger-Arbeitspreis – 40 ct/kWh) = Monatlicher Entlastungsbeitrag

80 Prozent des prognostizierten Monatsverbrauchs (hier wird pauschal ein Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose genutzt) mal der Differenz von realem Arbeitspreis und Referenzenergiepreisen. Letztere sind staatlich festgelegt und betragen 40 ct/kWh bei Strom, 12 ct/kWh bei Gas und 9,5 ct/kWh bei Wärmelieferungen. Genauer haben wir das im ersten Beitrag zu den Entlastungsinstrumenten erklärt.

Wichtig bleibt: Energiesparen lohnt sich nun besonders! Denn wer nur 80 Prozent seiner Verbrauchsprognose verbraucht, zahlt nur die gesetzlich festgeschriebenen und vergünstigten Preise. Wer noch mehr einspart, profitiert durch die festen Entlastungsbeträge sogar überproportional.

Keine Lust, selbst zu rechnen? Kein Sorge, bis spätestens Ende Februar informieren wir alle naturstrom-Kund:innen, wie hoch ihr jeweiliger Entlastungsbeitrag ausfällt. In diesen Schreiben führen wir dann auch noch einmal auf, wie sehr die Abschläge durch die Vergünstigungen sinken. Und auch in den Abrechnungen, die in den Preisbremsen-Zeiten versendet werden, gibt es noch einmal einen Einblick in die individuellen Entlastungen.

Korrekturhinweis: Zunächst haben wir hier von festen jährlichen Entlastungsbeiträgen geschrieben. Das war falsch, da die Strompreisbremse am Monat anknüpft und sich die resultierenden Entlastungen also auch über den Geltungszeitraum hinweg ändern können. Das resultiert allein schon daraus, dass ja der Arbeitspreis der Versorger als eine der Variablen weiterhin monatlich angepasst werden kann. Aber auch die Verbrauchsprognose könnte theoretisch während der Geltung der Strompreisbremse verändert werden und muss dann in jeweils aktueller Fassung genutzt werden.

Was muss ich tun, um von den Entlastungen zu profitieren?

Nichts, jede:r Haushaltkund:in profitiert automatisch. Die Entlastung wird direkt über die Energierechnungen gewährt. Da die Entlastungen auf Prognosen und nicht realen Verbräuchen beruhen, ist es etwa auch nicht nötig, Zählerstände abzulesen und zu melden.

Wann startet die Entlastung?

Gas- und Strompreisbremse für 2023 starten am 1. März und gelten dann jeweils rückwirkend für Januar und Februar.

Aber Achtung: Da die Strompreisbremse zunächst schon zum Jahreswechsel kommen sollte, haben wir das auch so eingeplant und in unserem jüngsten Preisanpassungsschreiben so kommuniziert. Obwohl die Entlastung im Stromsektor nun also eigentlich erst später starten, haben wir uns dafür entschieden, die vergünstigten Abschläge für die Strombelieferung direkt vom Jahreswechsel an zu berücksichtigen. Unsere Haushalts- und Gewerbekund:innen zahlen daher bereits ab Januar die günstigeren Abschläge, für Bündelkunden gilt das dann ab März.

Zugegeben: Die Entlastung ab Januar ist für naturstrom zwar eine gewisse Belastung, da wir die Differenz zunächst aus eigener Tasche zahlen, bevor die staatliche Erstattung ab März greift – aber unsere Stromkund:innen profitieren so schneller von den geplanten Maßnahmen und zudem ist das Vorgehen transparenter und einfacher in der Abwicklung.

Für unsere Gaskund:innen und Abnehmer:innen in unseren Wärmeprojekten startet die Preisbremse wie vom Gesetz vorgesehen im März. Selbstverständlich profitieren auch sie dann rückwirkend für Januar und Februar. Voraussichtlich wird die rückwirkende Entlastung dann direkt im März-Abschlag berücksichtigt, hierzu informieren wir dann aber noch.

Auf welchen Verbrauchsdaten beruhen die Entlastungsbeträge?

Jetzt wird’s friemelig: Für Gas und Wärme gelten die unternehmenseigenen Prognosewerte vom September 2022 als Grundlage, wohingegen für die Stromverbrauchsprognose in aller Regel die Daten der Verteilnetzbetreiber herangezogen werden.

Das ist aus unserer Sicht nicht optimal, da diese Netzbetreiber-Daten für die Strom-Entlastung teilweise veraltet sind und deutlich von den aktuellen realen Verbrauchsdaten abweichen. Wir sind aber gerade in der Prüfung, ob wir nicht doch bei klar unschlüssigen Prognosewerten die realen Vorjahresverbräuche nutzen können.

Mein Energiebedarf hat sich deutlich verändert, etwa durch eine Wärmepumpe – was kann ich tun?

Wenn man bereits im letzten Jahr viel Energie gespart hat und dieses Verhalten in die Verbrauchsprognose eingeflossen ist, bekommt man leider auch entsprechend geringere Entlastungsbeträge. Das lässt sich leider auch nicht nachträglich anpassen, da ansonsten die Prognosewerte beliebig manipuliert werden könnten. Für alle, die schon immer besonders sparsam mit Energie waren und die entsprechend kaum noch Einsparpotenziale haben, ist das leider ein großer Haken in dem ansonsten schon sehr zielgerichteten Entlastungskonzept.

Ähnlich gekniffen sind leider auch Haushalte, die 2023 absehbar einen deutlich größeren Energieverbrauch haben, beispielsweise durch mehr Menschen oder Zeit in den eigenen vier Wänden. Auch hier gelten die Verbrauchprognosen aus (September) 2022.

Keine Regel ohne Ausnahme – und die betrifft in diesem Fall alle Wärmepumpenkäufer:innen.  Da diese Heiztechnologie Gas ersetzt und somit einspart und zudem den Klimaschutz vorbringt, wird eine solche Neuanschaffung gezielt berücksichtigt. Und das vergleichsweise einfach: Da Wärmepumpen ohnehin beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen, kann dieser die absehbaren Mehrverbräuche direkt bei der Übermittlung der Prognosedaten berücksichtigen. Davon profitiert auch, wer sich im Lauf des Jahres 2023 eine Wärmepumpe installiert.

Kann ich meine Abschläge trotz der Preisbremsen anpassen?

Abschläge sind lediglich eine Vorauszahlung auf die Jahresabrechnungen. In den Abschlagszahlungen, die wir vorgeben, haben wir die Entlastungszahlungen bereits berücksichtigt. Wer weiß, dass sich seine Verbräuche deutlich ändern – etwa durch Veränderung der Personenzahl im Haushalt, andere Verbrauchsgeräte oder Einsparbemühungen – kann natürlich auch wie bisher seine Abschlagszahlungen anpassen, um nicht bei der Abrechnung zu viel nachzahlen zu müssen bzw. um nicht in der Zwischenzeit zu viel Geld an naturstrom zu überweisen. Eine Anpassung geht etwa über unseren Kundenservice oder auch selbständig (mit Freigabe durch uns) in unserem Kundenportal.

Wichtig dabei zu wissen: Eine Anpassung der Abschläge wirkt sich nicht auf den Entlastungsbetrag aus, da dieser auf der Verbrauchsprognose und nicht der realen Energienutzung beruht. Minder- oder Mehrverbräuche werden ohnehin wie gewohnt in der Abrechnung über Rückzahlungen bzw. Nachforderungen ausgeglichen. Im Zweifel sollte man also nur dann seinen Abschlag mindern, wenn man ganz sicher ist, dass man entsprechend viel Energie einspart. Ansonsten können hohe Nachzahlungen drohen.

Wie lange gibt es die Energiepreisbremsen?

Strom- und Gaspreisbremse gelten zunächst für das komplette Jahr 2023, können gegebenenfalls aber bis April 2024 verlängert werden, was sehr wahrscheinlich ist. Ab dem Sommer 2024 erwarten die meisten Expert:innen deutliche Entspannung bei den Einkaufspreisen für Strom und Gas, wenn auch die Kosten weiter ein deutliches Stück über dem Niveau vor Frühjahr 2022 liegen werden. Deshalb gilt weiterhin: Energiesparen und direkte Erneuerbaren-Nutzung, etwa über Solaranlagen auf Balkon oder Dach, lohnen sich! Nicht nur im kommenden Jahr, sondern dauerhaft – für den eigenen Geldbeutel und den Klimaschutz.

Einige Tipps zur effizienten Nutzung von Energie haben wir hier zusammengestellt, weitere Informationen bieten etwa die Verbraucherzentralen, die Energiewechsel-Kampagne der Bundesregierung oder Mitmach-Aktion #StopFossil.

Sven Kirrmann
sven.kirrmann@naturstrom.de

Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.

52 Kommentare
  • Michael D.
    Gepostet um 15:42h, 19 Dezember Antworten

    Sehr verständlich erklärt, vielen Dank.
    Mir stellen sich trotzdem noch ein paar Fragen:
    Wo finde ich meinen prognostizierten Verbrauch?
    Wie wird das bei Neubauten mit Wärmepumpe gehandhabt? Gibt es da einen pauschalen Wert pro Quadratmeter oder wie wird hier die Prognose ermittelt?

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 17:43h, 19 Dezember

      Hallo Michael,
      freut uns, wenn das hilft. Den prognostizierten Verbrauch teilen wir bis Ende Februar noch einmal detailliert mit. Üblicherweise sollte sich die Netzbetreiber-Prognose dabei eng am Vorjahresverbrauch orientieren, also an den Werten aus 2021/2022, je nach Ablesedatum. Leider kann es da wie erklärt aber in Einzelfällen durchaus zu Diskrepanzen kommen, meistens sollte das aber passen.
      Bei Neubauten, die 2023 erst bezogen werden, wird tatsächlich mit Schätzwerten gearbeitet – wenn es da eine Wärmepumpe gibt, wird dies dabei berücksichtigt. Das genaue Verfahren müssten aber die Netzbetreiber erläutern. Im Fall eines bestehenden Anschlusses, bei dem eine Wärmepumpe ergänzt wird, können schon nach einem Monat Betrieb reale Verbrauchsdaten zur Aktualisierung der Verbrauchsprognose herangezogen werden. Ansonsten können Anschlüsse, zu denen es keine historschen daten gibt, mit realen Verbrauchsdaten von mindestens drei Monaten hochgerechnet werden.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • M PAULE
    Gepostet um 19:53h, 19 Dezember Antworten

    Hallo , was mir halt nach wie vor einfach nicht in den Kopf geht, warum auch der Preis von Naturstrom so massiv angestiegen ist, Vielleicht könnt ihr das ebenfalls nochmal zusammenfassend erklären, bi. Seit Jahren treuer Kunde aber hadere im Moment mich nach was günstigerem umzuschauen …

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 11:30h, 20 Dezember

      Hallo,
      ganz kurz: die Tarifanpassung liegt an massiv gestiegenen Einkaufskosten. Hier mal eine Übersicht, wie sich die Großhandelspreise in den letzten Monaten und Jahren entwickelt haben – inzwischen ist man zwar wieder ein gutes Stück vom Höchststand im August weg, das heißt aber eben, dass es statt einer Verzwanzigfachung der Einkaufspreise immer noch um eine Verfünf- bis achtfachung des langjährigen Mittels geht: https://www.finanzen.net/rohstoffe/eex-strompreis/chart
      Die Grafik zeigt zwar nur die Entwicklung an der Börse, an der wir ja bewusst nicht kaufen. Aber auch die von uns mit den Betreibern von Wind- oder Wasserkraftwerken ausgemachten Verträge orientieren sich an diesem Preissignal. Und da Strom vor allem im Vorjahr gekauft wird, schlagen eben 2023 die vervielfachten Einkaufspreise des Jahres 2022 durch.
      Da das nicht nur uns, sondern ganz viele Versorger betrifft, hat der Staat eben die Strompreisbremse beschlossen, um die Belastungen halbwegs im Zaum zu halten. Durch dieses Instrument sind die real zu zahlenden Preise im Markt ziemlich nivelliert, was wir aus Wettbewerbssicht eigentlich problematisch finden, in dieser Extremsituation aber wohl unumgänglich war. Da die finalen Stromkosten durch die Deckelung von praktisch 80 Prozent des Verbrauchs nun also überall relativ ähnlich sind, würden wir uns freuen, wenn gerade unsere langjährigen Kund:innen (danke dafür!) diese schwierige Zeit mit uns durchstehen und wir dauerhaft gemeinsam die Energiewende voranbringen. Denn nur mit mehr Erneuerbaren lässt sich diese aktuelle fossil-nuklear bedingte Preiskrise und natürlich vor allem die Klimakrise wirksam bewältigen.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Christian H.
    Gepostet um 07:27h, 20 Dezember Antworten

    Wie gestaltet sich das ganze denn wenn man umgezogen ist und in der neuen Wohnung wegen Fußbodenheizung deutlich mehr Strom verbraucht?

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 10:24h, 20 Dezember

      Hallo Christian,
      dabei ist entscheidend, dass sich die Verbrauchsprognose eben nicht nach dem Kunden richtet, sondern nach dem Netzanschlusspunkt. Wenn du also in eine bestehende Wohnung ziehst, richtet sich die Verbrauchsprognose nach dem Bedarf der Vormieter – und hier sollte die Fußbodenheizung ja berücksichtigt sein. Wenn es eine Neubauwohnung ist, wird die Prognose erst einmal von den Netzbetreibern geschätzt, auch da werden aber die jeweiligen Gegebenheiten berücksichtigt und die Prognose kann dann auch noch mit den realen Verbrauchswerten verschnitten und aktualisiert werden.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Markus Vagt
    Gepostet um 23:37h, 20 Dezember Antworten

    Wertes Naturstromteam,

    als ebenfalls seit Jahren treuer Naturstromkunde (Vertragsnummer 2110346-1) kann ich, offen gesagt, die geplante Preiserhöhung auf 50 ct / kwh oder 500 Euro pro Megawattstunde nach wie vor nicht nachvollziehen. Auch der Blick auf den Link zum Borsenstrompreis zeigt eher, dass der Preis 2022 an nur 4 von 12 Monaten über den von Naturstrom für 2023 angedachten 53 ct / kwh lag. Ferner frage ich mich, wie die örtlichen Stadtwerke Drewag in Dresden ab 2023 für Neukunden 38 ct/kwh brutto bei 10 € Grundpreis pro Monat anbieten können, wo sie wesentlich stärker von den hohen Gaspreisen abhängig sind als Naturstrom mit bekanntlich hohem Anteil an regenerativen Enerrgien. Selbst Vatenfall bietet Ökostrom für 47 ct / kwh an (laut Verifox), wenngleich dieser ebenfalls als Kohlestromlieferant auftretender Anbieter derzeit keine Wechseloption darstellt. Schließlich habe ich noch die die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, im Ohr, die sagte der „Bild“-Zeitung (Samstag) grundsätzlich: „Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.“ Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. Kurzum erscheint mir der Verweis auf die Strombörse als alleiniger Grund für die hohen Preise, im Sinne der Missbrauchsklausel als ungenügende Erklärung. Bitte gehen Sie etwas in die Tiefe. Zudem würde mich interessieren, wie Naturstrom als Anbieter regenerativer Energien von der Übergewinnsteuer, vom Wirtschaftsministerium angekündigt, betroffen ist und ob diese ebenfalls ein Grund für die höheren Preise sind. Ich war bislang sehr zufrieden mit Naturstrom und möchte bislang nicht wechseln.

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 10:40h, 21 Dezember

      Hallo Herr Vagt,
      danke für ihre bisherige (und hoffentlich weitere!) Treue und für Ihre Anfrage. Gerne gehe ich auf die Fragen ein:
      Erst einmal ist dazu zu sagen, dass der stark gestiegene Börsenpreis bzw. die daraus resultierenden sehr viel höheren Beschaffungskosten für Ökostrom zwar der klare Hauptgrund für die Tarifanpassung sind, aber das ist ja der reine Einkaufsposten. Für den finalen Endkund:innen-Strompreis kommen da ja noch (ebenfalls deutlich gestiegene) Netzentgelte, Umlagen, Steuern (durch den wachsenden Nettopreis wächst bspw. ja auch die Mwst-Belastung automatisch mit) und natürlich auch eine gewisse Marge drauf. Und bei uns gibt es dann ja auch noch den zusätzlichen Förderbeitrag für neue Erneuerbaren-Anlagen. Der Börsen- oder Großhandelspreis macht damit zwar inzwischen den größten Teil des Endpreises aus, ist aber keineswegs der einzige Bestendteil. Konkret: Aktuell steht der Preis für ein Jahrespaket Strom (was die übliche Handelsgröße ist) für 2023 bei knapp über 30 ct/kWh. Dazu kommen rund 10 ct/kWh Netzentgelte und Abgaben, dann 2 ct/kWh Stromsteuer und auf das Ganze dann 19% Mehrwertsteuer – das sind dann schnell um die 50 ct/kWh ohne jegliche Unternehmenskosten.
      Dass unterschiedliche Versorger nun noch relativ unterschiedliche Preise haben, liegt an Struktur und Zeitpunkt der jeweilig eingekauften Strommengen. Gerade Grundversorger wie die genannten Drewag sind durch ihre Absicherungsfunktion zu sehr langfristigen und konservativen Stromeinkäufen gezwungen. Das führte in normalen Zeiten eher zu teureren Tarifen, ist aber aktuell ein Vorteil, da diese Versorger bereits etwa 2020 für das kommende Jahr Strommengen gekauft haben und die aus heutiger Sicht sehr günstig sichern konnten. Auch dort werden die günstigen Mengen aber irgendwann aus dem Portfolio, so dass auch bei den aktuell noch günstigeren Versorgern in aller Regel weitere Preisrunden zu erwarten sind. Selbst manche Grundversorger haben ja auch heute schon noch deutlich höhere Preise als wir. Gerade weil die hohen Beschaffungskosten auf Dauer alle Versorger betreffen, hat die Bundesregierung mit der Strompreisbremse auf die drohenden gesellschaftsweiten Belastungen reagiert.
      naturstrom beschafft seinen Strom zwar durchaus auch vorsichtig und seriös, die Belieferung unserer Kund:innen war und ist zu jedem Zeitpunkt gesichert. Wir waren hier aber eben wohl doch etwas kurzfristiger als insbesondere einige Stadtwerke unterwegs und sind deshalb jetzt schon früher von den stark gestiegenen Einkaufskosten betroffen. Warum wir nicht schon so viele Mengen ganz langfristig kaufen, hat zwei Hauptgründe: Erstens war das wie gesagt in Normalzeiten eher ein Vorteil für unsere Kund:innen, da wir auch auf kurzfristigere Marktentwicklungen reagieren konnten. So gingen 2020 beispielsweise durch Corona die Großhandelspreise deutlich nach unten, hier wäre es also ein Nachteil gewesen, schon vorher viel eingekauft zu haben. Und zweitens setzen wir in der Beschaffung ja viel stärker als sonstige Versorger auf Windenergie, welche vor allem aus ausgeförderten Anlagen stammt. Diese sind aber eben schon relativ alt und daher werden hier auch aus Unsicherheit über die weitere Lebensdauer der Anlagen eher kürzere Verträge von üblicherweise einem Jahr geschlossen. Und hier orientierten sich eben auch Neuabschlüsse bzw. Verlängerungen für 2023 an dem sehr hohen Preisniveau von 2022, was daher nun auf die Endkund:innen-Tarife durchschlägt.
      Zuletzt noch das Thema Strompreisbremse: Die Übergewinne fielen und fallen ja vorrangig bei den Erzeugern von Strommengen an. Auch naturstrom hat zwar einige Anlagen, aber bei uns wurden die Strommengen direkt dafür verwendet, die Kund:innen zu beliefern bzw. deren Tarife zu dämpfen. Insofern fielen solche Übergewinne bei uns nicht oder kaum an. Leider wird dieser Anwendungsfall wohl durch das Strompreisbremsengesetz verunmöglicht, hier hat unser Vorstandsvorsitzender das Ganze mal genauer dargestellt. Konsequenz ist nun wohl, dass wir den günstig erzeugten Strom nicht für unsere Kund:innen nutzen können, sondern extern verkaufen müssen und dann die da erfolgten Gewinne abgeschöpft werden. Insofern müssen wir leider sagen: Ja, auch die der Abschöpfungsmechanismus der Strompreisbremse trägt zu der aktuellen Preiserhöhung bei, auch wenn das durch die ja ebenfalls enthaltenen Entlastungen direkt wieder ausgeglichen wird. Ist aber ein Umweg über den Staat, den wir gerne gespart und unseren Kund:innen direkt günstigere Tarife angeboten hätten.
      Ich hoffe, das erklärt die aktuelle Situation noch etwas besser und Sie entscheiden sich dafür, weiter mit uns die Energiewende voranzutreiben.
      Viele Grüße
      Sven Kirrmann

  • Markus Vagt
    Gepostet um 11:59h, 21 Dezember Antworten

    Hallo Sven Kirrmann,

    ich danke vielmals für die ausführlichen Ausführungen. Ich sehe jetzt einige Zusammenhänge klarer.

    Mittlerweile habe ich auch mit Kollegen und meinem Bruder über die Strompreise gesprochen und so erfahren, dass in Erlangen und Leipzig die Stadtwerke ebenfalls die Strompreise kräftig anheben.

    Insofern werden wir weiterhin bei Naturstrom bleiben und ich hoffe, wenn sich die Zeiten wieder etwas ausbalancieren, Vernunft und Fachwissen in die (Geo)politik einkehren und endlich Wege zum Frieden, zumindest erstmal in Europa gefunden und begangen werden, die dann wieder sinkenden Strompreise zeitnah an die Kunden weiter gegeben werden.

    Die Motivation sparsam mit Strom umzugehen ist bei uns ebenfalls bei günstigeren Preisen gegeben, wie ein Blick auf unseren Verbrauch zeigt. Dieser liegt, obgleich wir drei Personen sind, mit etwa 1400 kWh/Jahr im Schnitt wohl eher in der Kategorie Singlehaushalt.

    Zuerst wünsche ich Ihnen und dem Team von Naturstrom mit ihren Familien friedliche und besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch in ein hoffentlich von mehr Positivität geprägten Jahr 2023.
    Freundliche Grüße aus Dresden, Markus Vagt

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 14:34h, 22 Dezember

      Vielen Dank, es freut mich, wenn ich hier noch hilfreiche Informationen beisteuern konnte.
      Ihnen und allen anderen Blogleser:innen ebenfalls eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

  • Markus Königsdorfer
    Gepostet um 13:06h, 22 Dezember Antworten

    Hallo Sven Kirrmann,

    ich habe eine Frage zum dem Vorjahresverbrauch.
    Typischerweise wird ja der Zähler zum Jahreswechsel abgelesen.
    Nun konnte ich im Jahr 2022 schon deutlich im Vergleich zu 2021 einsparen. Wird das nun für mich zum Nachteil bei der 80% Schwelle der Strompreisbremse im Jahr 2023?

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 14:32h, 22 Dezember

      Hallo Markus,
      das kann ich leider nicht final beantworten. Die Frage ist, welche Daten uns die Verteilnetzbetreiber wann zur Verfügung stellen. Es kann durchaus sein, dass bei einer Ablesung früh im Jahr 2023 und einer direkt folgenden Aktualisierung die dann für die Berechnung des Entlastungskontingents vorliegende Prognose schon Verbrauchsänderungen des Jahres 2022 beinhaltet. Meistens werden die Daten zwar wohl noch vor allem auf dem Jahr 2021 beruhen bzw. 2022 nur teilweise bei einer unterjährigen Ablesung berücksichtigen, ganz ausschließen kann ich das aber nicht.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Stefan Siemers
    Gepostet um 23:57h, 26 Dezember Antworten

    Hallo Herr Kirrmann,
    ich bin sehr überrascht von der Preiserhöhung und kann diese nicht nachvollziehen. Wir haben damals unseren Stromanbieter gewechselt, weil wie 100 prozentig nachhaltig erzeugten Strom beziehen wollten. Naturstrom hat damit geworben, aber ich war skeptisch, da ich eher an einen Etikettenschwindel geglaubt habe. Aus diesem Grund habe ich Ihren Kundenservice mit meinen Zweifeln kontaktiert und habe folgende Antwort erhalten (Auszug aus der Mail):

    Herkunft unseres naturstroms

    Für die Belieferung unserer Privat- und Firmenkunden mit einem Verbrauch unter 10.000 kWh (Wärmestrom 20.000 kWh) gilt im Bereich der Strombelieferung folgendes

    Mit naturstrom entscheiden Sie sich für zu 100% regenerativ erzeugten Strom aus Deutschland, unabhängig von Kohle- und Atomkonzernen produziert und von den führenden Umweltverbänden BUND und NABU empfohlen. Zudem fördern Sie den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland mit 1 Cent pro Kilowattstunde.

    Im Jahr 2019 hat NATURSTROM den Strom zu 100 % aus deutschen Wasserkraftanlagen bezogen (vgl. auch die Angaben in unserem Geschäftsbericht von 2019). 2020 ist zu diesem Strom, der aus Laufwasserkraftwerken stammt, ca. 3 % aus PV- und Windkraftanlagen) in Deutschland hinzugekommen.

    Aufgrund dieser Aussage haben wir dann sofort zu Ihnen gewechselt. Diese Aussage spiegelt nun aber nicht das wider, was ich in Ihren Argumentationen für die Preiserhöhung lesen kann. Falls es erhöhte Kosten für die Netzgebühren gibt, habe ich dafür Verständnis, nicht aber für eine über 100 prozentige Preiserhöhung. Der Strom, welcher von meiner PV-Anlage täglich produziert wird, kostet jetzt auch keinen Cent mehr. Ich bitte Sie mir diesen Sachverhalt zu erklären.
    Schöne Grüße,
    Stefen Siemers

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 15:54h, 02 Januar

      Hallo Herr Siemers,
      zunächst sorry für die verzögerte Antwort nach unserer Weihnachtspause und ein frohes neues Jahr!
      Was Ihre Frage angeht, kann ich leider den vorgeblichen Widerspruch nicht erkennen. Es stimmt zwar, dass die Stromgestehungskosten unserer Lieferkraftwerke nicht oder maximal leicht gestiegen sind. Aber dennoch konnten diese Anbieter eben viel höhere Preise nehmen, da sie den Strom alternativ ja auch bspw. an der Börse zu dem dort deutlich gestiegenen Preisniveau verkaufen hätten können. Und da Strom vorrangig in Jahrespaketen gehandelt wird und der größte Teil des Lieferportfolios im Vorjahr gekauft wird, schlagen eben im Jahr 2023 die sehr hohen Einkaufspreise aus 2022 voll durch. Wir beziehen und liefern also wie damals kommuniziert auf jeden Fall 100% Ökostrom aus Deutschland, aber dieser ist eben dennoch nicht unabhängig von den Preismechanismen im Markt. Genauer haben wir das bereits Ende 2021 hier erläutert.
      Die Betreiber der Lieferkraftwerke fahren somit durchaus große Zusatzgewinne ein, die ja aber nun im Zuge der Strompreisbremse abgeschöpft werden und über den oben beschriebenen Entlastungsmechachnismus an die Haushalte zurückgegeben werden. Dass ein solches Instrument nötig wurde, verdeutlicht die extreme Situation, die alle Energieversorger betrifft.
      Ich hoffe, das verdeutlicht die Sache etwas.
      Viele Grüße
      Sven Kirrmann

  • Martin H.
    Gepostet um 16:36h, 28 Dezember Antworten

    Vielen Dank für die ganzen Details auch hier in den Kommentaren. Eine Frage hätte ich noch zu der Jahresrechnung, der Energieversorger liest ja nur jährlich den Zählerstand ab, oft unter dem Jahr und nicht zum Jahreswechsel. Ich kann meinen Zählerstand aber auch selber regelmäßig bei euch online eintragen. Welche Berechnungsgrundlage zur Berechnung der einzelnen Monate setzt ihr an, wenn sich unterjährig der Preis (mehrfach) ändert, wie z.b. in 2022 geschehen?

    Anders herum gefragt: lohnt es sich vor der Preiserhöhung am 31.12.22 noch den präzisen Zählerstand einzutragen, in der Hoffnung durch präzisere monatsweise Hochrechnungen noch etwas zu sparen? Gerade für intensive Verbraucher wie E-Autos eine wichtige Frage…

    Danke für die Klärung! Viele Grüße, Martin

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 14:31h, 02 Januar

      Hallo Martin,
      zunächst ein frohes neues Jahr! Zur Berechnung der Entlastungen wird ja einerseits die Verbrauchsprognose sowie andererseits die Differenz von Arbeits- zu Referenzpreis benötigt. Die Verbrauchsprognose bleibt dabei in aller Regel für das ganze Jahr gleich und wird dann einfach gleichmäßig auf die Monate aufgeteilt. Diese Monatsverbräuche werden dann mit dem jeweils geltenden Differenzbetrag multipliziert, so dass auch unterjährige Preisanpassungen problemlos berücksichtigt werden können.
      Eine aktuelle Ablesung zum Jahresende macht die Trennung der Verbrauchsmengen von 2022 und 2023 zwar etwas genauer, soweit keine großen Verbrauchsänderungen zu erwarten sind, macht das aber für die Abrechnungen kaum etwas aus. Zumal die Netzbetreiber-Ablesung ja in aller Regel auch im Lauf des Januar erfolgt.
      Für die Entlastungen der Strompreisbremse hat das jedenfalls eher keine Auswirkungen, da hier eben nur die Prognose der Verteilnetzbetreiber maßgeblich ist und nicht die aktuell abgelesenen Werte – zwar leiten wir die gemeldeten Werte auch an die Netzbetreiber weiter, was da damit passiert, wissen wir aber nicht. Zumindest gibt es bei den Prognosen leider oft trotzdem deutliche Abweichungen zu den realen Werten, und gerade so aktuelle Ablesungen werden eher nicht mehr berücksichtigt werden können.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Stefan A
    Gepostet um 13:33h, 29 Dezember Antworten

    Hallo,

    gibt es für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs mit Ladepunkt und damit deutlich höheren prognostizierten Stromverbrauch in neuen Jahr eine ähnliche Regelung wie bei der Anschaffung einer Wärmepumpe?

    Der Autostromtarif von Naturstrom liegt nur 1ct unter den normalen Tarif und hilft hier überhaupt nicht.

    Der von Naturstrom aufgerufenen Preis ab 2023 ist für das Fahrzeug, dessen Stromverbrauch den des Hauses übersteigen wird, unverhältnismäßig hoch und ich werde in den Grundversorgungstarif meines lokalen Anbieters wechseln (ab Januar 38ct). Selbst externe Ladepunkte wären billiger als der heimische Abschluss, da die 80% des Vorjahres nur einen geringen Teil des neuen Verbrauchs abdecken würden.

    Das ist, da die Entscheidung für ein Elektrofahrzeuge eben auch gerade aus Umweltaspekten erfolgte, völlig unverständlich. Seit 15 Jahren zahle ich bei Naturstrom entgegen wirtschaftlicher Überlegungen einen höheren Preis, und Sie schaffen es nicht, mit ihren Zulieferern (immerhin grüne Stromproduzenten) einen besseren Preis als die Strombörse auszuhandeln? Wo ist denn da der Idealismus, der von uns Verbrauchern eingefordert wird? Oder können sie mir erklären, wieso die Gestehungskosten bei den hiesigen Produzenten gestiegen sein sollen?

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 16:30h, 02 Januar

      Hallo Stefan A.,
      zunächst ein frohes neues Jahr!
      Leider sind neu erworbene Elektroautos nicht so explizit im Gesetz wie die Wärmepumpe berücksichtigt. Ich kann mir vorstellen, dass einzelne Netzbetreiber bei einem entsprechenden Kaufnachweis offen dafür sind, die jeweilige Verbrauchsprognose entsprechend anzupassen, aber das müsste in diesen Unternehmen fallweise entschieden werden und ist im Gesetzestext eben nicht standardmäßig vorgesehen – was wir auch ein korrekturbedürftiges Versäumnis finden.
      Was die Strompreise angeht: Nein, die Stromgestehungskosten sind nicht oder nur marginal angestiegen – aber halt das Preisniveau im Großhandel. Genauer haben wir das bereits Ende 2021 hier erklärt. Kurzfassung: Strom wird im Markt zu einem einheitlichen Preis verkauft, teure Gaskraftwerke haben diesen deutlich nach oben getrieben und auch Ökostrom-Produzenten orientieren sich bei Verläufen etwa an uns an diesem Niveau. Einzelne Kraftwerksbetreiber mögen da nicht die maximale Rendite rausschlagen, für viele ist aber eben doch der beste Verkaufspreis ausschlaggebend, und da müssen wir also bei dem Börsenniveau mitgehen. Die Zusatzerlöse der betreiber sollen ja aber nun auch im Rahmen der Strompreisbremse abgeschöpft werden.
      Grundversorger haben da aktuell tatsächlich oft noch einen gewissen Preisvorteil, da diese die Liefermengen oft sehr weit im Voraus beschaffen. In normalen Zeiten war das eher ein Nachteil und die Grundversorgungstarife entsprechend teurer, aktuell haben diese Anbieter oft (noch) günstigere Stromeinkäufe im Portfolio, wobei es durchaus auch einige Stadtwerke mit deutlich höheren Tarifen als bei uns gibt. Aufgrund der extremen Lage am Energiemarkt, die ja alle Energieversorger betrifft, gibt es eben auch die Vergünstigungen durch die Strompreisbremse, um größere Belastungen abzufedern. Damit werden die unterschiedlichen Einkaufskosten und Preise der verschiedenen Anbieter praktisch nivelliert, zumindest sofern sich nicht wie bei Ihnen mit etwa dem Kauf eines Elektroautos der Verbrauch deutlich erhöht.
      Viele Grüße
      Sven Kirrmann

  • Pascal
    Gepostet um 14:54h, 30 Dezember Antworten

    Hallo Sven,

    es ist also so, dass die Verbrauchsprognose für Strom sich nicht nach dem Kunden richtet, sondern nach der Zählernummer. Das bedeutet natürlich eine u.U. sehr große Diskrepanz zum eigentlichen Verbrauch.
    Wir z.B. sind in 2022 umgezogen und waren auch vorher schon naturstrom Kunden. Jetzt eben mit anderem Zähler.
    Unsere Vormieter hatten vermutlich einen geringen Verbrauch, da sie aus beruflichen Gründen oft nicht zu Hause waren.
    Wenn ich das richtig verstehe richtet sich die Verbrauchsprognose also wahrscheinlich zu einem großen Teil am Verbrauch unserer Vormieter und nicht nach einem allgemeinen Durchschnitt z.B. nach Personenanzahl im Haushalt.
    Das wäre natürlich in Fällen wie unserem mutmaßlich weit weg von realen Verbräuchen.

    Gibt es mittlerweile eine Möglichkeit die Verbrauchsprognose an tatsächliche Gegebenheiten anzupassen?
    Verbrauchsdaten vom vorigen und jetzt aktuellen Zähler gibt es ja, in unserem Fall z.B. ja beides sogar bei natursrom.

    Danke und viele Grüße
    Pascal

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 12:09h, 02 Januar

      Hallo Pascal,
      genau, du hast das richtig erfasst und auch gleich einen der Punkte genannt, weshalb wir mit diesem Ansatz im Gesetz auch nicht so glücklich sind. Inwieweit solche beschriebenen Veränderungen in die Prognose der Verteilnetzbetreiber noch aufgenommen werden können (was bisher eher nicht Usus war…) oder ob wir in solchen Ausnahmefällen nicht sogar doch auch die eigenen vorliegenden Daten nutzen können bzw. wollen, ist gerade in der Prüfung und Abstimmung. Bitte habe Verständnis, dass wir da aktuell noch nicht mehr sagen können – die Strompreisbremse ist energiewirtschaftlich absolutes Neuland und muss jetzt unter Hochdruck in der Praxis umgesetzt werden. Wir informieren auf jeden Fall alle unsere Kund:innen bis Ende Februar über die finale Umsetzung und halten euch auch gerne hier auf dem Laufenden, wenn es was Neues gibt.
      Viele Grüße und ein frohes neues Jahr
      Sven von naturstrom

  • Maik Weber
    Gepostet um 22:55h, 02 Januar Antworten

    Hallo Naturstrom,

    vielen Dank an bisherigen Kommentar-Schreiber und an Herrn Kirrmann für die Beantwortung eines jeden. Auch ich möchte das Thema der aktuellen Preisanpassung aufgreifen und mein Unverständnis dazu äußern … mit ein Grund, warum ich das neue Jahr nicht so fröhlich sehe.

    Ich und meine Familie sind seit Dezember 2009 Kunde von Naturstrom. Ich habe mich damals bewusst für diesen Wechsel entschieden und auch einen etwas höhere Preise in Kauf genommen, im Wissen, einen Beitrag für den Umstieg auf regenerative Stromerzeugung und damit den Anteil von Ökostrom aus Sonne, Wind und Wasser zu erhöhen (den „Strom-See sauberer und grüner“ machen). In meinem Umfeld wechselten damals viele lieber zu den günstigsten Anbietern wie Yello Strom. Diskussionen gab es, warum ich denn einen höheren Grundpreis und zusätzlich auch noch 1Cent pro kWh mehr für neue Öko-Energieanlagen zahle. Für mich war es aber eine Überzeugung und ich meinte, so einen guten Beitrag zu leisten.

    Ein Hohn ist es nun, dass die aktuelle Preiserhöhung über 73% mit den Preissteigerungen durch Stromerzeugung aus fossiler Energie begründet wird. Gleichzeitig weißt Naturstrom auf die höheren Beschaffungskosten an der Strombörse hin, nur um einen Satz weiter zu erwähnen, dass Naturstrom den Strom nicht an der Börse beschafft. Nun ist es ja schön, dass die Stromerzeuger aufgrund des Marktpreises an der Strombörse auch außerbörslich einen höheren Preis verlangen können. Aber es sind genau auch die Stromerzeuger, welche die letzten Jahre bereits davon profitiert haben, dass u.a. Naturstrom-Kunden bereit waren, einen höheren Preis zu bezahlen als Kunden bei Lieferanten mit einem anderen Strommix. Von der Förderung durch die EEG-Umlage durch alle (privaten) Stromkunden mal ganz abgesehen.

    Am Ende zeigt sich für mich, dass Ideologie und Vision eines „Sees mit grünen Strom“ (https://www.naturstrom.de/privatkunden/oekostrom/naturstrom) schnell vergessen sind, wenn es um höheren Profit geht. Wer glaubt denn wirklich, dass die Preise auch für Ökostrom wieder sinken werden, nachdem jetzt überall die Preise angehoben wurden? Die sogenannte Strompreisbremse ist doch nur eine „Bremse“, damit sich die Verbraucher bis 2024 an die hohen Preise gewöhnen und Politiker nicht als „tatenlos“ bezeichnet werden können. Mein Kopf kommt nicht damit klar, dass jeder verrückterweise von „Entlastung“ spricht – trotz einer 70% Preiserhöhung (https://blog.naturstrom.de/energiewende/faq-gas-und-strompreisbremse/).

    Meine ehrliche Meinung: Naturstrom (sowie alle anderen „richtigen“ Ökostrom-Anbieter) mit ihren Bestandskunden und die angeschlossenen Stromerzeuger hätten sich von der ganzen Preispolitik rund um fossile Stromerzeugung (insbesondere Gas) abkoppeln müssen, um ein wahres Zeichen für Ökostrom zu setzen. Sonne, Wind und Wasser sind meines Wissens nach durch die aktuellen Ereignisse in der Welt nicht teurer geworden. Bestehende Anlagen können weiterhin dieselbe Menge Strom erzeugen, auch wenn sie vielleicht nicht mehr gefördert werden. Eine Preiserhöhung, wie sie in dieser Höhe auch für sogenannten Ökostrom vorgenommen wurde, ist damit nicht zu rechtfertigen. Am Ende habe ich wohl keinen Beitrag leisten können, weil die „geförderten“ Öko-Energieanlagen sich doch nur an Dingen orientieren, die sie eigentlich ersetzen sollten. Somit fühle ich mich nach den vielen Jahren als Naturstrom-Kunde nur ausgenommen und veräppelt.

    Viele Grüße
    Maik

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 14:28h, 03 Januar

      Hallo Maik,
      erst einmal ein gutes neues Jahr, trotz oder gerade wegen der ja durchaus gemischten Aussichten, sowie vielen Dank für die langjährige Treue!
      Ich kann versichern, dass der Wechsel zu naturstrom trotz der aktuell verständlichen Enttäuschung einen Effekt hatte und Klimaschutz wie Energiewende vorangebracht hat. Erstens wurde durch Pionieranbieter wie uns (und unsere Kund:innen, die daran geglaubt haben!) überhaupt erst einmal eine Versorgung mit Erneuerbaren Energien als Alternative etabliert und so eine entsprechende Nachfrage geschaffen. Zweitens sind nicht nur die Förderbeiträge unserer Kund:innen, sondern auch weitere Investitionen aus unseren Erträgen in den Ausbau der Erneuerbaren geflossen – insgesamt sind so schon rund 350 Öko-Kraftwerke errichtet worden, die durchaus einen gewissen Unterschied im deutschen Kraftwerksportfolio machen. Und drittens sind die Kosten für Strom so eben nicht in die Taschen konventioneller Energiekonzerne geflossen, die trotz eventueller parallel angebotener Öko-Tarife meist eher an der Erhaltung des Status quo und eben nicht an der notwendigen Transformation des Versorgungssystems interessiert waren. Zudem ist ganz generell zu sagen, dass der bisher erreichte Erneuerbaren-Anteil trotz der Großhandels-Rekordpreise von 2022 schon einen erheblichen Einfluss hatte – ohne die bisherigen Wind- und Solarparks wäre es eben noch teurer gewesen.
      Ich stimme aber vollkommen zu, dass wir in Deutschland auf diesem Weg noch nicht weit genug vorangekommen sind, was dann ja auch genau ein Auslöser der Krise war – mit mehr Erneuerbaren wären wir längst nicht mehr so abhängig von teuren fossilen Ressourcen. Und ja, wir wären auch schon gerne weiter auf dem Weg gewesen, uns stärker vom Markt unabhängig zu machen. Es stimmt natürlich, dass die Produktionskosten der Erneuerbaren nicht oder nur marginal gestiegen sind, genau deshalb wären mehr davon eben auch die Lösung. Allerdings orientieren sich auch die Öko-Erzeuger beim Stromverkauf am allgemeinen Preisniveau, weshalb wir für unsere Beschaffung 2022 wie alle anderen Versorger deutlich mehr zahlen mussten – die Interdependenzen von Ökostromerzeugung und Strombörsenpreisen haben wir bereits Ende 2021 hier ausführlicher aufgeschrieben.
      Um uns ergänzend zum generell kostensenkenden Effekt der Erneuerbaren unabhängiger vom Markt zu machen, haben wir ja bewusst einen eigenen Anlagenpark aufgebaut. Leider macht die Eigenerzeugung erst einen kleineren Anteil von zuletzt etwa einem Viertel aus, den Rest müssen wir also zukaufen. Dass es bisher nicht mehr ist, liegt auch an der bremsenden Politik in der letzten Dekade. So haben wir etwa Windprojekte in der Schublade, die schon seit fast zehn Jahren im Genehmigungsverfahren sind. Und bei Solarparks geht es zwar aktuell gut voran, das hat sich aber auch erst in den letzten Jahren wieder beschleunigt, nachdem die Rekord-Ausbauzahlen 2011 und 2012 bewusst politisch gedrosselt wurden. Zu allem Überfluss können wir die eigenproduzierten Mengen, die 2022 bereits die Kostensteigerungen für unsere Kund:innen abgedämpft haben, in diesem Jahr wegen der Strompreisbremse nicht für unsere Belieferung einsetzen – Hintergrund dazu hier. So hat das Entlastungsinstrument die Preise im Einkauf zusätzlich nach oben getrieben und muss das hintenrum bei der Belieferung der Verbraucher:innen wieder auffangen. Allerdings hätte auch mit den eigenen Strommengen eine deutliche Preiserhöhung kommen müssen und die Strompreisbremse hat allein schon wegen der vielen Versorger, die gar keine eigenen Mengen produzieren und damit voll von den Marktentwicklungen im Großhandel abhängig sind, ihre Berechtigung. Ich würde übrigens weiter von Entlastung sprechen, selbst wenn der Referenzenergiepreis von 40 ct/kWh in der Strompreisbremse deutlich über dem jahrelang Gewohnten liegt. So wird nämlich eben doch ein großer Teil der Mehrbelastungen aufgefangen, die Menschen also von den Marktentwicklungen entlastet.
      Zuletzt noch zu den weiteren Entwicklungen: Ja, 2024 und auch 2025 werden die Preise nach den aktuellen Expert:innenmeinungen und Terminkontrakten wohl noch deutlich über dem langjährig Gewohnten liegen, allerdings auch wieder ein gutes Stück unter dem Niveau diesen Jahres. In der zweiten Hälfte des Jahrzehnts gehen die Preise dann eher wieder stärker runter, wenn denn die angestrebte Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus erreicht wird. hier besteht mittelfristig eher die Herausforderung, die Refinanzierung der Erneuerbaren abzusichern, wenn da sehr große mengen ja tendenziell parallel ins System eingespeist werden. Aber soweit die Lage, wie sie sich bisher abzeichnet – wie schnell das allerdings anders kommen kann, haben die Turbulenzen des letzten Jahres gezeigt.
      Dennoch will ich mit einem versöhnlichen Ausblick schließen: Erneuerbare Energien waren, sind und werden die Lösung nicht nur in Sachen Klimaschutz, sondern auch für eine preisstabile und unabhängige Energieversorgung. Und jeder Beitrag dazu ist hochwillkommen.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Adalbert Allhoff-Cramer
    Gepostet um 17:53h, 03 Januar Antworten

    Guten Tag,
    und danke für den tollen Blog!

    Ich zahle Gas und Strom, quartalsweise. Die gestrige Abbuchung zeigt unveränderte Abschläge.
    Was ist mit der Winterhilfe? Wird die Dezembererstattung bei mir erst mit der Jahresrechnung „glattgezogen“?

    Herzlichen Gruß, Adalbert

    • Dominique Czech
      Gepostet um 14:19h, 05 Januar

      Hallo Adalbert,

      vielen Dank für die lieben Worte. 🙂 Du solltest den Betrag für Dezember 2022 Ende Januar durch uns erstattet bekommen. Sollte es wider Erwarten Probleme geben, melde dich bitte.

      Liebe Grüße
      Dominique von naturstrom

  • Anton
    Gepostet um 13:36h, 04 Januar Antworten

    Hallo,

    warum wurde die Preiserhöhung zum 1.1. im Dezember kommuniziert, obwohl doch nach § 41 Abs. 5 EnWG eine Hinweispflicht von mindestens einem Monat einzuhalten ist. Naturstrom war so dreist und verwendete für das Datum im Anschreiben „im November“, obwohl anhand der Briefmarke eindeutig (!) und nachweislich zu erkennen ist, dass das Schreiben erst im Dezember der Post übergeben wurde. Da ich das Schreiben erst in der zweiten Dezemberwoche erhalten habe, ist die Preisanpassung nicht rechtswirksam und Naturstrom muss weiterhin zu den bisherigen Konditionen liefern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Naturstrom das nicht weiß und daher darauf spekuliert, dass viele Verbraucher, auch aus Bequemlichkeit, nichts machen werden.

    Ich empfehle jedem, die Einzugsermächtigung zu kündigen und den bisherigen Abschlag zu überweisen. Der Abzockerei muss ein Ende gesetzt werden!

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 15:29h, 04 Januar

      Hallo Anton,
      die Preiskalkulation und die Informationsschreiben wurden Mitte November erstellt und in der Folge an den Druck- bzw. Versanddienstleister übergeben. Aufgrund der energiepolitischen und -wirtschaftlichen Turbulenzen im Herbst war das etwas später als üblich, und dann hat eben leider auch der Versandprozess seine Zeit in Anspruch genommen. Dadurch kamen tatsächlich viele der Schreiben erst im Dezember bei unseren Kund:innen an, was so nicht geplant war.
      Wegen eines möglichen Aufschubs der Preisanpassung wende dich bitte an unser Kundencenter, das können wir hier natürlich nicht im Blog-Kommentarbereich abhandeln.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Suse Knuth
    Gepostet um 11:35h, 23 Januar Antworten

    Wertes Naturstromteam,
    obwohl es zu dem Thema sehr viel zu sagen gibt, möchte ich mich hier auf einen bestimmten Aspekt beschränken: Die Strompreisbremse bestraft Kunden, die schon immer sparsam Strom verbraucht haben. Wer nämlich keine 20% mehr einsparen kann, muß auch für seinen geringen Verbrauch zu 20% die neuen, horrenden Preise zahlen. Da hätte man beispielsweise gut einen Basiswert von z. B. 1000 kWh für Singles (und entsprechend mehr für Familien) nehmen können, der komplett von der Preisbremse abgedeckt gewesen wäre. Und auch wenn das ein politisches Problem ist: meiner Meinung nach hätten die Stromanbieter, also auch naturstrom, da ruhig mal für die sparsamen unter ihren Kunden das Wort ergreifen und das durchsetzen können. Nichts für ungut, aber so kommt man sich als seit Jahren sparsamer Stromkunde leider etwas ver*****t vor.

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 13:57h, 23 Januar

      Hallo Suse,
      überhaupt kein Widerspruch, im Gegenteil: Wir haben über unsere Verbändemitgliedschaften und auch im direkten Austausch mit der Politik bei der Entlastung von Anfang an gefordert, dass es anstelle der jetzigen Kontingentlösungen lieber Pauschalzahlungen an alle Personen hätte geben sollen. Das wäre nicht nur sozial gerechter, sondern hätte eben auch sparsame Verbraucher:innen stärker belohnt – und zudem wäre der ganze Umsetzungsaufwand nicht auf die Energieversorger abgewälzt worden. Und selbst mit der aktuellen Kontingentlösung hätten wir uns auch eine sozialverträglichere Gestaltung gewünscht, etwa mit Unter- und Obergrenzen beim Entlastungsbetrag – auch wenn es das für uns noch komplizierter gemacht hätte.
      Leider ist es nun erst einmal so gekommen, wie es ist. Ein Stück weit muss ich die aktuelle Regierung hier allerdings auch verteidigen: Für die von uns favorisierten Pauschalzahlungen des Staates, wie sie ja auch mit dem angedachten Klimageld kommen sollen, lagen wohl nicht ausreichend Daten zu Kontoverbindungen der Bürger:innen vor – da gab es leider in der Vergangenheit erhebliche Versäumnisse, die jetzt immerhin langsam angegangen werden. Und ein Pauschalkontingent pro Person ist leider von Energieversorger-Seite nicht machbar, da wir eben nicht wissen, ob sich hinter einem Zähler ein Ein-Personen-Haushalt oder ein ganzes Wohngebäude versteckt. Nichtsdestotrotz hätte es durchaus Möglichkeiten gegeben, das Ganze anders zu gestalten, das bedauern wir auch. Dennoch ist es gut, dass angesichts der extremen Energiemärkte von 2022, die nun eben auch die Preise in diesem Jahr prägen, überhaupt Entlastungsinstrumente realisiert wurden.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Suse Knuth
    Gepostet um 09:41h, 24 Januar Antworten

    Sehr geehrter Herr Kirrmann,

    wie um alles in der Welt ist dieses Zitat von Ihnen zu verstehen: „[es] lagen wohl nicht ausreichend Daten zu Kontoverbindungen der Bürger:innen vor“?! Mit Datenschutz wie ich ihn kenne, hat das aber nicht (mehr) viel zu tun. Eine solche Einstellung hätte ich jetzt von naturstrom eher nicht so erwartet.

    Ansonsten: danke für Ihre Antwort.

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 11:54h, 24 Januar

      Hallo Frau Knuth,
      das ist nicht unsere Einstellung, sondern die Begründung der Regierung, warum die Entlastungen nicht anders organisierbar bzw. warum insbesondere keine Pauschalzahlungen möglich waren. Einen aktuellen Diskussionsstand zu diesem Detail finden Sie beispielsweise hier: https://difis.org/blog/?blog=43.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Tobias Grube
    Gepostet um 20:22h, 25 Januar Antworten

    Hallo,

    wie verhält es sich bei einem Haushalt, der nun umzieht und für dessen neue Wohnung keine Verbrauchsdaten aus dem Jahr 2022 gibt, da diese zu dieser Zeit renoviert wurde? Vom Netzbetreiber wurde ein jährlicher Verbrauch beim Gas von ca. 8.700 kWh angegeben, bei 90 qm ist das deutlich unter Richtwerten, die verschiedene Energieversorger angeben (naturstrom schlägt bei 80 qm 13.000 kWh vor). Ein Telefonat mit dem Netzbetreiber hat ergeben, dass dieser Wert vom Vertragspartner, also naturstrom, und nicht vom Netzbetreiber angepasst werden kann. Auch wenn ich mir vorstellen kann, dass ich durch sparsames Heizen unterhalb der 13.000 kWh bleiben kann, ergeben die angenommenen 8.700 kWh einen geringeren 80%-Anteil, der monatlich (oder jährlich, so wie man es sieht) vergünstigt bezogen wird. Lässt sich für diesen Fall eine Lösung finden, da hier offensichtlich Schätzwerte sehr wahrscheinlich falsch angenommen worden sind?

    Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
    Marie Hollemann und Tobias Grube

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 09:18h, 26 Januar

      Hallo zusammen,
      leider ist die Info des Netzbetreibers nicht ganz richtig. Es stimmt zwar, dass bei der Gaspreisbremse – anders als beim Strom – erst einmal die Prognosen der Lieferanten und nicht die der Netzbetreiber als Grundlage der Entlastung dienen. Wenn aber keine eigenen Prognosewerte aus September 2022 vorliegen, sind wir eigentlich verpflichtet, die Werte der Netzbetreiber zu nutzen, wie in § 10 Abs. 2 EWPBG geregelt: https://www.gesetze-im-internet.de/ewpbg/__10.html.
      Im beschriebenen Fall könnte das ja aber wirklich einen erheblichen Unterschied bei der Entlastung machen. Mein Vorschlag daher: Bitte diese Info noch einmal an den Netzbetreiber zurückspielen, gleichzeitig gerne schon in unserem Kundencenter mit dem Sachverhalt melden, damit wir vielleicht doch mögliche, wenn auch an sich nicht vorgesehene, Spielräume auf unserer Seite ausschöpfen können.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Lothar
    Gepostet um 11:11h, 09 Februar Antworten

    Hallo Herr Kirrmann,
    vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen der Posts in diesaem Blog.
    Vieles ist mir, als langjähriger Naturstrom-Kunde klarer geworden.
    Was ich allerdings überhaupt nicht nachvollziehen kann ist folgendes:
    Warum bezahlt mein Nachbar als langjähriger Kunde von Green Planert Energy nach der Preiserhöhung aktuell 40,9 Cent/kWh und wir, als löangjährige Naturstrom-Kunden (sowohl privat als auch in meinem Betrieb) bezahlen 52,9 Cent/kWh!
    Das sind fast 30% mehr! Wie kann das sein? Was macht Green Planet Energy anders? Die Voraussetzungen dürften doch ähnlich sein!?
    Vielen Dank schon mal für die Antwort
    Herzliche Grüße
    Lothar

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 15:15h, 09 Februar

      Hallo Lothar,
      zunächst einmal vielen Dank für die langjährige Treue und es freut mich, dass die bisherigen Erläuterungen schon hilfreich waren!
      Die Preiskalkulationen unterschiedlicher Versorger hängen stark an den jeweiligen Einkaufsstrategien und -zeitpunkten sowie den Erwartungen der weiteren Entwicklung. Sie haben recht, normalerweise gibt es dabei keine solch drastischen Differenzen, durch die enormen Preisexplosionen und -schwankungen des letzten Jahres können die jeweiligen Einkaufsmengen aber durchaus sehr unterschiedliche Kostenstrukturen haben – da dies bei vielen Versorgern zu erheblichen Belastungen für die Kund:innen führen konnte, wurde ja auch die Strompreisbremse eingeführt.

      Üblicherweise können und wollen wir da auch keine direkten Vergleiche mit anderen Wettbewerbern kommentieren. Da allerdings Green Planet Energy als Beispiel konkret genannt wurde, die ja eine ähnliche Ausrichtung wie wir haben und mit denen wir daher durchaus oft zusammenarbeiten und uns austauschen, will ich hier mal eine Ausnahme machen: Als zentralen Unterschied in der Kalkulation vermute ich, dass bei GPE die Nutzung eigenerzeugter bzw. per PPA gelieferter Strommengen preisdämpfend in der Tarifkalkulation berücksichtigt wurde. Wir bei naturstrom hatten Bedenken, dass diese Nutzung eigener Mengen für die Belieferung eigener Kund:innen durch die Strompreisbremse nicht möglich sein wird – und haben leider nach aktuellem Stand recht behalten. Mehr Hintergründe dazu gibt es hier: https://background.tagesspiegel.de/energie-klima/oekostrom-direktlieferungen-muessen-auch-2023-moeglich-sein

      Das heißt also, es mussten noch nachträglich Strommengen eingekauft werden, die man vor dem Beschluss der Strompreisbremse eigentlich schon durch die Eigenerzeugung eingeplant hat. Diese Nachbeschaffung haben wir bereits vorsichtig mit dem hohen Preisniveau aus dem Herbst 2022 in unserer Kalkulation berücksichtigt. Glück im Unglück: Die Preise im Großhandel sind ja zu Jahresanfang deutlich gefallen, weshalb wir die fehlenden Mengen deutlich günstiger beschaffen konnten, als zunächst absehbar war. Daher bereiten wir auch gerade eine substanzielle Preissenkung vor, entsprechende Informationen sollten schon in den nächsten 1-2 Wochen eintrudeln.

      Davon abgesehen will ich noch einmal verdeutlichen, dass durch die Strompreisbremse Preisunterschiede bei Stromtarifen ziemlich eingeebnet sind – finden wir auch nicht unbedingt gut, auch wenn die Entlastung als solche in der aktuellen Ausnahmesituation sicher begrüßenswert ist. Vereinfachend gehe ich von einem Haushalt mit 3.000 kWh Verbrauch und ohne Spareffekte aus und von zwei Versorgern mit einmal 40 und einmal 50 ct/kWh aus:
      Beim ersten Versorger gibt es also keine Entlastungen, die reinen Stromkosten ohne Grundpreis liegen also bei 1.200 Euro im Jahr. Bei Versorger 2 wären diese jährlichen Kosten eigentlich bei 1.500 Euro, durch die Strompreisbremse mit einer Vergünstigung von 80% des (prognostizierten) Verbrauchs verringern sich die Kosten auf 1.260 Euro pro Jahr. Trotz des an sich deutlichen Unterschieds in den Tarifen gibt es also in den realen Kosten nur vergleichsweise geringen Differenzen, die zudem durch Sparanstrengungen noch weiter eingegrenzt werden können.
      Ich hoffe, auch diese Antwort trägt zum genaueren Verständnis der Lage bei.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Michael Gertz
    Gepostet um 15:08h, 13 Februar Antworten

    Frage zu Verbrauchsprognose und neue Verbraucher, konkret Wallbox für das E-Auto

    Wir haben uns Ende Dezember 2022 für den e-mobil Tarif angemeldet und nutzen eine Wallbox zu Hause zum Laden des E-Autos. Auf meine Frage an Naturstrom, ob die ca 3.000 kWh Mehrverbrauch in 2023 in die Jahresverbrauchsprognose für 2023 einfließen und wir damit 80% des Stroms für das E-Auto die Strompreisbremse in Anspruch nehmen können, habe ich die Antwort erhalten, dass die Prognose vom lokalen Netzbetreiber erstellt wird und ich mich daher dorthin wenden möge.
    Frau Rolla, Kundenservice Naturstrom per Mail am 11.2.2023:

    >>vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Ihr aktuell prognostizierter Verbrauch wird Ihnen in den nächsten Tagen in Verbindung mit einer Preissenkung schriftlich von uns mitgeteilt.
    Bitte beachten Sie, dass für die Strompreisbremse der prognostizierte Verbrauch des Netzbetreibers gilt. Sollten Sie hierzu Fragen haben wenden Sie sich gerne an Ihren lokalen Netzbetreiber.<<
    Ende Zitat

    Heute habe ich den Kundenservice der Schleswig-Holstein Netz AG angerufen und dort die Auskunft erhalten, dass für die Höhe der Verbrauchsprognose der Stromlieferant zuständig ist und ich möge mich an diesen wenden!

    Für neue Wärmepumpen habe ich gelesen, dass deren Verbrauch in die Strompreisbremse einbezogen wird und die Verbrauchprognose angepasst wird. Zu Wallboxen habe ich keinen Infos gefunden.

    Wie ist das Verfahren jetzt tatsächlich?

    Viele Grüße
    Michael Gertz

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 18:23h, 14 Februar

      Hallo Herr Gertz,
      die der Strompreisbremse zu Grunde liegende Verbrauchsprognose muss leider ganz eindeutig vom Netzbetreiber kommen, das ist in $ 5 und 6 StromPBG klar geregelt – wir hätten uns hier selbst mehr Gestaltungsautonomie gewünscht, sind aber verpflichtet, die zugelieferten Zahlen zu nutzen.

      Wir haben leider auch schon öfter gehört, dass die Netzbetreiber Anpassungswünsche zur Prognose sehr grundsätzlich abblocken – das ist zwar auch irgendwie verständlich, weil diese eigentlich nichts mit der Belieferung und der Gewährung der Strompreisbremse zu tun haben, über den Umweg der Verbrauchsprognose aber eben doch. Das ist vom Gesetzgeber nicht ganz optimal gelöst worden, zumal bei der Gaspreisbremse durchaus die versorgereigenen Prognosen genutzt werden können…

      Für Wärmepumpen gibt es im Gesetz tatsächlich eine eigene Regelung, allerdings auch nur, wenn diese einen eigenen Zähler hat. Für sonstige Verbrauchsänderungen, also etwa durch mehr oder weniger Bewohner des Haushalts oder eben eine Neuinstallation einer Wallbox gibt es leider kein klares Verfahren.

      Die Situation ist also leider tatsächlich unerfreulich. Möglicherweise kommen dazu kurzfristig auch noch einmal Klarstellungen vom Gesetzgeber. Und eventuell können wir als Lieferant unterstützen, eine Prognoseanpassung beim Netzbetreiber zu erwirken, ein wirkliches Recht darauf gibt es aber wie erwähnt nicht. Senden Sie mir gerne eine Mail an presse@naturstrom.de mit einer Schilderung des Falles und insbesondere der Info, ob die Wallbox auch beim Netzbetreiber angemeldet ist. Dann kläre ich noch einmal mit unserem Kundenservice, ob wir den Fall beim Netzbetreiber vielleicht mit anschieben können – wobei eben auch dann keine Erfolgsgarantie bestehen würde.

      Viele Grüße
      Sven Kirrmann

  • Joerg Kunz
    Gepostet um 11:48h, 14 Februar Antworten

    Hallo Herr Kirrmann,

    auch von meiner Seite vielen Dank für den Blog in dem man doch auch mal mehr erfährt.
    Ich sehe einiges auch wie die Vorposter (insbesondere auch das Thema das eben Kunden die ohnehin schon immer
    sparsam waren auch noch bestraft werden durch die aktuellen Regelungen).
    Wir sind auch seit 2008 bewußt Kunden bei Euch (und haben noch weitere geworben).
    Ich fühle mich natürlich auch veräppelt, aber eben nicht durch den Versorger sondern durch die Politik im allgemeinen.

    Aber ich habe gerade zwei andere Themen:
    Das Eine wurde glaube ich schon mal halbwegs beantwortet.
    Wir ziehen um (nach >20 Jahren)…Nun war auch die Frage, was hier dann als Referenz für die 80% genommen wird.
    Denn wir ziehen in ein Haus mit LuftWärmePumpe (Baujahr 21). D.h. unser Stromverbrauch wird entsprechend steigen.
    Es gibt 2 Zähler…vermutlich ist ein Zähler nur für die Wärmepumpe.

    Nun habe ich schon mal vor einiger Zeit telefonisch bei Euch angefragt und die Auskunft erhalten, das der zweite Zähler dann
    wie ein Neukunde behandelt wird (mit allen im Moment bekannten Nachteilen). Ich finde das unfair. Letztlich bin ich Bestandskunde seit vielen Jahren und
    habe halt nun einen zweiten Zähler dazubekommen. Es wird schon ein Nachteil sein, da die Vormieterin (alleine) weniger Strom allgemein und an der WP verbraucht hat,
    als wir es zu dritt tun werden, auch weil wir seit 1,5 Jahren ein Hybrid E-Fahrzeug haben (alleine das ca. 3.000 kW), welches nun auch nicht unter die 80% fällt, weil ja nicht der persönliche Verbrauch zählt,
    dazu dann noch diese Benachteiligung. Gibt es da wirklich keine anderen Regelungen?

    Grüße
    J.Kunz

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 09:07h, 15 Februar

      Hallo Herr Kunz

      erstmal vielen Dank für die langjährige Treue bzw. sogar Kund:innenwerbung und schön zu hören, dass unsere Blogartikel gut angenommen werden! 🙂

      Was Ihre Situation angeht, hat die Politik zum Glück durchaus sinnvolle Regeln getroffen: Die Verbrauchsprognose gilt nämlich nicht für den jeweiligen Abnehmer, sondern für den Netzanschluss. Das heißt, wenn man umzieht, wird bei der Entlastung der vorherige Verbrauch der neuen Wohnadresse und nicht der der alten Behausung zu Grunde gelegt. In Ihrem Fall verstehe ich es so, dass die Wärmepumpe da schon länger in Betrieb ist, also bei der Kalkulation ohnehin berücksichtigt werden müsste. Und selbst wenn es eine neu installierte Wärmepumpe ist, würde der entsprechende Verbrauch (zumindest mit separatem Zähler) dann auch sukzessive in die Berechnung einbezogen werden, hierzu gibt es eine spezielle Regelung.

      Ich hoffe, diese gute Nachricht mindert die bisherige Enttäuschung etwas und ich verbleibe mit sonnigen Grüßen
      Sven Kirrmann

  • J. Kunz
    Gepostet um 12:24h, 15 Februar Antworten

    Hallo Herr Kirrmann,
    danke für Ihre Antwort.
    Das mit der Abnahmestelle der Berechnung wusste ich ja schon, ja.
    Das da auch schon WP Verbrauch vorhanden ist, ist natürlich nicht ganz ungünstig, aber eben
    wahrscheinlich insofern ungünstig, als das wir zu dritt sicher wesentlich mehr verbrauchen werden als
    eine Person alleine.
    Aber das ist dann halt mal so.

    Was sie nicht beantwortet haben ist die Frage nach dem zweiten Zähler, den ich dann quasi als Neukunde
    anmelden muss incl, der gerade eher ungünstigen Neukundentarife. Neukunde nach den Jahren ist an sich unlogisch und eben auch unfait..und bei zu erwartendem Verbrauch von zusätzlich deutlich >5000 kwH sind auch 2ct ggf. nicht unbedeutend.

    Viele Grüße
    J.Kunz

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 18:01h, 15 Februar

      Hallo Herr Kunz,
      sorry, da habe ich Ihre Frage in meiner vorherigen Antwort wirklich missverstanden oder zumindest nur verkürzt interpretiert. Dass ein zweiter Vertrag auch eines Bestandskunden neu und dann zu den jeweilig geltenden Konditionen angelegt wird, ist leider sehr üblich und da habe ich auch keinen Einfluss. Da müssten Sie direkt mit dem Kundenservice besprechen, ob es eventuell Kulanzmöglichkeiten gibt. Das Ganze ist ja auch unabhängig von den Strompreisbremsen-Regularien.

      Dennoch gleich zwei tröstende Punkte, selbst wenn es bei der beschriebenen Situation bleibt: Erstens wird ja auch der zweite Zähler von Anfang an von der Strompreisbremse profitieren, da dieser ja auch schon bisher beliefert wurde – wenn auch vielleicht mit geringerem Verbrauch und entsprechend niedrigerem Entlastungskontingent. Die angesprochenen 2 Cent Unterschied würden ja also mehr oder weniger nur für die letzten 20 Prozent gelten, vereinfacht wären das sogar bei der Gesamtmenge von 5.000 Kilowattstunden also gerade einmal 20 Euro Differenz im Jahr. Das ist natürlich auch nicht nichts, aber auch kein riesiger Betrag. Und zweitens ist eine substanzielle Preissenkung unserer Tarife aktuell konkret in Vorbereitung, so dass auch der verbrauch über das Entlastungskontingent hinaus günstiger wird. Genauere Infos dazu folgen in Kürze per Post.
      Viele Grüße
      Sven Kirrmann

  • R. Walter
    Gepostet um 00:07h, 18 Februar Antworten

    Hallo, ich erhalte im Moment keine Auskunft vom Kundenservice per Kontaktformular und E-Mail wann die Abrechnung Strom für 2022 erfolgt. Anpassung des Abschlags ist per Webseite im Moment nicht möglich, man solle sich an den Kundenservice wenden. Ja aber wie gesagt der ist schlecht erreichbar. Was soll ich tun bzw. wann erfolgt die Abrechnung für 2022? Mfg Walter

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 16:28h, 21 Februar

      Hallo Herr Walter,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Kundenservice wegen der vielen Fragen rund um die Strom- und Gaspreisbremse aktuell sehr belastet und eher nicht so gut zu erreichen ist. Die Kolleg:innen werden sich sicher noch zurückmelden, aber im Moment stauen sich eben die Anfragen.

      Ich kann Ihnen den genauen Zeitpunkt der Abrechnung auch nicht nennen, üblicherweise ist das aber ein Jahr nach der letzten Abrechnung bzw. nach Vertragsschluss. Häufig passiert die Abrechnung nach der Ablesung der Stromzähler im ersten Quartal, aktuell kann sich das jedoch wegen der durch die Strompreisbremse notwendigen IT-Arbeiten verzögern.

      Viele Grüße
      Sven Kirrmann

      Und die Anpassung des Abschlags ist nur kurzfristig wegen Arbeiten am System nicht online möglich, bereits in der nächsten Woche sollte das wieder funktionieren.

  • Jürgen Beger
    Gepostet um 21:52h, 18 Februar Antworten

    Sehr geehrter Herr Kirrmann,
    da ich im vergangenen Jahr erfolgreich im September meine Wärmepumpenanlage OHNE Zweitzähler in Betrieb genommen habe (aus Überzeugung, um ein hohes Maß an regenerativer Energie vom eigenen Dach zu nutzen) gibt es natürlich auch keine Information an den Netzbetreiber. Ich gehe also bei dem Mehrverbrauch der WP bei der 80% Regel leer aus. Gerade in den Wintermonaten liefert die PV-Anlage sehr wenig Energie.
    Deshalb meine konkrete Frage, wann mit einer Preissenkung bei Ihnen zu rechnen ist?
    Wenn ich mir andere Ökostromversorger ansehe, liegen die Preise jetzt schon deutlich unter 40 ct/kWh.
    Da ich davon meine Anbieterwechselentscheidung abhängig mache, bin ich an einer Antwort Ihrerseits interessiert.
    Sorry, wenn ich so direkt frage, aber auch Ihre Lieferanten dürften genauso wie ich an einer langfristigen Zusammenarbeit mit Ihnen interessiert sein.
    Sie sind eigentlich ein sehr guter Anbieter, mir würde ein Anbieterwechsel ganz sicher nicht leicht fallen…
    Sind bei Ihnen Prognose Verträge denkbar, denn gerade in den Nachtstunden, in denen Windstrom beinahe übrig ist, dürfte die Energie doch preiswerter sein.
    Danke für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Beger

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 16:13h, 21 Februar

      Hallo Herr Beger,
      Informationen zur Preissenkung sind auf dem Weg, mindestens beim Druckdienstleister, eventuell sogar schon in der Post. Wirksam wird die Preissenkung dann zum 1.4.

      Bei den genannten „Prognose-Verträgen“ weiß ich leider nicht, was Sie meinen – geht es um dynamische Stromtarife? Aktuell haben wir ein entsprechendes Angebot aufgrund der Marktturbulenzen ausgesetzt, aber Sie können sich hier für die Wiederaufnahme des Angebots vormerken lassen: https://www.naturstrom.de/privatkunden/naturstrom-smart
      Das Angebot funktioniert allerdings nur mit einem intelligenten Zähler.

      Grundlegend haben wir aber auch Wärmepumpentarife für Ein- und Zweizählermodelle im Angebot, die sind ohnehin schon etwas günstiger als der übliche Tarif: https://www.naturstrom.de/privatkunden/oekostrom/naturstrom-waermepumpe

      Und davon abgesehen ist es ja eigentlich ausdrücklicher Wunsch des Gesetzgebers, dass Wärmepumpenverbräuche anerkannt werden sollen. Hier könnte also auch die grundlegende Verbrauchsprognose angepasst werden, auch wenn das in dem Fall am Ende vom Goodwill des Netzbetreibers abhängt. Senden sie aber gerne mal dem Netzbetreiber und ggf auch unserem Kundencenter einen entsprechenden Nachweis über die Wärmepumpe, vielleicht lässt sich da ja etwas machen.

      Viele Grüße
      Sven Kirrmann

  • Jürgen Beger
    Gepostet um 16:04h, 22 Februar Antworten

    Sehr geehrter Herr Kirrmann,
    vielen Dank für die Hinweise.
    Bzgl. des Smart-Tarifes noch eine Rückfrage, bevor ich mich vormerken lasse: Erfolg der Wechsel nach Vormerkung strikt, wenn der Tarif zur Verfügung steht oder erhalte ich vorher ein Angebot/Entscheidungshilfe?
    Bis dahin bin ich gespannt auf die neuen Frühjahrstarife 🙂
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Beger

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 15:51h, 23 Februar

      Hallo Herr Beger,
      danke für die Nachfrage. Mit der Vorregistrierung verpflichten Sie sich zu gar nichts, Sie werden dann bei der Wiederaufnahme des Angebots lediglich informiert und können dann frei entscheiden.
      Viele Grüße
      Sven Kirrmann

  • Martin Gebhard
    Gepostet um 07:50h, 22 Mai Antworten

    Die Börsenstrompreise sind längst wieder gesunken. Warum gibt Naturstrom die Preise nicht an seine Kunden weiter? Auf die Erhöhungen musste man nicht so lange warten.

    • Tim Loppe
      Gepostet um 16:21h, 24 Mai

      Hallo Herr Gebhard,

      stimmt, die Börsenstrompreise sind seit dem Jahreswechsel deutlich gesunken, wenn auch längst noch nicht auf das Vorkrisenniveau. Wir hatten auf diese Entwicklung bereits mit einer Preissenkung zum April für Bestandskund:innen reagiert. Eine weitere Preissenkung im Laufe des Sommers ist sehr wahrscheinlich, auch wenn ich Stand heute noch nichts Verbindliches sagen kann.

      Grundsätzlich besteht immer ein gewisser Zeitversatz zwischen der Preisentwicklung im Großhandel und im Endkund:innenmarkt. Das liegt an der Art der Strombeschaffung: Seriöse Anbieter beschaffen die Strommangen zur Belieferung ihrer Kund:innen gestaffelt, also bspw. 40 Prozent zwei Jahre im Vorhinein, 40 Prozent ein Jahr vorab und 20 Prozent kurzfristig im Lieferjahr. Das dient der Risikostreuung und führt dazu, dass Preisschwankungen im Großhandel nicht eins zu eins auf den Endkund:innenpreis durchschlagen.
      Aber wie gesagt: Geben Sie uns noch ein bisschen Zeit. Ich bin guter Dinge, dass Sie im Sommer noch von uns lesen werden.

      Viele Grüße
      Tim Loppe

  • Inga Jürgens
    Gepostet um 12:01h, 18 August Antworten

    Sehr geehrter Herr Kirrmann,

    ich habe nun meine Jahresstromrechnung 28.6.22 – 30.6.23 erhalten und versuche die Berechnungen im Kasten „Information Strompreisbremse“ nachzuvollziehen. Einschließlich des Punktes „Staatliches Entlastungskontingent für den Kalendermonat“ gelingt mir das auch problemlos.
    Wie man dann aber auf den konkreten monatlichen Entlastungsbeitrag kommt, erschließt sich mir leider nicht mehr. Könnten Sie mir da einen Hinweis geben? Und: Wäre es möglich, eine Musterberechnung online zu stellen, die die Berechnungsweise erklärt? Ich nehme an, dass ich nicht die Einzige bin, die die Berechnung verstehen möchte.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Inga Jürgen

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 16:33h, 18 August

      Hallo Frau Jürgens,
      für eine konkrete Erläuterung mit den realen Daten müsste ich die Abrechnung natürlich vorliegen haben, können Sie mir diese vielleicht an presse@naturstrom.de zusenden?
      Die Anregung zu einer aktualisierten Musterrechnung mit den Strompreisbremsenbestandteilen finde ich sehr gut, ich gebe das gerne intern einmal weiter!
      Viele Grüße und ein schönes Wochenende
      Sven Kirrmann

  • Tatjana
    Gepostet um 12:42h, 09 September Antworten

    Habe ich da ein Verständnisproblem? Es heißt ja immer, EE machen den Strom günstiger. Aber solange wir noch mit Merit-Order arbeiten ist der Preis doch weiterhin durch die Produktion in Gaskraftwerken vorgegeben.
    Abgesehen davon, dass trotz aller Beteuerungen mein persönlicher Strompreis nur eine Richtung kennt, und die geht nicht nach unten.
    Dazu kommt doch, dass durch die CO2-Bepreisung, die ja ständig steigt und den hohen CO2-Ausstoss deutscher Gas-, Öl. und Kohlekraftwerke der Strom gar nicht billiger werden kann momentan?

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 09:58h, 11 September

      Hallo Tatjana,
      so seltsam es sich anhören mag, aber das ist alles ein Stück weit richtig, aber ein Teil fehlt auch noch.
      Im Einzelnen: Ja, der Strommarkt ist so organisiert, dass der teuerste noch notwendige Anbieter den Preis für alle setzt – oftmals also teure Gaskraftwerke die Beschaffungskosten auch für Erneuerbare definieren. Dieses im Strommarkt als Merit Order bekannte Prinzip ist allerdings kein Sonderfall, sondern auch in ganz vielen anderen Märkten mit homogenen Gütern etabliert.
      Wenn nun immer mehr Erneuerbare in den Markt kommen, werden die teuersten Kraftwerke also Stück für Stück rausgedrängt. Günstiger Wind- und Solarstrom senkt damit schon heute die Durchschnittspreise und das wird immer stärker, je mehr Erneuerbare im System sind. In einzelnen Stunden mit hohem EE-Anteil ist der Strompreis ja heute schon bei Null oder sogar negativ. Andersrum wird es auch mit fas vollständiger EE-Abdeckung noch einzelne Stunden geben, in denen wenig Wind und Sonne vorkommt und in denen dann eher teure Backup-Kraftwerke (Gas oder Wasserstoff) den Preis setzen. Das werden aber eben nur wenige Zeitpunkte im Jahr sein, insgesamt werden Wind und Sonne das Preisniveau drücken. Schon heute kann man ja durch Direktversorgung, etwa durch PV-Anlagen auf dem Eigenheim oder Mieterstrom, von den günstigen EE-Gestehungskosten profitieren. Und auch diese Möglichkeiten, dass Verbraucher:innen direkte Belieferungen von EE-Anlagen erhalten können, sollen ausgeweitet werden, etwa durch Energy Sharing, die Unterstützung und Einbindung von PPAs oder die gerade im Solarpaket diskutierte gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
      Was die CO2-Preise angeht: Im Stromsektor (und der Industrie) gibt es hier ja keinen automatischen Preisanstieg, sondern „nur“ eine kontinuierliche Reduktion der CO2-Zertifikate. Diese ist auch notwendig, um hier die Emissionen immer weiter zu reduzieren und entsprechend ausgerichtet an unseren Klimazielen. Wenn wir also auch ohne diesen Preisdruck immer klimafreundlicher Strom produzieren würden, gäbe es keine Nachfrage nach den Zertifikaten und diese würden also eher nicht teurer werden. Die Realität ist allerdings eine andere, hier ist eben doch der Preismechanismus für eine Umorientierung nötig, so dass Energieerzeuger und Industrie erst mit kontinuierlich steigendem CO2-Preis sukzessive auf klimafreundlichere Alternativen umsteigen. Allerdings pendelt der CO2-Preis nun seit über 2 Jahren so zwischen 80 und 90 Euro, dieser ist als zuletzt mitnichten ein Grund für Preisveränderungen. Zudem betrifft dieser eben nur die fossile Erzeugung – und wenn der Strommarkt vor allem durch Erneuerbare geprägt sein wird, wird der CO2-Preis dann eben auch nur punktuell in der Preissetzung sichtbar werden und damit nur geringe Einflüsse auf die endgültigen Stromtarife haben.
      Zuletzt zu den persönlichen Strompreisen: Bei naturstrom haben wir nach der energiekrisenbedingten Preisanpassung zum Jahresanfang bereits zweimal substanziell den Preis gesenkt und liegen nun ungefähr auf dem Niveau von der Krise – und das, obwohl die vorher stark von russischem Gas abhängige Energieversorgung in Deutschland sich nach Einstellung der Lieferungen komplett umstellen musste. Hier ging der Strompreis im letzten halben Jahr also doch ziemlich nach unten – wenn auch zugegebenermaßen erst nach einem Ausreißer nach oben. Nichtsdestotrotz würde ich hier zuversichtlich in die Zukunft schauen, sofern die Erneuerbaren in ausreichendem Tempo ausgebaut werden.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

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