„Das Osterpaket ist eine sehr ordentliche Zwischenbilanz“ – Sven Kirrmann zum EEG 2023

Das sogenannte Osterpaket der Ampel-Koalition und damit auch das EEG 2023 sind in aller Munde. Es verspricht, ein wahrer Booster für die Energiewende zu werden. Aber wie viel ist dran? Und was wäre noch gegangen? Darüber sprechen wir mit Sven Kirrmann, politischer Referent bei NATURSTROM.

Fangen wir mit den Basics an: Was ist überhaupt eine Novelle und warum braucht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine?

Eine Gesetzesnovelle ist einfach eine Weiterentwicklung eines bestehenden Gesetzes. Das kann notwendig werden, weil sich gesellschaftliche Realitäten ändern, wirtschaftliche Entwicklungen passieren oder einfach weil eine Regierung neue Impulse setzen will.

Beim EEG sind solche Novellen besonders häufig, da der Regelungsgegenstand – nämlich der Ausbau Erneuerbarer Energien – einfach ein sehr dynamisches Feld war und ist. Seit dem Bestehen des Gesetzes im Jahr 2000 gab es praktisch alle zwei bis drei Jahre kleinere und größere Überarbeitungen, was den anfangs sehr schlanken Fördermechanismus zu einem riesigen Gesetzeskonvolut hat werden lassen. Die letzte Novelle fand im Jahr 2020 auf das aktuell geltende EEG 2021 statt. Teilweise haben Vorgängerregierungen solche Überarbeitungen auch genutzt, um das eigentliche Ziel des Gesetzes ad absurdum zu führen und den Erneuerbaren-Ausbau zu bremsen. Das ist immerhin bei der neuen Regierung anders und auch Hauptgrund für die jetzige Überarbeitung: Die Installation von Wind- und Solaranlagen soll durch das nun in Bearbeitung befindliche EEG 2023 nämlich wieder deutlich beschleunigt werden.

Sven Kirrmann ist seit 2019 politischer Referent beim Öko-Energieversorger NATURSTROM.

Na, das klingt doch gut und sinnvoll! Und wie genau läuft so ein Überarbeitungsprozess dann ab?

Das ursprüngliche EEG war noch ein reines Parlamentsgesetz, also direkt von den Abgeordneten erarbeitet und beschlossen. Ich betone dies, weil so etwas heute leider relativ selten ist. Die meisten Gesetze und Überarbeitungen werden heute nämlich in den Ministerien vorbereitet, also eigentlich in den Verfassungsorganen, die als Exekutive für die Ausführung der Gesetze zuständig ist. Die Ministerien können aber einfach auf viel mehr Personal und damit Expertise zurückgreifen und so die immer komplexere Regulierung besser händeln. Das Parlament als Legislative und damit als eigentliches Gesetzgebungsorgan nutzt dann diese Vorlagen, entwickelt sie noch weiter und verabschiedet diese dann schlussendlich.

Und das ist nun auch beim EEG mit dem sogenannten Osterpaket passiert?

Genau, so hat es sich auch beim EEG nach der ersten Fassung, die wie gesagt wirklich komplett im Parlament entwickelt wurde, ergeben. Die Novellen werden zunächst von der Regierung erarbeitet und dann vom Parlament bis zum Beschluss weitergeführt. Mit dem Energiewende-Osterpaket des Wirtschaftsministeriums, das ja die Novelle zum EEG 2023 beinhaltet, stehen wir nun genau an diesem Punkt: Der Gesetzesentwurf wurde von der Regierung beschlossen und damit ins Parlament verwiesen, wo die Reformen weiter diskutiert und höchstwahrscheinlich auch noch in einigen Details verändert werden. Bis zum Sommer sollen die Gesetze dann im Bundestag beschlossen werden.

Beim EEG gibt es zudem noch die Besonderheit, dass es als Förderinstrument, für welches inzwischen auch Haushaltsmittel verwendet werden, wie alle Beihilferegelungen dann noch von der EU-Kommission freigegeben werden muss. Dieser Prüf- und Freigabeprozess soll im zweiten Halbjahr 2022 abgeschlossen werden, zum Jahresanfang 2023 sollen die neuen Regeln dann in Kraft treten – daher auch der Name „EEG 2023“.

Wenn du sagst, dass die Grundlage für die EEG-Novelle im BMWK erarbeitet wurde – bedeutet das, dass wirklich nur die Ministeriumsmitarbeitenden daran mitgewirkt haben oder gab es auch Input von extern, also durch Lobbyist:innen?

Da die Energiebranche sehr stark reguliert und dementsprechend erheblich von der Ausgestaltung der Vielzahl von energiewirtschaftlichen Gesetzen abhängig ist, gibt es da schon enorme Lobbytätigkeiten rund um die Neufassung von Rahmensetzungen wie jetzt beim EEG 2023. Ich will das aber gar nicht verteufeln, und dass nicht nur deshalb nicht, weil es ja auch mein Job ist, bei entsprechenden Debatten mitzuwirken. Nein, Interessenvertretung ist erst einmal grundsätzlich nichts verwerfliches und zweitens sind die Gesetzesmacher:innen ja auch auf das Feedback der Wirtschaft angewiesen, die von den Regelungen betroffen ist. Nicht umsonst gibt es ja zu jedem Gesetzesentwurf ganz offizielle Länder- und Verbändeanhörungen, bei denen eine Vielzahl von Akteur:innen ihre Bewertungen der Pläne einreichen können. Diese werden übrigens auch ganz transparent veröffentlicht.

Auch beim Osterpaket?

Beim EEG 2023 ging das Wirtschaftsministerium sogar über dieses eingeübte Beteiligungsverfahren hinaus und hat schon im Vorfeld des eigenen Entwurfs Fachgespräche zu verschiedenen Spezialthemen geführt – etwa zu Wind- und Solarenergie, aber auch zu Bürgerenergie oder Wasserstoff –, um die Praxiserfahrungen und -erwartungen möglichst konstruktiv einfließen zu lassen. Sicher sorgt das Lobbying rund um Gesetzentwürfe auch mal dafür, dass Partikularinteressen zu stark gewichtet und gerade der erhebliche Einfluss besonders großer Unternehmen muss dabei auch kritisch beleuchtet werden. Insgesamt ist die beschriebene Interessenvertretung aber aus meiner Sicht nicht nur legitim, sondern sogar notwendig.

Kommen wir nun ganz konkret zum EEG 2023 und den darin verankerten Zielen und Plänen: Was sind aus deiner Sicht die drei relevantesten Änderungen?

Das sind erstens sicher die deutlich erhöhten Ziele und Ausschreibungsmengen für Wind- und Solar. Bis 2030 sollen nun schon 80 Prozent des Stromverbrauchs durch Erneuerbare gedeckt werden, der bisher erreichte Anteil muss also in acht Jahren noch einmal fast verdoppelt werden, und dies bei deutlich steigendem Strombedarf. Zweitens stellt das EEG 2023 klar, dass Erneuerbare Energien im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Damit können diese in Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsprozessen gegenüber anderen Belangen einen Vorzug erhalten. Und drittens ist wohl die Finanzierung der EEG-Förderung aus dem Staatshaushalt und damit der Nullsetzung der EEG-Umlage eine erhebliche Änderung zur bisherigen Gesetzesgrundlage. Durch die Entlastung des Strompreises können sich Sektorenkopplungstechnologien besser lohnen und es fällt viel Bürokratie weg, die bei der Erhebung der Umlage bislang nötig war.

Gibt es im EEG 2023 auch Veränderungen, die sich unmittelbar auf Verbraucher:innen auswirken?

Am unmittelbarsten wohl den Wegfall der EEG-Umlage, da dadurch ab Juli Strompreise günstiger werden. Auch wir bei NATURSTROM geben diese Entlastung voll an unsere Kund:innen weiter. Allerdings muss man dazu sagen, dass die Strompreise generell in der aktuellen Situation mit sehr hohen Energie-Großhandelspreisen wohl nur gegenüber dem aktuellen Niveau sinken – im Vergleich zu Vorjahren bedeutet das oft immer noch Mehrkosten.

Haushalte können zudem auch von verbesserten Vergütungen bei Solaranlagen profitieren. Hier muss man aber wissen, dass die geplante deutliche Vergütungserhöhung nur für Volleinspeiseanlagen gilt, das bedeutet, dass man den erzeugten Solarstrom also nicht selbst nutzen darf. Für solche Eigenverbrauchsanlagen, wie sie heute üblicherweise auf Ein- und Zweifamilienhäusern installiert werden, wird die Vergütung aber immerhin eingefroren, sie sinkt also nicht kontinuierlich weiter wie bisher. Das ist eine Verbesserung und in den allermeisten Fällen rechnet sich eine Solaranlage auf dem eigenen Dach durch die Verringerung des Stromeinkaufs aus dem Netz heute schon.

Gibt es weitere Änderungen im EEG 2023, die deiner Meinung nach besonders gut gelungen sind?

Neben der eben bereits erwähnten neuen Zielarchitektur und der juristischen Aufwertung der Erneuerbaren würde ich zwei Punkte hervorheben: Erstens ist es sehr schön, dass die Bundesregierung nun die europäischen Ausnahmemöglichkeiten für Bürgerenergie nutzen will. Lokale Bürgerenergiegemeinschaften müssen unter bestimmten Bedingungen für eigene Wind- und Solarprojekte nun nicht mehr an den eigentlich notwendigen Ausschreibungen teilnehmen, sondern können einfach drauflos bauen, wenn sie die Genehmigung haben.

Zweitens will ich einen vielleicht eher kleinen Punkt nennen, der aber große Auswirkungen haben könnte: Bisher mussten Windprojekte und große Solarparks, die einen Ausschreibungszuschlag erhalten haben, den erzeugten Ökostrom vollständig ins Netz einspeisen, durften also keine Eigenversorgungsanlagen vor Ort mitbedienen. Dieses Eigenverbrauchsverbot wurde jetzt gestrichen und könnte spannende Konzepte ermöglichen wie die Kombination von Erzeugungsanlagen mit Elektrolyseuren für grünen Wasserstoff oder die stärkere Direktversorgung von Gewerbebetrieben mit Ökostrom.

Bis hierhin klingt das EEG 2023 nach einer ziemlich runden und durchdachten Novelle – aber besser geht natürlich immer. Was hätte NATURSTROM sich noch gewünscht bzw. anders gemacht?

Gerade bei dezentralen Versorgungskonzepten, wenn es also nicht nur um die Erzeugung grüner Energie, sondern auch um die Einbindung von Vor-Ort-Verbrauch geht, sehen wir noch Luft nach oben. Da Volleinspeisung nun deutlich besser vergütet wird, könnten Eigenverbrauchs- oder Prosumingmodelle in größeren Einheiten wie etwa beim Mieterstrom im Vergleich deutlich unattraktiver werden. Auch eine kollektive Eigenversorgung beispielsweise mehrerer Wohnungseigentümer durch eine Solaranlage auf dem gemeinsamen Dach ist weiterhin nicht praktikabel, auch wenn mit der EEG-Umlage ein großer bisheriger Hemmschuh wegfällt. Und das im Koalitionsvertrag angekündigte Energy Sharing, durch welches Bürgerenergiegemeinschaften den Strom aus ihren eigenen Anlagen regional auch verbrauchen können sollen, ist noch gar nicht angegangen. Solche wirklich ganzheitlichen Ansätze, die lokale Erzeugung und Verbräuche zusammenbringen, sind also noch nicht wirklich besser realisierbar geworden, beim Mieterstrom gibt es sogar eine relative Verschlechterung. Für das nun beginnende parlamentarische Verfahren sowie die weiteren angekündigten Gesetzesvorhaben würden wir uns also ein Akzent auf diesen Themen wünschen.

Insgesamt muss man allerdings schon betonen, dass auch schon der bisherige Beschluss schon ein klarer Schritt in die richtige Richtung ist und dass die aktuelle Regierung ja auch gerade erst vier Monate im Amt ist, zumal man sich ja durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ja auch nicht ungestört den nötigen Energiewende-Reformen widmen konnte. Auch wenn wir durch die unzureichenden Handlungen der letzten Jahre eigentlich keine Zeit für weitere Verzögerungen haben, geht eben leider auch jetzt nicht alles auf einmal. Trotz des Verbesserungsbedarfs sehe ich das Osterpaket also als sehr ordentliche Zwischenbilanz.

Wann ist die nächste Chance auf Nachbesserungen?

Da das EEG ja noch nicht verabschiedet ist, können mögliche Verbesserungen nun unmittelbar im Parlament angegangen werden. Aber der Wirtschaftsminister hat auch schon angekündigt, dass das EEG nur ein Teilschritt in dem angedachten Reformprozess zur Energiewende ist. Die Verantwortlichen wollen also keineswegs nach diesem Osterpaket die Hände in den Schoß legen, sondern über die ganze Legislaturperiode hinweg an der Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien arbeiten. Eine weitere EEG-Reform ist daher auch schon für das nächste Jahr angekündigt. Und dieses Gesetz ist ja nicht die einzige relevante Regelung. Bereits in Vorbereitung ist beispielsweise ein Sommerpaket, mit dem mehr Flächen für Windenergie zur Verfügung gestellt und die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen. Und für das zweite Halbjahr ist eine Plattform angekündigt, in welcher die passende Umgestaltung des Marktdesigns für die wachsenden Erneuerbaren-Anteile debattiert wird. Ganz zu schweigen von den geplanten Reformen im Wärmesektor, also sowohl ordnungsrechtlich als auch bei der Förderung. Es wird also auch die nächsten Jahre viel Aktivitäten rund um die Energiegesetze und damit auch kontinuierlich Raum für Nachbesserungen geben – dieses Interview müsste also eigentlich ein Dauergespräch oder mindestens ein Fortsetzungsroman werden.

Ein Fortsetzungsroman, bitte. Tausend Dank für deine Zeit, Sven, und deine spannenden Einblicke und Einschätzungen. Ich bin auf jeden Fall gespannt, was die nächsten Monate und Jahre bringen – und bin vorsichtig optimistisch.

Dominique Czech
dominique.czech@naturstrom.de

ist seit April 2018 dabei und schreibt für naturstrom über alles rund um die Energiewende. Jenseits des Büros bewegen sie die Themen Ernährung, Konsum und Mobilität – aber bitte in nachhaltig.

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