Preiskapriolen im Großhandel, zwiespältige Gesetze und Preissenkungen bei naturstrom: Ein Einblick in die aktuelle Energiemarkt-Lage

Gute Nachrichten: Nach den 2022 erreichten Rekordhöhen im Energiegroßhandel sind die Einkaufspreise für Gas und Strom wieder ein gutes Stück gefallen. Noch bessere Nachrichten: Davon profitieren naturstrom-Kund:innen. Und zwar durch eine deutliche Preissenkung für unseren Ökostrom bereits ab April. Wie es zu dieser erfreulichen Entwicklung kam und warum die Lage dennoch längst nicht wieder vergleichbar mit Vorkrisenzeiten ist, erklären wir hier – ziemlich ausführlich, dafür aber auch möglichst transparent.  

Wie ist die aktuelle Lage an den Energiemärkten?

Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte – daher binden wir hier einfach mal eine Grafik zur Entwicklung der Großhandelspreise für Stromlieferungen im aktuellen und in den kommenden Jahren ein, die uns in den letzten Tagen auch intern in vielen Meetings begegnet ist. Im Gasbereich sehen die Kurven ganz ähnlich aus, wenn auch mit anderer Y-Achse, also bei anderen Preishöhen. Dieser Gleichlauf belegt übrigens einmal mehr die enge Abhängigkeit der Strom-Einkaufskosten, auch für Ökostrom, die wir bereits Ende 2021 hier beschrieben haben.

Was wird deutlich? Der Energie-Großhandel kletterte 2022 durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und die damit zusammenhängenden Ungewissheiten bei der Gasversorgung auf zuvor nie gekannten Preishöhen. Es gab eine extreme Spitze im August, bedingt durch die Unsicherheiten beim Gaseinkauf und die dann stark vorangetriebene Einspeicherung für den Winter. Die Energie-Einkaufskosten lagen aber auch außerhalb dieser Preisspitze deutlich über dem jahrelang gewohnten Niveau.

Was genau war im August 2022 auf dem Energiemarkt los?

Der reine Einkaufspreis für Energie, also ohne jegliche weiteren Entgelte, Abgaben und Steuern und auch ohne die Aufwände der Versorger sowie unabhängig von jedweden Öko-Qualitätsanforderungen schoss damals auf gut 30 Cent die Kilowattstunde beim Gas und rund einen Euro die Kilowattstunde beim Strom. Zum Vergleich: Vor der Krise lagen die Großhandelspreise für eine Kilowattstunde Energie bei unter zwei Cent für Gas und so um die fünf Cent für Strom. Gleichzeitig betrugen die Energiekosten für Haushalte je Kilowattstunde noch etwa 10 Cent für Gas und ca. 30 Cent für Strom – Endverbraucher:innen zahlten zu diesem Zeitpunkt also als Brutto-Verbrauchspreis nur ein Drittel der Kosten, die allein die reine Energiebeschaffung netto im Großhandel gekostet hätte.

Natürlich war das eine außergewöhnliche Situation, die nicht über das ganze Jahr anherrschte, die aber ganz gut die extreme Lage des letzten Jahres illustriert. Und auch insgesamt war das Preisniveau deutlich über dem langjährigen Durchschnitt. Insbesondere von Spätsommer bis Jahresende, also genau zu der Zeit, als wir (wie auch viele andere Versorger) die finalen Beschaffungen für das Folgejahr und die entsprechenden Preiskalkulationen machen mussten, lagen die Beschaffungspreise stabil auf sehr hohem Niveau. Die Beschaffung von einer Gas-Kilowattstunde für das Gesamtjahr 2023 kostete in dem Zeitraum (und dann auch im Durchschnitt des letzten Jahres) an den Großhandelsmärkten noch über 10 Cent, beim Strom war das Marktniveau bei ungefähr 30 Cent – allein die Einkaufskosten lagen also auf der Höhe der damals geltenden Endpreise, die wie erwähnt noch viele sonstige Preisbestandteile und etwa bei naturstrom ja auch noch Energiewende-Zusatznutzen beim Einkauf und durch den Fördercent beinhalten.

Seit Jahresanfang sind die Preise nun deutlich zurückgegangen, da insbesondere der sehr milde Winter, aber auch die Einspeicherungsanstrengungen beim Gas und Energieeinsparungen die Versorgungslage deutlich entspannt haben. Die befürchteten Knappheiten, die im Markt durch die extremen Preise sichtbar wurden, sind also nicht eingetreten. Aktuell liegen Gaslieferungen für dieses Jahr bzw. den kommenden Winter bei rund fünf bis sechs Cent die Kilowattstunde, für Strombeschaffungen muss man zwischen 13 und 16 Cent die Kilowattstunde zahlen – das alles natürlich reiner Basis-Börsenpreis ohne zusätzliche ökologische Qualitäten. Das ist also eine deutliche Reduktion gegenüber den Höchstständen und auch gegenüber dem Durchschnitt von 2022, liegt aber dennoch weiterhin bei mehr als dem Doppelten der vor der Krise üblichen Einkaufspreise. Dazu kommt, dass eben nicht nur die reinen Einkaufspreise, sondern auch viele Kosten drumherum, etwa Regel- und Ausgleichsenergiepreise für die kurzfristige Balance von Erzeugung und Verbrauch oder die bei den Vorlieferanten zu hinterlegenden Sicherheiten gegen extreme Marktschwankungen, sich deutlich verteuert haben.

Exkurs: Wie wird Energie eingekauft?

Wieso sind dann nicht schon 2022 die Preise enorm nach oben geschossen, weshalb sinken Preise nun nur langsam und warum gibt es aktuell vergleichsweise große Unterschiede in den Angebotspreisen? Das liegt daran, wie Energieeinkauf funktioniert.

Das Wichtigste: Die für die Belieferung von Endkund:innen benötigte Energie wird bei seriösen Versorgern zum allergrößten Teil langfristig im Voraus am so genannten Terminmarkt eingekauft. Man kann sich hier wochen- monats-, quartals- oder jahresweise mit Gas und Strom eindecken, und das jeweils für die nächsten drei bis fünf Zeiträume. Es ist also genauso möglich, jetzt ein Energiepaket für die kommende Woche wie für das Gesamtjahr 2027 zu kaufen. Das am häufigsten gehandelte Produkt ist dabei das Jahresband für das jeweils folgende Jahr. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Einkaufskosten der Versorger und damit die Grundlage der Tarifgestaltung im Schnitt ganz stark von der Preisentwicklung des jeweiligen Vorjahres abhängen, und natürlich vom konkreten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. So blieben die Energiepreise für Endverbraucher:innen im Jahr 2022 eben trotz der enormen Verteuerungen und Kapriolen am Großmarkt ziemlich stabil, da die entsprechenden Liefermengen großteils vor der Krise beschafft wurden. Und so sind andersrum die Tarife dieses Jahres stark von den sehr hohen Einkaufskosten aus dem letzten Jahr geprägt, auch wenn die Preise im Großhandel gerade eher zurückgehen.

Auch wenn die meisten seriösen Versorger hier durchaus ähnliche Beschaffungsstrategien haben, gibt es im Detail natürlich Unterschiede beim genauen Zeitpunkt der Stromeinkäufe und bei der Maßgabe, wie lang im Voraus Strommengen beschafft werde – und wie viel davon. Branchenüblich und so ungefähr auch bei naturstrom gehandhabt ist es, dass man die aktuelle Lieferperiode, also das Jahr 2023, zum Ende des Vorjahres größtenteils eingekauft haben will, die Mengen für das folgende Jahr zu etwa 40 bis 50 Prozent absichert und dann noch um die 10 Prozent der absehbaren Liefermengen zwei Jahre im Voraus einkauft. So sichert man gegen große Marktschwankungen ab, ohne Chancen auf sinkende Preise komplett zu negieren und ohne sich zu überladen. Gerade Grundversorger, die ja im Zweifel als Sicherheitsnetz alle Verbraucher:innen aufnehmen müssen, kaufen dabei üblicherweise noch konservativer, also frühzeitiger bzw. mit größeren Mengen im Voraus.

Dieser Energiehandel funktioniert übrigens an der Börse genauso wie in direkten Vereinbarungen zwischen Erzeuger und Versorger – und damit für die Verträge, die naturstrom direkt mit den Vorlieferanten bzw. den Ökostrom-Erzeugern schließt. Die Entwicklungen an der Börse dienen dabei auch in den direkten Lieferverträgen als zentrale Orientierungsgröße für die Preisvereinbarung.

Wie wirken die Energiepreisbremsen in dieser Lage?

Trotz der zuletzt gesunkenen Großhandelspreise stehen diese weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau, zudem sind die Tarife wie beschrieben stark von den teuren Vorjahreseinkäufen geprägt. Insgesamt sind die Energiekosten für viele Menschen daher weiterhin eine enorme Belastung. Deshalb hat die Bundesregierung auch Ende 2022 die Energiepreisbremsen beschlossen, die ab März greifen.

An deren Entlastungswirkung ändern die nun sinkenden Großhandelspreise nichts: Die Kosten für Strom und Gas werden wie gehabt für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde bzw. 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt – genauer haben wir das hier erklärt. Wer einen Tarif unterhalb dieser Preisvorgaben bezieht, erhält natürlich keine Entlastung. Und da damit ein Großteil des Bedarfs auf einen festen Preis gedeckelt wird, erklärt auch, warum die Abschläge für unsere Ökostrom-Kund:innen in aller Regel trotz der aktuellen deutlichen Preissenkung um acht Cent pro Kilowattstunde nur vergleichsweise gering nach unten angepasst werden – der Unterschied wirkt sich ja eben praktisch nur auf 20 Prozent des (prognostizierten) Verbrauchs und damit der absehbaren Kosten aus.

Die andere Seite der Medaille: Die Erlösabschöpfung

Aber wo kommt eigentlich das Geld für die finanzielle Entlastung der Kund:innen durch die Strompreisbremse her? Vorhang auf für die Erlösabschöpfung und ihre leider ungünstige Besonderheit für naturstrom und andere integrierte Energieversorger, also Stromanbieter, die auch mindestens Teile ihrer Liefermengen selbst erzeugen:

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen sieht der Gesetzgeber vor, diejenigen Energieerzeuger an den Kosten zu beteiligen, deren Gewinn durch die hohen (von den Gaspreisen verursachten) Börsenpreise gestiegen sind – nicht aber ihre Produktionskosten. Schließlich haben sich die Kosten für die Erzeugung von Solar- und Windenergie, aber auch von Atom- und Braunkohlekraftwerken, nicht erhöht. Das sind die sogenannten Zufallsgewinne.

Eine Idee, die wir grundsätzlich auch sehr richtig finden. Das Problem: Die Höhe der Abschöpfung ermittelt sich pauschal und rein rechnerisch auf Basis des jeweiligen Marktpreisniveaus und erst einmal nicht auf Basis konkreter Lieferverträge. Wenn etwa Mitte Dezember Strom an der Börse für 30 Cent die Kilowattstunde verkauft werden konnte, die Produktionskosten der Anlagen bei 10 Cent liegen bzw. festgelegt wurden, wird die Abschöpfung auf Basis dieser Differenz von 20 Cent berechnet. Wenn der Strom allerdings schon vorher für etwa fünfzehn Cent die Kilowattstunde verkauft wurde, entsteht der angenommene Gewinn ja gar nicht. Es werden also Erlöse abgeschöpft, die nie entstanden sind. Solche anlagenbezogenen Vermarktungsverträge können nun zwar unter bestimmten Umständen angerechnet werden, jedoch explizit nicht bei Verträgen innerhalb eines Unternehmens, das den Strom, den es selbst produziert im eigenen Haus weitergibt und zur Belieferung der eigenen Kund:innen nutzt (Stichwort integrierte Energieversorger). Damit wird praktisch ausgeschlossen, dass wir den selbstproduzierten Wind- oder Solarstrom günstiger als Marktniveau zur Belieferung unserer eigenen Kund:innen einsetzen. Stattdessen müssen wir diese Energie zur Erwirtschaftung der notwendigen Erträge anderweitig wirklich zu Marktpreisen verkaufen, um dann die Abschöpfungsforderungen bezahlen zu können. Somit macht es uns die Strompreisbremse praktisch unmöglich, unsere eigenen Erzeugungsmengen – immerhin gut 25 Prozent der Liefermengen – (wie noch 2022) stabilisierend in die Tarifkalkulation einzubeziehen.

Wenn wir den Großteil der Strommengen für 2023 bereits eingekauft haben – wieso können wir nun dennoch den Preis dank aktuell fallender Großhandelspreise reduzieren?

Stimmt: In „normalen“ Jahren wäre unsere Beschaffung zum Jahresanfang eines Lieferjahres bereits größtenteils beendet und wir hätten nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten gehabt, auf die nun genau zum Jahreswechsel sehr plötzlich und erheblich gefallenen Großhandelspreise zu reagieren. (Das hat übrigens den Vorteil, dass unsere Kund:innen sich sehr sicher auf uns verlassen können und wir nicht – wie manche Discountanbieter in der Vergangenheit – plötzlich das Liefergeschäft einstellen und unser Kund:innen wortwörtlich im Dunkeln stehenlassen.) Allerdings ist die oben beschriebene Sonderregel der Strompreisbremse hier nun Glück im Unglück: Da wir unseren selbstproduzierten Strom nicht wie lange gedacht preissenkend für unsere Belieferung nutzen können, müssen wir die verbliebenen etwa 25 Prozent Energiemengen kurzfristig nachbeschaffen – was nun allerdings aktuell zu deutlich günstigeren Preisen als zuletzt gedacht möglich war. Ein Preisvorteil, den wir natürlich gerne an unsere Kund:innen weiterreichen

Dazu muss man allerdings auch sagen, dass ohne die beschriebene Einschränkung der Strompreisbremse unsere Tarife durch die Nutzung eigener Energiemengen von vornherein günstiger hätten ausfallen können.

Bisher habt ihr gesagt, dass die Preisbremse voraussichtlich verlängert und bis Ende April 2024 geht. Ist das immer noch so?

Die Entlastungswirkung von Strom- und Gaspreisbremse besteht zunächst bis Ende des Jahres 2023 und kann über eine Verordnung der Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden, an diesem Stand hat sich bisher nichts geändert. Bei unseren Erklärungen im letzten Jahr sind wir fest davon ausgegangen, dass diese Verlängerung auch erfolgt. Davon gehen wir auch weiterhin aus, da die Energieversorger für Bestandskunden die Energiemengen ja bereits größtenteils zu hohen Preisen beschafft haben und daher viele kaum von den aktuell fallenden Preisen im Lieferjahr 2023 profitieren werden und somit auch die Kunden im laufenden Jahr weiterhin hohe Preise zahlen werden müssen und damit die staatliche Entlastung zumindest bis Jahresende weiter benötigen.

Wie lange gilt der Preis, wie ist die weitere Entwicklung?

Im Normalfall wollen wir nur eine Preisanpassung pro Jahr vornehmen – üblicherweise eben zum Jahresanfang, wenn alte Energieeinkäufe aus dem Portfolio rausfallen und neue Lieferverträge wirksam werden. In der aktuell weiter wirksamen Energiepreiskrise sind Prognosen über die künftige Entwicklung aber nicht verlässlich möglich. Momentan scheint die Lage an den Energiemärkten zwar vergleichsweise stabil, so dass wir durchaus darauf hoffen, auch die jetzt noch fehlenden Restmengen zu guten Konditionen beschaffen und damit die aktuellen Preise für den Rest des Jahres mindestens stabil halten zu können. Dass es dennoch auch bei den noch ausstehenden Beschaffungen kurzfristig wieder deutliche Ausschläge nach oben oder auch unten geben kann, die wir dann entsprechend weitergeben müssten bzw. würden, ist nach den Erfahrungen des letzten Jahres aber auch nicht auszuschließen.

Warum bekommen Gas-Bestandskund:innen keine Preissenkung?

Während die eigentlich sehr ärgerliche Nicht-Nutzbarkeit eigenerzeugter Strommengen für die Belieferung unserer Ökostrom-Kund:innen nun dank der aktuellen Marktentwicklungen noch aufgefangen und mit der erfolgten Preissenkung ausgeglichen werden konnte, gibt es bei unserem Ökogas-Angebot eine solche Sonderlage nicht. Hier haben wir wie oben im Exkurs beschrieben die Liefermengen frühzeitig über das letzte Jahr hinweg beschafft, was gerade angesichts der Unsicherheiten am Gasmarkt und der erwarteten Knappheiten auch im Sinne unserer Kund:innen war. Das heißt, die für dieses Jahr geplanten Lieferungen basieren überwiegend auf den Einkäufen der letzten anderthalb bis zwei Jahre mit entsprechend stark gestiegenen Einkaufspreisen. Daher ist hier kurzfristig keine Preissenkung möglich.

Ihr seht schon: Langweilig wird’s auch 2023 auf dem Energiemarkt nicht. Wir hoffen, wir können mit diesem Einblick in unser Metier einige Unklarheiten beseitigen und verdeutlichen, dass wir auch in Zeiten wie diesen stets das Beste im Sinn haben – für unsere Kund:innen, die Energiewende und das Klima.

Solltet ihr weitere Fragen haben, stellt sie gerne in den Kommentaren.

Sven Kirrmann
sven.kirrmann@naturstrom.de

Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.

5 Kommentare
  • Dirk Witte
    Gepostet um 11:28h, 06 März Antworten

    Sehr geehrter Herr Kirrmann,

    können Sie erklären, warum Bestandskunden erst ab April von den gesunkenen Preisen profitieren, Neukunden hingegen schon seit geraumer Zeit?
    Mit freundlichem Gruß
    Dirk Witte

    • Dominique Czech
      Gepostet um 11:28h, 07 März

      Guten Tag Herr Witte,

      da Herr Kirrmann gerade urlaubt, übernehme ich mal: Die Übergangszeit beträgt nur wenige Wochen, denn die neuen Preise für Neukund:innen sind erst seit eineinhalb Wochen online. De facto haben außerdem viele Interessent:innen bei ihrem alten Anbieter vertragliche Restlaufzeiten bzw. Kündigungsfristen, die einem Wechsel zu uns innerhalb weniger Wochen entgegenstehen. Die Anzahl der Neukund:innen, die ein paar Wochen vor den Bestands:kund:innen den neuen Preis erhält, wird somit sehr überschaubar bleiben.

      Liebe Grüße
      Dominique von naturstrom

  • CS
    Gepostet um 07:22h, 07 März Antworten

    Kleine Frage zur im Beitrag angekündigten Preissenkung: Gilt das für alle Kunden? Ich kenne nämlich einen langjährigen Kunden, der darüber von Seiten naturstrom noch informiert wurde.
    MfG,
    CS

    • Dominique Czech
      Gepostet um 10:28h, 07 März

      Hallo,

      die Preissenkung gilt in der Regel für alle Privatkund:innen,. Solltest du oder jemand anders als langjähriger Kunde noch kein entsprechendes Schreiben von uns bekommen haben, bitten wir um eine E-Mail an unseren kundenservice(at)naturstrom(punkt)de dazu, damit wir uns den Sachverhalt genauer ansehen können.

      Viele Grüße
      Dominique von naturstrom

  • CS
    Gepostet um 07:23h, 07 März Antworten

    Sorry, ein Wort vergessen: Muss natürlich heißen „.. der darüber von Seiten naturstrom noch NICHT informiert wurde.“
    Kann es aber leider nicht mehr ändern.

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