Die Landesregierungen in NRW und Thüringen wollen mehr Mieterstrom-Projekte ermnöglichen © MR SunStrom GmbH

Was kann die Mieterstrom-Förderung in NRW und Thüringen leisten?

Von Mieterstrom profitieren alle: Mieter beziehen günstigen Solarstrom direkt vom Dach, Hauseigentümer werten ihre Immobilien auf und die dezentrale Energiewende bekommt zusätzlichen Schwung. Während sich die Bundesregierung ziert, bestehende Hemmnisse abzubauen, ergreifen nun erste Landesregierungen die Initiative: NRW und Thüringen haben kürzlich Förderprogramme aufgesetzt, um die Verbreitung von Mieterstromprojekten anzukurbeln. Wir erklären, wie die Programme funktionieren.

Was wird gefördert?

In NRW trat die Förderung für Photovoltaik-Mieterstrommodelle am 1. November in Kraft. Im Rahmen des Programms „progres.nrw“ werden Investitionen in die Zähler- und Abrechnungssysteme bezuschusst. Wenn also z. B. in einem Mietshaus neue oder zusätzliche Zähler installiert werden müssen, um die Strombezüge der Mieter aus der Photovoltaikanlage und aus dem Stromnetz zu erfassen, kann der Projektträger hierfür ein Förderantrag stellen. Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.

In Thüringen wird die Realisierung von Mieterstrommodellen bereits seit Ende Oktober über das Programm „Solar Invest“ unterstützt. Ähnlich wie in NRW gilt auch hier: Gefördert werden Investitionen in Steuer-, Mess-, Kontroll-, und Abrechnungssysteme. Außerdem sind auch Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien förderfähig. Die Anträge gehen an die Thüringer Aufbaubank.

Wer kann profitieren?

Antragsberechtigt sind in NRW alle natürlichen und juristischen Personen – insbesondere Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Stadtwerke, Contractoren und Energiegenossenschaften. In Thüringen ist der Kreis potenzieller Zuwendungsempfänger etwas anders definiert. Eine Förderung erhalten können kommunale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften, gemeinnützige Gesellschaften und Stiftungen.

Wie hoch ist die Förderung?

In NRW liegt die maximal mögliche Zuwendung je Vorhaben bei 30.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Kilowattstunde für Mieterinnen und Mieter um 1,5 Cent billiger angeboten werden muss, als der Grundtarif des örtlichen Versorgers. Eine weitere Bedingung: Für mindestens zwei Jahre muss der Empfänger der Förderung den Mieterstrompreis stabil halten. Gesetzlich bedingte Umlagen wie zum Beispiel die EEG-Umlage, Netzentgelte oder die Konzessionsabgabe, die nicht im Einflussbereich der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers liegen, sind von dieser Bestimmung allerdings nicht betroffen.

Die Thüringer Förderung geht sogar noch etwas weiter: Die förderungsfähigen Ausgaben werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, je Projekt liegt der maximal mögliche Zuschuss bei 100.000 Euro. Der Haken: Während das Thüringer Programm „Solar Invest“ den Jahren 2016 und 2017 rund 3,4 Mio. Euro schwer ist, stehen in NRW Medienberichten zufolge allein für das Jahr 2016 im Programm „progres.nrw“ noch zwölf Mio. Euro zur Verfügung.

Mieterstrom hat die Pilotphase hinter sich gelassen

Ermutigend ist, dass auch jenseits der Landesförderprogramme oder der im neuen EEG enthaltenen Verordnungsermächtigung Mieterstrom langsam Fahrt aufnimmt. Im Neubau und in vielen Bestandsobjekten lässt sich schon heute eine Versorgung der Mieter mit Solarstrom direkt vom Dach und zu einem attraktiven Preis wirtschaftlich darstellen. NATURSTROM hat bereits mehrfach vorgemacht, wie’s geht – zuletzt in Münchens Domagkpark oder in Berlin beim Bambus Campus. Weitere Projekte sind derzeit im Bau und in Planung, darunter beispielsweise die Versorgung der rund 470 Mietparteien des Berliner Möckernkiezes mit Mieterstrom und sauberer, vor Ort erzeugter Wärme.

Tim Loppe
loppe@naturstrom.de

ist seit April 2010 Pressesprecher bei naturstrom. Entdeckte die Energiewende in seiner Zeit bei einer Düsseldorfer PR-Agentur für sich. Zuvor hatte der promovierte Germanist an den Universitäten Düsseldorf und Münster im Bereich Sprachwissenschaften gelehrt. E-Mail

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