Wärmeplanungsgesetz: Was wurde beschlossen und was sind die Folgen?

Die Wärmewende ist endlich gesetzlich verankert. Neben dem bereits im September verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz hat der Bundestag nun auch das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Gemeinsam bilden die beiden Gesetze ab dem 1. Januar 2024 den Rahmen für die Wärmewende in Deutschland. Das Ziel: Alle Gebäude sollen bis zum Jahr 2045 fossilfrei und somit klimafreundlich beheizt werden. Wir schauen uns die Sache mal genauer an.

Das Jahr 2045 ist nur noch einen einzigen Heizungstausch entfernt. Es ist also wichtig und richtig, dass nun per Gesetz Vorgaben für den Einsatz Erneuerbarer Energien und für den zeitlichen Ablauf der Wärmewende gemacht werden. Trotz einiger Verwässerungen in ihren beiden „Wärmewende-Gesetzen“ hat die Bundesregierung eine brauchbare Grundlage für die klimafreundliche Transformation der Wärmeversorgung geschaffen. Die Transformation im Gebäudesektor ist besonders wichtig, weil Gebäude circa ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland verursachen – ein gewaltiger Anteil.

Was gilt ab dem 1. Januar 2024?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt ab dem 1. Januar 2024 vor, dass alle Heizungen, die im Neubau in Neubaugebieten eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Durch den Einsatz einer Wärmepumpe wird dieses Kriterium beispielsweise automatisch erfüllt, ebenso wie durch den Anschluss an ein Wärmenetz. Das größtenteils fossilfreie Heizen stellt heute technisch keine große Herausforderung mehr dar und ist im Neubau bereits Standard.

Spannender – und ein wenig komplizierter – sieht es im Bestand aus. Hier werden auch beispielsweise Biomasseheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen oder Kombinationen mit solarthermischen Anlagen genutzt, um das 65-Prozent-Kriterium zu erfüllen. Damit das 65-Prozent-Kriterium im Bestand aber gesetzlich greift, muss erst die Wärmeplanung feststehen. Hier kommt das Wärmeplanungsgesetz ins Spiel: Es regelt, dass jede Kommune einen Wärmeplan erstellt und so für jedes Gebäude ersichtlich ist, ob der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist oder nicht.

Der Wärmeplan ist als strategisches Planungsinstrument gedacht, er ist rechtlich unverbindlich und beinhaltet keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen. Kommunen mit über 100.000 Einwohnenden haben laut Gesetz bis Mitte 2026 Zeit, um ihre Wärmeplanung durchzuführen. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnenden sollen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2028 abschließen. Sobald die Wärmeplanung vorliegt, gelten die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes innerhalb der jeweiligen Kommune – möglicherweise also schon vor 2026/2028.

In der Zwischenzeit dürfen weiter fossile Heizungen neu eingebaut werden, diese unterliegen jedoch gewissen Auflagen. Wird zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Vorliegen eines Wärmeplans (also spätestens 2026/2028) eine Heizungsanlage eingebaut, die nicht das 65-Prozent-Kriterium erfüllt, dann muss diese Heizung ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden. Diese Auflage steigert sich über die Jahre. Ab 2035 müssen es bereits mindestens 30 Prozent Biomasse oder grüner oder blauer Wasserstoff sein, ab 2040 dann sogar mindestens 60 Prozent. Vor Einbau einer solchen Heizung hat eine Beratung zu erfolgen, damit Verbraucher:innen auf die mögliche Unwirtschaftlichkeit einer solchen Heizung hingewiesen werden. Klar ist, dass das Angebot nachhaltiger Biomasse insgesamt begrenzt ist und höchstwahrscheinlich bis 2035 nicht genug grüner oder blauer Wasserstoff zur Verfügung stehen wird. Schon gar nicht, um damit Wohnraum zu beheizen.

Die Richtung ist klar: klimafreundliche Wärme für zukunftsfähiges Heizen

Die Durchführung der Wärmeplanung bis 2026/2028 hat den Handlungsbedarf beim Thema Heizen nur scheinbar noch ein paar Jahre in die Zukunft geschoben. Tatsächlich drängt die Zeit! Denn das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist schon lange klar und gilt natürlich auch für den Gebäudesektor.

Die Wärmewende und entsprechende Gesetze kommen einige Jahre oder sogar Jahrzehnte zu spät, daran besteht kein Zweifel. Immerhin hat die Ampel-Koalition nun versucht, die Versäumnisse der Vergangenheit anzugehen. Die nun beschlossenen Gesetze scheinen für viele Verbraucher:innen überraschend oder übereilt, dabei müssen die neuen Regelungen nun vergleichsweise schnell die Wärmewende für ganz Deutschland einläuten und Versäumnisse aufholen. Zugleich wissen die meisten Verbraucher:innen, dass Wärme genau wie Strom, Autos, Lebensmittel oder Kleidung nachhaltig in der Herstellung und Nutzung werden muss. Die Frage ist nun also: Wie schaffen wir schnell eine klimafreundliche, resiliente und bezahlbare Wärmeversorgung mit bereits vorhandenen Möglichkeiten?

Gemeinschaft zählt: Lösungen für Hauseigentümer:innen und Mieter:innen

Als Hauseigentümer:in kannst du selbst entscheiden, welche Heizungstechnologie du nutzen möchtest. Da es für den Heizungstausch im Bestand keine one-fits-all-Lösung gibt, empfiehlt sich eine – möglichst unabhängige – Energieberatung und eine sorgfältige Kostenkalkulation. Über eine gute Energieberatung, die auch zum Thema Förderung informiert, können Hauseigentümer:innen sich langfristig unabhängig von fossilen Energie machen und gleichzeitig mit dem Wechsel auf eine zukunftsfähige Technologie eine Wertsteigerung für ihre Immobilie erreichen. Beratung dazu gibt’s bei den Verbraucherzentralen. Für alle, die über eine ganzheitliche energetische Sanierung nachdenken und sich mit Gleichgesinnten austauschen wollen, hat beispielsweise co2online die Community VierWende ins Leben gerufen.

Als Mieter:in hast du dagegen weniger Einfluss, aber auch weniger Verantwortung. Wird beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit einem (Erdgas-)Blockheizkraftwerk beheizt, muss der oder die Vermieter:in bei einem anstehenden Heizungstausch eine gesetzeskonforme Lösung finden. Beim Anschluss an ein Wärmenetz hat auch der oder die Vermieter:in die Verantwortung weitergegeben: Der Wärmenetzbetreiber ist nun für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zuständig. Auch Wärmenetze werden von der Bundesregierung gefördert: Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze unterstützt indirekt Mieter:innen, die über den Anschluss ihres Hauses an ein (gefördertes) Wärmenetz von niedrigeren Heizkosten profitieren. Deshalb gilt auch für Mieter:innen: informieren, mit anderen Mieter:innen im Mehrfamilienhaus sprechen, Druck aufbauen. Das Signal an den oder die Vermieter:in muss klar sein: Die Wärmewende ist gewünscht und am Ende profitieren alle von stabilen Wärmepreisen und resilienter Technologie.

Für Engagierte: Wärme-Genossenschaften

Wer größere Lösungen für das Thema Wärmewende sucht, wird unter Umständen bei einer Genossenschaft fündig. Auf engage.jetzt findest du schnell und einfach Wege, dich für die Energiewende vor Ort einzubringen. Neben den vielen, aus Bürger:innenhand organisierten und finanzierten Projekten wie Solar- oder Windparks, gibt es auch Genossenschaften zum Bau von Nahwärme-Projekten. Besonders kleine Kommunen auf dem Land können sich mit einem eigenen Wärmenetz unabhängig von fossilen Brennstoffen machen, einen langfristig stabilen Wärmepreis für die Teilnehmenden umsetzen und nebenbei demokratische Teilhabe und die Idee der dezentralen Wärmewende fördern. Eine Genossenschaft gründet niemand im Alleingang – der erste Schritt ist immer, Mitstreiter:innen zu suchen und sich gemeinsam auf den Weg zu machen. Die Wärmeplanung und die damit möglicherweise verbundene Entscheidung für ein lokales Wärmenetz braucht Gemeinschaften, die sich zum Vorteil aller für Lösungen im großen Stil einsetzen.

Fossilfreie Wärme ist Klimaschutz par excellence!

Abseits vom politischen Gerangel und medialer Berichterstattung darf man nicht aus den Augen verlieren, dass die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ein zentraler Hebel für den Klimaschutz ist. Ohne Wärmewende werden wir die Klimaschutzziele und die 1,5°-Grenze nicht einhalten können. Die gute Nachricht: Die technologischen Möglichkeiten sind vorhanden und müssen nur noch flächendeckend eingesetzt werden. Also packen wir die Wärmewende gemeinsam an.

Caterina Marcucci
caterina.marcucci@naturstrom.de

unterstützt naturstrom seit Februar 2023 in der politischen Kommunikation. Die Politikwissenschaftlerin war vorher bei der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) zu den Themen Energieeffizienz und Wärmewende tätig.

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