Der Handel mit dem CO2 und Co – wirksam oder doch nur eine Farce?

Der Europäische Emissionshandel gilt seit 2005 als das zentrale Klimaschutzinstrument der EU, doch viele Experten bezeichnen ihn als unwirksam. Im Februar hat das EU-Parlament nun eine Reform des Systems verabschiedet, von der man sich eine Wiederbelebung des Systems erhofft. Kritiker halten das System jedoch grundsätzlich für unwirksam, um den Ausstoß von Treibhausgasen wie Co2 wirksam zu verringern. Was bringt also der Handel mit Emissionsberechtigungen, und wie funktioniert er eigentlich? Und welche Versprechungen sind von der Reform des Emissionshandels zu erwarten?

Im Europäischen Emissionshandel (ETS-Handel) werden die Emissionen von rund 12.000 Anlagen der Energiewirtschaft und von energieintensiven Unternehmen innerhalb der EU erfasst. Dazu zählen zum Beispiel Kohlekraftwerke, Stahlwerke und Zementfabriken. Diese sind für etwa 45 Prozent der Treibhausgasemissionen in Europa verantwortlich.

Wie funktioniert der Handel mit Emissionsberechtigungen?

Das Prinzip, nach dem der ETS-Handel funktioniert, lautet Cap & Trade: In einer Obergrenze (Cap) legt die EU-Kommission fest, wie viele Treibhausgasemissionen von den beteiligten Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Für jede Tonne an Treibhausgasen, die ein Betreiber produziert, benötigt er ein Zertifikat. In Form von Emissionsberechtigungen werden diese zum einen nach bestimmten Kriterien unentgeltlich an die Unternehmen verteilt, zum anderen auch versteigert.

Die Zertifikate können außerdem gehandelt werden (Trade). Ihr Preis wird dabei durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Unternehmen, die weniger Emissionen produzieren als ihnen zustehen, können überschüssige Zertifikate auf dem Sekundärmarkt veräußern. Dadurch sollen Treibhausgase dort eingespart werden, wo es für die Unternehmen durch Effizienzmaßnahmen am günstigsten umzusetzen ist.

Einfach erklärt: So funktioniert der Handel mit Emissionsberechtigungen.

Für die aktuell laufende dritte Handelsperiode (2013-2020) hat die EU-Kommission eine europaweite Emissionsobergrenze von insgesamt 15,6 Milliarden Emissionsberechtigungen festgelegt. Die Kontingente werden jedoch nicht gleichmäßig auf die acht Jahre verteilt, sondern sollen im Laufe der Handelsperiode abnehmen.

Das Problem dabei: Mit Ausnahme des Jahres 2008 lag die Obergrenze immer über den tatsächlichen Emissionen. So wurde ein Überangebot an Emissionsberechtigungen erzeugt, die zu einem zu einem Preisverfall der Zertifikate führt. Für Unternehmen liefert das System so keinen Anreiz, zukünftig auf klimafreundliche Technologien zu setzen. Stattdessen werden bei Bedarf günstige Zertifikate auf dem Sekundärmarkt nachgekauft. Dadurch verfehlt der ETS-Handel als Instrument zur Verringerung von Emissionen seine Steuerungswirkung.

Daten des Umweltbundesamts zufolge unterschritten die Emissionen den Cap-Wert für das Jahr 2020 bereits 2014. Eigentlich wäre das ja ein Grund zur Freude – man muss jedoch anmerken, dass die Obergrenzen bisher äußert ambitionslos waren.

Preisentwicklung von Emissionsberechtigungen

Bei der Einführung des Emissionshandels im Jahr 2005 lag der Preis für ein Zertifikat bei 30 €, jedoch stürzte er immer wieder ab – zuletzt im Jahr 2013 auf unter 3 €. Schuld daran war zum einen die Wirtschaftskrise, zum anderen aber auch, dass zu viele Emissionsberechtigungen ausgegeben wurden. Bei der Kalkulierung der Caps wurden außerdem nationale Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu wenig berücksichtigt: Der Rückgang der Kohleverstromung durch den verstärkten Ausbau der Erneuerbaren führte dazu, dass mehr Zertifikate auf dem Markt verfügbar waren. Eine Anpassung der Caps erfolgte jedoch nicht. Erst seit Beginn der 3. Handelsperiode werden die Berechtigungen reduziert – und der Preis stabilisierte sich wieder leicht.

Der Wert von Emissionsberechtigungen ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen.
Preisentwicklung von Emissionsberechtigungen (Grafik: NATURSTROM AG, nach: https://www.finanzen.net/rohstoffe/co2-emissionsrechte/historisch)

Im Oktober 2017 einigte sich die Europäische Kommission schließlich auf eine Reform des ETS-Handels: Die Gesamtmenge an Emissionen soll nun jährlich um 2,2 anstatt 1,74 Prozent reduziert werden. Außerdem will man durch die Einführung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) dem Preisverfall der Emissionsberechtigungen entgegenwirken, indem ein gewisser Teil der Zertifikate in einem Fond zurückgehalten wird. Ab 2023 sollen dann unter bestimmten Bedingungen Überschüsse in dieser Reserve gelöscht werden. Mitgliedsstaaten können Zertifikate aber auch freiwillig löschen, wenn sie beispielsweise fossile Kraftwerke stilllegen.

Anfang Februar verabschiedete das EU-Parlament nun die Reform und schon in den Monaten davor beeinflusste dies den Wert der Zertifikate: Der Preis für eine Tonne CO2-Äquivalente erreichte mit knapp 9,50 € ein Sechs-Jahres-Hoch.

Viele Experten begrüßen die neue Reform und versprechen sich durch die Verringerung der Zertifikate eine längst überfällige Wiederbelebung des ETS-Handels. Umweltaktivistinnen und Klimaschützer monieren jedoch, dass die Reformvorschläge nicht weit genug gehen.

Autor: Matthias Braun, Mitarbeiter im Bereich Bürgerenergie- und Projektbegleitung.

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