Gemeinsam stark: Die Zukunft der Bürgerenergie

Fortschritt oder Stagnation? In Sachen Bürgerenergie gibt es aus klimapolitischer Sicht noch viel Handlungsbedarf. Das im Juli verabschiedete Energie-Gesetzespaket, insbesondere das EEG 2023, soll nun den Weg Deutschlands hin zu einer regenerativen Energieversorgung ebnen. Dabei spielt die aktive Teilnahme der Bürger:innen eine große Rolle.

Wie wichtig die Energiewende und damit das Erreichen der deutschen Klimaschutzziele ist, haben mittlerweile die meisten Menschen verstanden. Dass die Bürgerenergie dabei eine zentrale Rolle einnimmt, ist vielen jedoch noch immer nicht bewusst. Dabei trägt sie mit ihren Beteiligungsmöglichkeiten direkt zur Akzeptanzerhaltung innerhalb der Bevölkerung bei. Umso wichtiger ist es, dass sie im politischen Diskurs weiter gestärkt wird.

Am 7. und 8. Juli 2022 billigten Bundestag und Bundesrat eine Reihe von energiepolitischen Gesetzen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit die Energiewende fördern. Auf die Frage wie effizient die neuen Beschlüsse sind, gibt es unterschiedliche Meinungen: Während die einen das Gesetzespaket als wichtigen Schritt hin zu einer klimaneutralen Zukunft feiern, beurteilen es die anderen als nicht ausreichend. Doch was bedeutet das Ganze eigentlich für die Bürgerenergie?

Optimistisch in die Zukunft

Das Positive zuerst: Das EEG 2023 beinhaltet einige wichtige Beschlüsse, die die Arbeit der Bürgerenergieaktiven langfristig verbessern werden. So ist einer der größten Erfolge wohl, dass Bürgerenergiegesellschaften ab 2023 von Ausschreibungen befreit sein werden. Zudem ist die Beteiligung an einem Bürgerenergieprojekt nun nicht mehr auf einen Landkreis beschränkt. Stattdessen haben alle Interessierten in einem Umkreis von 50 Kilometern die Möglichkeit, sich zu engagieren. Allerdings: Die Definition einer „Bürgerenergiegesellschaft“ ist weiterhin sehr bürokratisch und mit diversen Nachweispflichten versehen, die Schwellen zu einer entsprechenden Anerkennung wurden sogar verschärft.

Neben der Abschaffung der EEG-Umlage, die die Eigenversorgung für Anlagen, die größer als 30 Kilowatt peak (kWp) sind, entbürokratisiert, wurde auch die sogenannte 70-Prozent-Regel für Neuanlagen gestrichen. Das heißt, dass die Wirkleistungseinspeisung von neuen PV-Anlagen bis 25 kWp ab 2023 nicht mehr begrenzt ist. Auch wenn dies zunächst nicht für Bestandsanlagen gelten wird (für diese aber auch noch folgen soll) ist diese Entscheidung ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sie signalisiert, dass jede Kilowattstunde für das Gelingen der Energiewende essenziell ist. Erfreulich ist außerdem, dass die Einspeisevergütung wieder gestiegen ist und zukünftig Bürgerenergiegemeinschaften auch Solar-Dachanlagen bis zu einer Leistungsgrenze von sechs Megawatt ausschreibungsfrei umsetzen können.

Auch in Sachen Windenergie gibt es Grund zu feiern: So hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Bürgerwind-Projekte ins Leben gerufen. Gefördert werden können bis zu 70 Prozent, maximal 200.000 Euro, der Planungs- und Genehmigungskosten.

Vergebene Chancen und Verbesserungsbedarf

Trotz der fortschrittlichen Beschlüsse verfehlt das Gesetzespaket einige wichtige Punkte, die für einen nachhaltigen Klimaschutz essenziell wären. So wurden die Ausbauziele der Erneuerbaren Energien zwar erhöht – jedoch mit einem bitteren Beigeschmack. Zwar sollen bis 2030 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs erneuerbar sein – doch statt auch darüber hinaus einen klaren Pfad zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien zu skizzieren, verwendet die Bundesregierung aktuell viel politisches und finanzielles Kapital  auf den Bau von Flüssiggasterminals und die Aufrechterhaltung der Gasnutzung.

Auch das Thema Energy Sharing spielt in dem neuen Gesetzespaket nur eine untergeordnete Rolle. Obwohl genannt und trotz geltendem Europarecht gibt es noch immer keine genaueren Umsetzungspläne. Hier muss dringend nachgebessert werden, wie immerhin auch in dem das Reformpaket begleitenden Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen gefordert wird. Bürgerenergiegesellschaften müssen die Möglichkeit haben, den selbsterzeugten Strom gemeinsam zu verbrauchen.

Obgleich die Arbeit von Bürgerenergiegesellschaften erleichtert wurde, wurden insgesamt zu viele Chancen vergeben. Neben der Vernachlässigung von Energy Sharing sind die bürokratischen Hürden für den Bau von Windenergielangen und Solarparks noch immer zu hoch – ein Problem, das nicht nur Bürgerenergie-Akteur:innen betrifft, sondern die gesamte Erneuerbaren-Branche.

Kurzum: Das Gesetzespaket verkennt die Relevanz der Bürgerenergie und deren Schlüsselrolle für einen nachhaltigen Klimaschutz. Insbesondere in Anbetracht der vielen Energiekrisen, mit denen wir gerade konfrontiert sind, wäre eine schnelle Weiterentwicklung des EEGs und anderer für den Erfolg der Energiewende verantwortliche Instrumente angebracht.

Saskia Bleher

engagiert sich bei NATURSTROM in der Abteilung „Bürgerenergie & Projektbegleitung“ für die bürgernahe dezentrale Energiewende.

naturstrom Team
onlinemarketing@naturstrom.de

Unter diesem Profil schreiben NATURSTROM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die nicht zu den regelmäßigen Blog-Autoren gehören.

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