Sonnenstrom selbst nutzen – Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Balkonkraftwerken

Mit einem Balkonkraftwerk können Verbraucher:innen einen Teil ihres Stroms klimafreundlich durch die Kraft der Sonne selbst erzeugen. Immer mehr Menschen interessieren sich für diese Mini-Solaranlagen – was wir sehr unterstützen, schließlich hilft jede Kilowattstunde Ökostrom bei der Energiewende. Um euch eine Kaufentscheidung zu erleichtern, beantworten wir deshalb hier eure Fragen rund um Balkonkraftwerke.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk wird auch Stecker-Solargerät oder Plug-&-Play-Solaranlage genannt. Stark vereinfacht handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage, die ohne großen Aufwand über eine Steckdose (an der Außenwand) angeschlossen werden kann und den eigenen Haushalt so mit Solarstrom versorgt. Die Module werden oft am Balkon angebracht – daher auch der Name –, können aber auch an einer Fassade hängen oder im Garten stehen. Meist besteht ein Balkonkraftwerk nur aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Deswegen ist es im technischen Sinne weniger eine Anlage als ein stromerzeugendes Haushaltsgerät, wird aber dennoch oft auch Mini-Solaranlage genannt. Wir benutzen die Begriffe hier synonym.

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Genau wie große Photovoltaikanlagen auch, erzeugt ein Balkonkraftwerk aus Sonnenlicht elektrischen Strom – nur eben in einer kleineren Größenordnung. Der Wechselrichter wandelt diesen dann in haushaltsüblichen Strom um und leitet ihn über eine Steckdose in den Stromkreis der Wohnung. So fließt der Solarstrom vom Balkon hin zum Kühlschrank, zur Waschmaschine oder anderen Geräten, die gerade Strom verbrauchen. Der dann noch fehlende Strom wird aus dem Netz bezogen. Wird einmal mehr Solarstrom erzeugt, als in der Wohnung gebraucht wird, fließt dieser ohne Vergütung ins Netz.

Welche Vorteile hat ein Balkonkraftwerk?

Eine Mini-Solaranlage ist die einfachste Möglichkeit, um selbst Ökostrom zu erzeugen. Sie ist sicher und einfach zu installieren. Vor allem trägt ein Balkonkraftwerk aber dazu bei, dass Haushalte ihren Strombezug reduzieren und so geringere Abschläge zahlen müssen. Wenn der Solarstrom direkt im Haushalt verbraucht wird, verringert sich der Jahresverbrauch entsprechend ungefähr um die Menge des erzeugten Stroms. Wie hoch der Anteil des selbstgenutzten Solarstroms ist, ist von vielen Faktoren abhängig, vor allem von der Größe des Balkonkraftwerks sowie der Höhe und dem Zeitverlauf des eigenen Stromverbrauchs. Durch die vergleichsweise geringen Anschaffungskosten ist ein Balkonkraftwerk auch für Geringverdienende finanzierbar und bringt die Energiewende in die Breite der Gesellschaft.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Die Wirtschaftlichkeit eines Stecker-Solargeräts ist von vielen Faktoren abhängig. Stromverbrauch und -kosten, Modulausrichtung und -verschattung sowie die Anschaffungskosten müssen bedacht werden. Ein Beispiel, berechnet mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin:

Ein nach Süden ausgerichtetes Balkonkraftwerk mit 400 Watt Modul- und Wechselrichterleistung liefert pro Jahr etwa 280 Kilowattstunden Solarstrom. und spart dadurch bei Strompreisen von 40 Cent etwa 90 Euro im Jahr. Geht man von Modulpreisen von ca. 550 Euro aus, rentiert sich diese Mini-Solaranlage bereits nach 6 Jahren.

Für die Umwelt ist ein Balkonkraftwerk immer ein Gewinn: Unser Beispiel-Kraftwerk würde in seinem Lebenszyklus – um die 20 Jahre – etwa eine Tonne CO2-Emissionen vermeiden.

Welche Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?

Die maximale Leistung einer Mini-Solaranlage ist pro Haushalt derzeit gesetzlich noch bei 600 Watt Anschlussleistung des Wechselrichters gedeckelt – ein Kabinettsbeschluss sieht allerdings eine Erhöhung auf 800 Watt ab Januar 2024 vor. Es wird geraten, auch mit der Gesamtleistung der Photovoltaikmodule diese Anschlussleistung nicht stark zu überschreiten. Die höheren Anschaffungskosten für größere Module machen die Mini-Solaranlagen sonst schnell unwirtschaftlich, wie die Verbraucherzentrale erläutert.

Wer mehr als 600 (beziehungsweise ab 2024 800) Watt erzeugen will – und als Eigenheimbesitzer:in die Möglichkeit hat –, ist mit einer klassischen Photovoltaikanlage besser beraten. Ein Balkonkraftwerk mit Anschlussleistung über 600 (beziehungsweise 800) Watt ist technisch und rechtlich in absehbarer Zeit nicht möglich. Die angeschlossenen Solarpaneele dürfen zwar eine Leistung von bis zu 2000 Watt haben, wirtschaftlich ist dies allerdings nur selten.

Eignet sich ein Balkonkraftwerk für mich?

Grundsätzlich ist eine Mini-Solaranlage immer geeignet, wenn am Installierungsort genug Sonneneinstrahlung vorhanden ist. Meist gilt dies für Balkonbrüstungen oder Dachflächen. Aber auch zur Sonne ausgerichtete Terrassen, Gärten oder Außenwandflächen können gute Orte für ein Balkonkraftwerk sein. Es sollte allerdings immer auf eine möglichst geringe – bestenfalls nicht vorhandene – Verschattung geachtet werden. Außerdem sollte von Anfang an bedacht werden, dass in unmittelbarer Nähe eine geeignete Steckdose benötigt wird.

Ein nach Süden ausgerichtetes Balkonkraftwerk verspricht den höchsten Ertrag, aber auch nach Osten oder Westen blickende Geräte können genug Solarstrom zur richtigen Zeit erzeugen, um wirtschaftlich zu sein. Nördlich ausgerichtete Module lohnen aufgrund der stark reduzierten Produktion wirtschaftlich selten. Wir empfehlen im Zweifelsfall einen Blick in den Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin.

Brauche ich eine Erlaubnis, um ein Balkonkraftwerk zu installieren?

Wenn das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand angebracht wird, müssen Vermieter:innnen oder Eigentumsgemeinschaft – mehrheitlich, nicht einstimmig – dem Vorhaben zustimmen. Hintergrund ist, dass dies als Veränderung der Bausubstanz, Hausoptik und elektrischen Gebäudeausrüstung gesehen werden kann. Ein Recht, ein Balkonkraftwerk betreiben zu dürfen, besteht (noch) nicht. Allerdings sieht ein Gesetzesentwurf von September 2023 vor, die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog priviligierter Maßnahmen aufzunehmen. Das bedeutet, dass Vermieter:innen entsprechende Umbauten nicht mehr kategorisch verbieten dürfen, sondern lediglich ein Mitspracherecht behalten. Ähnliche Regeln gelten bereits für E-Mobilität oder Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit.

In einigen Fällen gibt es aber auch Vorschriften zum Denkmalsschutz, die eine Installation verbieten – zum Beispiel in denkmalgeschützten Ortskernen. Hier sollte man sich vor Ort zu informieren. Gleiches kann bei bauaufsichtlichen Vorschriften gelten – zum Beispiel bei Glasdächern.

Wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Auch hinsichtlich der Anmeldung von Stecker-Solargeräten soll sich etwas durch den Kabinettsbeschluss von August 2023 ändern. Bislang – und voraussichtlich bis Ende 2023 ist es so: Obwohl kleine Stromerzeuger unter 800 Watt von der EU als nicht systemrelevant eingestuft sind, müssen Balkonkraftwerke an zwei Stellen angemeldet werden: Zum einen muss der lokale Netzbetreiber informiert werden – das geht mittlerweile oft über einfache (Online-) Formulare. Zum anderen verlangt die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Ab Januar 2024 soll nur noch die Anmeldung im Marktstammdatenregister nötig sein, so will es der derzeitige Gesetzesentwurf – eine merkliche Vereinfachung. Hierbei geht’s jedoch nicht um eine vorherige Genehmigung, sondern ein reines Informieren. (Umso ärgerlicher, wenn man es vergisst, denn für das Nicht-Anmelden im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen, während eine Anmeldung meist nur wenige Minuten dauert.)

Dem eigenen Stromversorger muss man das Balkonkraftwerk übrigens nicht melden. Und auch bei einem möglichen Zählertausch können wir leider nicht helfen. Das ist Sache des Netzbetreibers.

Brauche ich einen neuen Zähler für ein Balkonkraftwerk?

Wenn noch ein Stromzähler mit mechanischer Drehscheibe ohne Rücklaufsperre eingebaut ist, kann es durch die Netzeinspeisung des Stecker-Solargeräts passieren, dass der Zähler rückwärtsläuft. Noch ist das nicht erlaubt, dem aktuellen Gesetzesentwurf nach soll sich das 2024 ändern. Die Installation eines Balkonkraftwerks soll dann auch mit einem alten Zähler möglich sein. Der Ball liegt diesbezüglich dann beim Netzbetreiber, der angehalten ist, schnell einen modernen Stromzähler zu installieren – und zu bezahlen. Ein Hinderungsgrund ist ein alter Zähler somit voraussichtlich ab 2024 nicht mehr. Die Kosten für einen neuen Zähler trägt initial der Netzbetreiber als Messtellenbetreiber. Über eine Erhöhung der jährlichen Messkosten kann er diese allerdings an die Verbraucher:innen weitergeben.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk, wenn ich schon eine Photovoltaikanlage habe?

Für Besitzer:innen von klassischen Photovoltaikanlagen gelten bei Stecker-Solargeräten bestimmte Regeln: Ist die Solaranlage auf dem Dach älter als 12 Monate, wird das Balkonkraftwerk als neue Anlage gesehen. In diesem Fall wird der Netzbetreiber wahrscheinlich einen zusätzlichen Stromzähler verlangen. Diese zusätzlichen Kosten machen das Stecker-Solargerät dann unwirtschaftlich.

Ausnahmen von dieser Regel gibt es bisher, wenn die Anlage jünger als 12 Monate ist oder die Module auf dem gleichen Dach, mit gleicher Neigung und Ausrichtung wie die bestehende Anlage installiert werden. Auch diese Erweiterung muss Netzbetreiber und Marktstammdatenregister nachgemeldet werden. Die Zusammenfassungsregeln für mehrere Anlagen sollen laut der Photovoltaikstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums aber auch noch im Lauf diesen Jahres angepasst werden.

Gibt es staatliche Förderungen für Balkonkraftwerke?

Bund, Länder und Kommunen fördern Mini-Solaranlagen auf verschiedene Weise, sodass es regional große Unterschiede gibt. So übernehmen manche Städte fast die gesamten Kosten, während es in anderen Kreisen gar keine Förderung gibt. Hier heißt es, gut informieren und auf Seiten der Gemeinde, des Kreises und Landes explizit nach Förderungen und Bezuschussungen suchen – bevor man eine Kaufentscheidung trifft.

Von einer deutschlandweiten Förderung profitieren jedoch alle Käufer:innen: dem Wegfall der Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke seit 2023.

Lohnt es sich, ein Balkonkraftwerk mit einem Batteriespeicher zu verbinden?

Obwohl einzelne Hersteller bereits Mini-Solaranlagen mit kleinem Batteriespeicher anbieten, lohnen sich diese finanziell für Verbraucher:innen meist noch nicht. Bei einem gut geplantem Balkonkraftwerk ist der Nutzungsgrad des eigenen Solarstroms auch ohne Speicher bereits so hoch, dass sich die Investition innerhalb weniger Jahre lohnt. Ein teurer Batteriespeicher schmälert da die Wirtschaftlichkeit und ist den zusätzlichen Ressourcenaufwand oft nicht wert.

Wie installiere ich ein Balkonkraftwerk?

Auch wenn sein Name anderes vermuten lässt, kann ein Balkonkraftwerk auch abseits des eigenen Balkons montiert werden. So kann man die Solarmodule der Mini-Solaranlage auch einfach auf ebenem Boden – wie einer Terrasse, eine Grünfläche oder ein Flachdach – aufstellen und so ausrichten, dass die Sonne möglichst senkrecht auf das Solarpanel strahlt.

An eine Absicherung gegen Wettereinflüsse wie Starkwind sollte allerdings dennoch gedacht werden – oft geben die Herstellerinformationen Aufschluss über eine risikofreie Absicherung.

Auch die Befestigung an klassischen Gitterbalkonen ist meist mit nur wenig Aufwand verbunden. Die Halterungen lassen sich in diesen Fällen oft einfach am Handlauf einhängen oder am Gitter befestigen.

Aufwändiger können Befestigungen an Fassaden, Massivbrüstungen oder Schrägdächern sein, wenn dafür in das Mauerwerk gebohrt werden muss. Mit dem richtigen Werkzeug und Modell ist aber auch dies möglich. Im Zweifelsfall sollte man sich jedoch lieber Hilfe von fachlichen oder privaten Profis holen.

Welchen Stecker sollte mein Balkonkraftwerk haben?

Beim Kauf eines Balkonkraftwerks sollte man immer darauf achten, dass es sich um ein steckerfertiges Modell handelt. Ob ein haushaltsüblicher Schuko-Stecker oder der spezielle und isolierte Wieland-Stecker verbaut ist, ist laut Verbraucherzentrale irrelevant – beide Varianten erfüllen die notwendigen Sicherheitsstandards.

Ist ein Balkonkraftwerk sicher?

Grundsätzlich sind Mini-Solaranlagen sehr sicher, da die Bauteile in der Regel die Anforderungen von den schon lange ausgereiften „normalen“ Photovoltaikanlagen erfüllen. Eine Produktnorm, nach der Geräte zertifiziert werden können, wird derzeit erarbeitet. Bis dahin sollten sich Käufer:innen am Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) orientieren.

Bei Altbauten kann es sinnvoll sein, die Eignung des Stromkreises für die Einspeisung von Solarstrom von einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen. In den meisten Fällen ist der Anschluss eines Balkonkraftwerks jedoch unbedenklich.

Unter keinen Umständen sollte jedoch eine klassische Mehrfachsteckdose zum Anschluss mehrerer Stecker-Solar-Geräte genutzt werden. Und auch an eine Steckdose sollte maximal ein Balkonkraftwerk bzw. ein Wechselrichter angeschlossen werden.

Zur sicheren Montage der Mini-Solaranlage sollte man unbedingt die Befestigungs- und Benutzungshinweise der Hersteller beachten und gerade die Module wetterfest machen (bzw. den Wechselrichter vor Regen schützen). Ein extra Blitzschutz ist nicht notwendig und für Privathaushalte auch nicht vorgeschrieben.

Finn Rohrbeck
finn.rohrbeck@naturstrom.de

unterstützt seit Juni 2022 das Presseteam bei naturstrom. Zuvor arbeitete er im Veranstaltungsmanagement der Verbraucherzentrale NRW und beschäftigte sich dort mit den Themen Energie und Energieberatung.

12 Kommentare
  • Johannes Berger
    Gepostet um 16:26h, 25 Mai Antworten

    Hi Finn,
    danke für deinen Beitrag! Die Lage scheint sich aktuell zu ändern – Du schreibst bereits von 800 Watt Leistung, allerdings dachte ich es wären (noch) 600 Watt. Welche gesetzlichen Änderungen haben sich denn kurzfristig Ergeben im Bezug zur Leistung, zu den Standards (Wieland-Stecker), und Aufstellerlaubnis? Und hast du das in einem Gesetzestext gefunden?

    Danke und viele Grüße,
    Johannes

    • Finn Rohrbeck
      Gepostet um 11:00h, 26 Mai

      Hallo Johannes,
      danke für dein Interesse. Ganz richtig, noch ist die Leistung gesetzlich bei 600 Watt (des Wechselrichters) gedeckelt – ich habe die Passage nochmal ergänzt. Die Photovoltaik-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sieht allerdings eine baldige Anpassung nach oben, auf dann 800 Watt, vor. Gesetzliche Änderungen diesbezüglich gibt es derzeit aber noch nicht. Mit dem entsprechenden Gesetzespaket rechnen wir aber im Laufe des Jahres. Mit dem Kauf eines Balkonkraftwerks muss man allerdings nicht zwingend warten: Viele Anbieter bieten bereits 600-Watt-Wechselrichter an, die auf 800 Watt geupdatet werden können.

      Hinsichtlich der Steckervarianten gibt es keine gesetzlichen Vorgaben nur Normen, die einen gewissen technischen Stand vorgeben. Auch hier setzt sich das BMWK dafür ein, dass klassische Schukostecker, die im Zusammenspiel mit einem Modulwechselrichter gemeinhin als ungefährlich angesehen werden, in eine neue entsprechende Produktnorm aufgenommen werden.
      Auch bezüglich der Aufstellerlaubnisse soll es Vereinfachungen geben: So will das BMWK Balkonkraftwerke „in den Katalog privilegierter Maßnahmen“ aufnehmen, wodurch Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb eines Balkonkraftwerkes erhalten. Hier kommt es allerdings auch auf die Entscheidung des Bundesjustizministeriums in der Sache an.
      Sobald die Vorhaben in Gesetze gegossen sind, melden wir uns mit den genauen Spezifika wieder.
      Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
      Viele Grüße
      Finn

  • Uwe Seidel
    Gepostet um 09:53h, 18 Juli Antworten

    Hallo Finn,

    mit geht es um den Anschluß mittels Schukostecker fürs Balkonkraftwerk. Meine Netzbetreiberschreibt gem. VED Vorschriften einen Wielandstecker vor. Laut Auskunft vom Elektriker, benötigt man für den Wielandstecker eine leere Leitung bis zum Sicherungskasten. Davon schreibt Ihr hier nichts. Gibt es schon irgend einen Hinweis wann die techn. Standarts geändert werden sollen.

    Viele GrüßeUwe

    • Finn Rohrbeck
      Gepostet um 14:51h, 19 Juli

      Hallo Uwe,
      tatsächlich macht sich mittlerweile auch der VDE dafür stark, Schukostecker für Balkonkraftwerke zu dulden. In eine neue Norm gegossen wurden die Vorschläge allerdings noch nicht. Jedoch handelt es sich bei dieser Norm eben nicht um ein Gesetz oder eine Vorschrift, sondern eine Empfehlung. Der Netzbetreiber darf also nicht auf eine Meldung und Installation über einen Fachbetrieb bzw. die Installation einer Wielandsteckdose bestehen. Nach Niederspannungsrichtlinie AR-N-4105 ist der Netzbetreiber verpflichtet, eine Anmeldung auch von Laien zu akzeptieren, wenn die angeschlossene Leistung nur bis 800 Watt reicht: https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/balkonkraftwerk/anmelden
      Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. stellt ein Muster für die Anmeldung zur Verfügung: https://www.pvplug.de/

      Weitere Vereinfachungen sollen noch dieses Jahr kommen: So soll bald nur noch eine Anmeldung im Marktstammdatenregister nötig sein, der Netzbetreiber wird dann automatisch informiert. Da sich der VDE bereits im Januar für weitere Vereinfachungen aussprach, ist auch die Auflockerung der obengenannten Norm noch in diesem Jahr wahrscheinlich.
      Ich hoffe, das hilft dir weiter.
      Viele Grüße
      Finn

  • Valkan
    Gepostet um 18:06h, 15 August Antworten

    Hallo wir überlegen uns ein Balkonkraftwerk anzulegen, allerdings haben wir nicht wirklich viel Ahnung davon und hoffen hier Antworten auf offene Fragen zu bekommen. Können Balkonkraftwerke auch in Mietwohnungen installiert werden und wie wirkt sich die Nutzung eines Balkonkraftwerks auf die Energiebilanz eines Haushalts aus?

    • Finn Rohrbeck
      Gepostet um 10:39h, 15 September

      Hallo Valkan,
      Balkonkraftwerke bieten sich sogar besonders gut für Mietwohnungen an. Wenn es einen Balkon gibt, der bestenfalls nicht nach Norden zeigt, kann eine Installation lohnen. Am besten du schaust dafür mal in den Solar-Rechner der HTW Berlin: https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/
      Sobald du weißt, ob es sich lohnt, kannst du einfach den Anweisungen aus der Checkliste hier folgen.
      Viel Erfolg!
      Finn

  • Wolfgang Gerlach
    Gepostet um 09:30h, 03 Oktober Antworten

    SO kann man Speicher -ohne Akku- und den Ertrag etwa verdoppeln:
    Zeitschaltuhr vor KühlSchrank. Die über Nacht den KühlSchrank vom Netz nimmt.
    Dann lädt der KühlSchrank sein „Defizit“ tagsüber (überwiegend) per SolarStrom nach.

    Die Zeitschaltuhr macht sich in 1-2 Monaten bezahlt –
    und dein Solar bringt die jährlich zusätzliche 50 – 300.– Euro ein.

    Wenn Du ab und zu nachschaust, ob die SchaltUhr noch richtig geht.

    Alles Gute 1
    Wolf

  • Wolfgang Schulz
    Gepostet um 17:13h, 18 Dezember Antworten

    Hallo,

    ist der durch ein „Balkonkraftwerk“ z.B. mit 300 W Leistung der erzeugte Strom lediglich im Teilstromkreis der Balkonsteckdose nutzbar oder in allen Stromkreisen der Wohnung (einschließlich Elektroherd), da ja alles über einen digitalen Stromzähler läuft ?
    Kann der Teilstromkreis der Balkonsteckdose ggf. erweitert werden (ohne Elektroherd), um in jedem fall Kühlschrank, Tiefkühlschrank und Geschittspüler mit einzubeziehen ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang

    • Finn Rohrbeck
      Gepostet um 09:41h, 19 Dezember

      Hallo Wolfgang,
      der vom Balkonkraftwerk erzeugte Strom ist im gesamten Stromkreis der Wohnung nutzbar – soweit die Wohnung nur einen Stromzähler/-kreislauf hat, was die Regel ist. Das bedeutet, dass in der Wohnung zunächst der Strom vom Balkon genutzt wird. Dabei ist es egal, ob gerade Fernseher, Elektroherd oder Kühlschrank Energie verbrauchen. Der darüber hinaus benötigte Strom kommt wie sonst auch aus dem Netz. Du musst daher nichts weiter tun und keinen Stromkreis erweitern.
      Viele Grüße
      Finn

  • Danii
    Gepostet um 16:02h, 09 Januar Antworten

    Ein Balkonkraftwerk ist durchaus eine Überlegung wert. Wenn denn nicht der Materialfluss dafür so schwierig wäre. Derzeit gibt es nirgends ein Balkonkraftwerk zu kaufen. Allgemein ist es wohl schon eine Ersparnis, besonders bei einem 4 Personen Haushalt. Auch wenn es im Moment mit Sonne eher knapp aussieht, lohnt sich das doch im Sommer durchaus.

  • Klaus Schnell
    Gepostet um 09:20h, 06 Februar Antworten

    Hallo Finn,
    mein Netzbetreiber, die örtlichen Stadtwerke, verlangt bei Anmeldung eines 600/800 W Balkonkraftwerks den Nachweis, dass die „Elektroinstallation von einem eingetragnen Elektroinstallationsunternehmen bezüglich des Anschlusses der Erzeugungsanlage überprüft und freigegeben werden muss „. Mein Elektrikunternehmen sagt mir, dass sie das nicht machen können, da sie dann auch für den Betrieb haftbar gemacht werden können. Sie verneinen also eine solche Prüfung. Kann der Netzbetreiber den Betrieb der Anlage dann verbieten ?
    Mit bestem Gruss
    Klaus

    • Finn Rohrbeck
      Gepostet um 10:18h, 06 Februar

      Hallo Klaus,
      nein, der Netzbetreiber darf die Installation und den Betrieb des Balkonkraftwerks nicht mit dieser Begründung verbieten. Die neue Anlage muss ihm lediglich angemeldet werden – noch zumindest.
      Solltest du gerade – so wie ich – ein 800 Watt-Modul installieren wollen, wartest du am besten, bis das sogenannte Solarpaket 1 Ende März durchs Parlament ist. Zum einen ist ab dann die Bagatellgrenze auf 800 W angehoben und zum zweiten musst du die Anlage nur noch beim Marktstammdatenregister eintragen, nicht mehr zusätzlich auch beim Netzbetreiber.
      Wenn du ein 600 W-Modul installieren willst, darf es dir der Netzbetreiber schon heute nicht mit der gegebenen Begründung verbieten. Details hat die Verbraucherzentrale hier unter dem Punkt „Wo muss ich ein Steckersolar-Gerät anmelden?“: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

Post A Comment