Mehrwertsteuersenkung kommt ohne Aufwände bei NATURSTROM-Kundinnen und Kunden an

30.06.2020

 – naturstrom-Team

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Vom 1. Juli bis Ende 2020 senkt der Gesetzgeber die Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent. Das soll die Wirtschaft ankurbeln, die unter Corona stark gelitten hat. Auch für Strom und Gas gilt diese Regelung. Als fairer und nachhaltiger Öko-Energieversorger geben wir die temporäre Steuersenkung selbstverständlich an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Was ihr dafür tun müsst? Rein gar nichts.

Anfang Juni hat die Bundesregierung als eine der Konjunkturmaßnahmen zur Milderung des wirtschaftlichen Einbruchs nach der Corona-Krise eine temporäre Mehrwertsteuersenkung beschlossen. Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 werden für alle regulär besteuerten Waren nur noch 16 Prozent statt 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. NATURSTROM gibt diese Vergünstigung bei allen unseren Tarifen in voller Höhe an unsere Kundinnen und Kunden weiter – sofern sich euer Verbrauch nicht geändert hat, könnt ihr euch daher auf geringere Strom- und Gasabrechnungen freuen!

To-do: nichts tun

Die zweite gute Nachricht: Für diesen Vorteil müsst ihr überhaupt nichts tun. Wir berücksichtigen die Steuersenkung und die dadurch günstigeren Bruttopreise automatisch in den Jahresabrechnungen, die per Post zugestellt werden oder im Kundenportal einsehbar sind. Bei gleichbleibendem  Verbrauchsverhalten und unveränderten Preisen winken also Rückzahlungen nach dieser Abrechnung.

Um euch und uns Aufwand zu ersparen, bleiben die bisherigen monatlichen Abschläge gleich, Ablesung des Stromzählers in dunklen Kellern und das Melden an uns bzw. die Netzbetreiber entfallen. Da die Steuersenkung ja nur temporär ist, müssten die Abschläge zum Jahresende zudem ohnehin wieder angepasst werden. Der passende Stromverbrauch des Zeitraums, für den die Mehrwertsteuersenkung gültig ist, wird stattdessen in bewährten energiewirtschaftlichen Prozessen nach den regelmäßigen Zählerablesungen berechnet.

Auch wer neu dazu kommt, profitiert

Natürlich geben wir diese Steuersenkung nicht nur an die Haushalte weiter, die naturstrom und naturstrom biogas schon länger beziehen, sondern heißen auch alle Neulinge in unserer Öko-Energiewelt mit diesem Vorteil willkommen. Das ist auch direkt im Preisrechner bei unserem Wechselformular ersichtlich: So senken wir den Arbeitspreis für unseren Ökostrom bei neuen Verträgen von zuletzt 28,95 ct/kWh auf nun 28,22 ct, und auch unsere Biogas-Tarife werden ab dem 1. Juli direkt mit temporär verminderter Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Nachhaltigkeit und Kundenorientierung Hand in Hand

Zu nachhaltigem Handeln gehört auch ein fairer und transparenter Umgang miteinander. Daher war für uns bei NATURSTROM von Anfang an klar, dass wir diese Steuererleichterung weiterreichen, damit diese auch wirklich dort ankommt, wo sie hin soll: bei den Menschen. Von dieser Haltung sind wir so überzeugt, dass wir die Weitergabe von Senkungen bei der Mehrwertsteuer sogar in unseren AGB festgeschrieben haben. Und das nicht erst seit gestern. So wollen wir unseren kleinen Teil dazu beitragen, dass Befürchtungen von Mitnahme- statt Konjunktureffekten bei der Mehrwertsteuersenkung nicht berechtigt sind.

  • Unter diesem Profil schreiben NATURSTROM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die nicht zu den regelmäßigen Blog-Autoren gehören.

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