THG-Quote – The Good, the Bad, and the Ugly

Mit der Treibhausgasminderungsquote – kurz: der THG-Quote – will die Bundesregierung mehr Nachhaltigkeit in den Verkehrssektor bringen. Wie das funktionieren soll, wie Besitzer:innen von E-Autos davon profitieren und was die naturstrom thg-prämie so besonders macht, verraten wir in diesem Beitrag. Aber Achtung: Perfekt ist das Klimaschutz-Instrument noch lange nicht.

Was ist die THG-Quote und warum gibt es sie?

Ziel der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist es, mehr Klimaschutz im Verkehr zu erreichen. Denn genau dieser Sektor weist bisher die geringsten Erneuerbaren-Anteile auf. Über die letzten 30 Jahre hat er außerdem die schlechteste CO2-Bilanz – seit 1990 stagnieren die verkehrsbedingten Emissionen.

Dabei ist längst klar, was passieren muss: weniger fossiler Individualverkehr, mehr Sharing und alles möglichst klimafreundlich angetrieben. Vor allem Letzteres sollte die sogenannte Biokraftstoffquote fördern, die bis 2015 den Anteil alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor erhöhen sollte. Sie wurde von der heutigen THG-Quote abgelöst, die im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie darauf aufbauenden Verordnungen verankert ist. Im Gegensatz zur Biokraftstoffquote sieht die THG-Quote keine konkreten Mengenvorgaben mehr vor, sondern verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen, dazu, die von ihnen verursachten Emissionen gegenüber einem Referenzwert zu senken – zunächst ging das weiterhin nur durch Biokraftstoffe, seit 2018 aber auch durch weitere Erfüllungsoptionen wie die Stromnutzung im Verkehr, also Elektromobilität. Der für dieses Jahr angepeilte Reduktionswert liegt bei sieben Prozent, bis 2030 steigt dieser kontinuierlich weiter auf 25 Prozent. Gemäß dem Klimaschutzsofortprogramm des Bundesverkehrsministeriums soll dieser Zielwert für die jährlichen Reduktionen bis 2030 noch um einen weiteren Prozentpunkt erhöht werden.

Um diese THG-Quote einzuhalten, können entsprechende Unternehmen also Bio- oder synthetische Kraftstoffe pur wie auch als Beimischung verkaufen, oder aber auf die Nutzung von Elektromobilität setzen. Dabei müssen sie gar nicht unbedingt selbst den Treibhausgasausstoß in dem Umfang erreichen, da die THG-Quote bewusst als Handelssystem ausgelegt ist. Mineralölkonzerne können sich also auch Klimaschutz-Erfolge im Verkehrssektor von Dritten einkaufen – das verteuert fossile Mobilitätsformen und macht nachhaltige Alternativen attraktiver. Neben dem Bau von eigenen Ladesäulen ist also auch etwa der Kauf von Zertifikaten für den Ladestromabsatz anderer Betreiber zulässig.

Ähnliches gilt für E-Autos, denn seit 2020 gelten sie ebenfalls als Mittel zur Emissionsminderung. Die Annahme dahinter: Der hier genutzte und „verfahrene“ Strom verdrängt eine gewisse Menge fossiler Kraftstoffe – und spart somit eben auch Emissionen ein. Pro Fahrzeug wird dabei ein pauschaler Durchschnittsverbrauch angerechnet, für den es dann ein jährliches Treibhausgasminderungs-Zertifikat gibt, das Mineralölunternehmen wiederum erwerben und sich anrechnen lassen können.

Die naturstrom thg-prämie

Um unseren Kund:innen und allen anderen Interessierten den Umstieg auf Elektromobilität noch attraktiver zu machen, bietet auch naturstrom seit Kurzem im Rahmen des THG-Quotensystems eine Prämie an, die darüber hinaus sogar den Ausbau nachhaltiger Mobilitätslösungen fördert: die naturstrom thg-prämie.

Wie hoch genau die Prämie pro Jahr ist, hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem davon, wie sich der Durchschnittstrommix und damit die rechnerische Emissionsminderung pro Kilowattstunde entwickeln, aber auch, wie begehrt die Prämien sind. Generell muss der Wert dieser Zertifikate jedes Jahr neu berechnet werden. Sollten die Ökostromanteile und damit auch die CO2-Minderung sinken, gleichzeitig durch starke Elektroauto-Verkäufe sehr viele solcher Quoten zur Verfügung stehen und gegebenenfalls auch noch größere Mengen Biokraftstoffe als in der vorherigen Abrechnungsperiode zur Verfügung stehen, kann die THG-Prämie auch einmal deutlich geringer als im Vorjahr ausfallen. Aufgrund der wachsenden Reduktionsverpflichtung sowie des perspektivisch immer höheren Ökostromanteils ist im Schnitt bis zum Ende der Dekade jedoch mit wachsenden Prämienzahlungen zu rechnen.

2022 zahlt naturstrom beispielsweise 350 Euro für jedes entsprechend angemeldete Elektroauto. Größere E-Fahrzeuge wie Busse und Transporter können dabei prinzipiell sogar noch höhere Auszahlungsbeträge erreichen, aber auch Halter:innen von E-Rollern und Leichtfahrzeugen können bis auf Weiteres an diesem Quotenhandel teilnehmen. Die Anmeldung und weitere Informationen dazu finden sich auf unserer Angebotsseite: www.naturstrom.de/thg.

Aber wir wären nicht naturstrom, wenn wir neben dem finanziellen Anreiz nicht noch einen besonderen Klimaschutz-Mehrwert in unser Angebot integriert hätten. Zusätzlich zu den 350 Euro Auszahlung pro Elektroauto garantieren wir nämlich, mindestens weitere 50 Euro je angemeldetem E-Fahrzeug in nachhaltige Mobilitätsprojekte zu investieren. Denn für uns ist klar: Echte Verkehrswende ist weit mehr als nur der Umstieg aufs Elektroauto.

Daher haben wir mit Green Moves schon verschiedene alternative Mobilitätsangebote aufgebaut: vom E-Lastenradsharing in Köln und Leverkusen übers Abo-Rad für eine niederschwellige und unkomplizierte Nutzung von E-Zweirädern bis hin zu Mobilitätsstationen für nachhaltigere Mobilität in Quartieren. Die zusätzlichen Investitionsmittel, die wir über die naturstrom thg-prämie erhalten, ermöglichen uns, solche Projekte noch schneller und großflächiger auszurollen. Außerdem können wir so auch einzelne Vorhaben umsetzen, die sich rein betriebswirtschaftlich zunächst nicht lohnen, die aber trotzdem für die Menschen vor Ort und das Klima einen Unterschied machen können – und das eben gezielt direkt im Verkehrssektor mit seinem enormen Aufholbedarf.

Vor- und Nachteile der THG-Quote

Wie bereits zu Beginn angekündigt: Wir wissen, dass die THG-Quote so, wie sie gerade funktioniert, alles andere als perfekt ist. Prinzipiell geht das Instrument aber in die richtige Richtung: Die Nutzung fossiler Kraftstoffe wird verteuert, während der Kauf von Elektrofahrzeugen und der Bau von Ladeinfrastruktur zusätzlich angereizt wird. Ebenfalls positiv ist, dass das Ganze ohne staatliche Fördergelder passiert und Fossilkonzerne in die Pflicht genommen werden. Dennoch gibt es auch gewichtige Gegenargumente, denen wir an dieser Stelle Raum geben wollen.

  • Keine echte Verkehrswende:

Die THG-Quote wirkt überwiegend innerhalb des motorisierten Straßenverkehrs. Anreize zum wirklichen Mobilitätswechsel weg vom Pkw gibt sie nicht. (Außer natürlich bei unserer Variante der Prämie. 🤓)

  • Soziale Gerechtigkeit

Elektrofahrzeuge sind bisher oft noch teuer, von den zusätzlichen Prämien profitieren also genau die Menschen, die sich entsprechende Investitionen auch bisher schon leisten konnten – auch wenn das entsprechende Klimaschutzengagement ja durchaus honorig ist.

  • Keine Vorgaben zur Stromherkunft

Bislang ist für die THG-Quote völlig egal, welcher Strom im Auto oder der Ladestation genutzt wird. Zwar sind schon mit dem heutigen Durchschnittstrommix Elektroautos deutlich klimafreundlicher als ihre fossilen Widerparts, aber nur mit echtem Ökostrom wird Elektromobilität wirklich emissionsfrei. Daher sollte eigentlich die tatsächlich genutzte Stromqualität auch bei der Berechnung der Emissionsreduktion berücksichtigt werden – was die Berechnung aber deutlich komplexer machen würde.

  • Rein rechnerische Reduktionserfolge wegen Mehrfachwertung

Bestimmte Erfüllungsoptionen wie Strom im Verkehr, aber auch Biomethan oder so genannte fortschrittliche Biokraftstoffe werden bei der Emissionsreduktion mehrfach angerechnet. Damit sollen bestimmte Technologien besonders angereizt werden. Das kann im Einzelfall auch sinnvoll sein, könnte aber die Gesamtberechnung extrem verzerren. Die 2022 angestrebte Emissionsminderung im Kraftstoffmarkt wird so eben vielleicht auf dem Papier, aber nicht real erreicht. Diese Regelung ist nicht nur sehr intransparent, sondern sorgt im Übrigen auch dafür, dass Biomethan von Kraftstoffunternehmen sehr stark nachgefragt wird und deshalb kaum noch für den Wärmesektor bereitsteht – was gerade in Zeiten von Erdgasknappheit natürlich problematisch ist.

  • Keine absoluten Reduktionsziele

Die Reduktionsvorgaben der THG-Quote gelten gegenüber Referenzwerten, die für eine bestimmte Menge fossilen Kraftstoffs zu erreichen sind. Es ist jedoch keine absolute Minderung der CO2-Emissionen im Kraftstoffsektor vorgegeben. Anders gesagt: Auch mit der THG-Quote kann sich völlig gesetzeskonform die Menge an verkauftem Benzin und Diesel erhöhen. Dann müsste zwar ebenso der Umfang an alternativen Energieträgern im Verkehr wachsen, aber es würde eben dennoch die Gesamtmenge an Treibhausgasen des Sektors wachsen. Das ist zugebenermaßen ein nicht besonders realistisches Szenario, weil eben der Gesamtenergiebedarf im Verkehr sehr stark wachsen müsste, aber auch mit der THG-Quote ist es denkbar, dass die Emissionen im Verkehr weiter steigen.

  • Umgehung der THG-Quote

Wer seine Reduktionsziele nicht einhälft, muss eine Geldstrafe zahlen. Allerdings ist diese nicht ausreichend hoch. Da die Quotenverpflichtungen in den kommenden Jahren vergleichsweise schnell wachsen und die Erfüllungsoptionen begrenzt sind, werden sich die Preise etwa für die Zertifikate für Elektroautos oder Ladestrom voraussichtlich erhöhen. Das könnte die Fossilkonzerne dazu verleiten, einfach die Strafzahlungen in Kauf zu nehmen anstatt mit Mehraufwand ihre Minderungsquoten zu erfüllen – womit für das Klima natürlich noch weniger gewonnen wäre als ohnehin schon.

Verbesserungsvorschläge für das Instrument

Trotz der vielen Kritikpunkte lenkt die Treibhausgasquote schon heute Finanzströme in eine tendenziell richtige Richtung. Durch einige Verbesserungen könnte das Instrument aber in Sachen Klimaschutz noch deutlich schlagkräftiger werden als bisher. Dafür setzen wir uns auch politisch ein. Unter anderem plädieren wir für:

  • Greenwashing-Verbot

Mineralölkonzerne werben auf Basis der THG-Quote mit Klimaschutzerfolgen, die sie nie selbst erbracht, sondern nur eingekauft haben. Dies sollte untersagt bzw. verpflichtend transparenter dargestellt werden.

  • Mehrfachanrechnung auf Elektromobilität begrenzen und perspektivisch abschaffen

Die Mehrfachanrechnung macht die Klimaschutzerfolge des Instruments sehr intransparent und sollte daher komplett abgeschafft werden. Generell sollte Elektromobilität als effizienteste Technologie auf Dauer die einzige Erfüllungsoption im Pkw-Verkehr bleiben. Für eine Übergangszeit könnte die Mehrfachanrechnung hier bestehen bleiben oder sogar zur verbesserten Förderung erhöht werden.

  • Ökostromnutzung berücksichtigen

Nur mit Ökostrom wird Elektromobilität wirklich emissionsfrei. Daher sollte die Stromqualität auch im Rahmen des THG-Quoten-Systems berücksichtigt werden. Sowohl für die Nutzung von (echtem!) Ökostrom an privaten und öffentlichen Ladestationen als auch für die Direktnutzung etwa von Solarstrom sollten daher höhere Reduktionswerte angerechnet werden.

Warum macht naturstrom trotz der Kritik ein Angebot zur THG-Quote?

Die aktuelle THG-Quote ist beileibe nicht perfekt. Daher haben wir bei naturstrom intensiv debattiert, ob wir überhaupt ein Prämienangebot im Rahmen dieses teilweise durchaus problematischen Systems auf den Markt bringen wollen. Schlussendlich haben wir uns doch dafür entschieden, und das nicht nur, weil die THG-Quote auch in der jetzigen Ausgestaltung insgesamt eine eher positive Veränderung bewirken kann – gerade im Gegensatz zu sonstigen verkehrspolitischen Lenkungsinstrumenten wie dem Dienstwagenprivileg oder der seit 20 Jahren nicht angepassten Ökosteuer, die in der aktuellen Ausgestaltung sogar ökologisch schädlich wirken. Zudem wollen wir mit unserem eigenen Angebot und der darin verankerten Zusatzinvestition eben einen bewussten Klimaschutz-Mehrwert gegenüber oft rein finanziellen Zahlungen anderer Anbieter etablieren.

Zudem bringen wir uns politisch für die Weiterentwicklung des Instruments ein. Und nicht zuletzt gäbe es die Möglichkeit, dass der Staat nicht genutzte THG-Quoten von E-Fahrzeug-Halter:innen selbst versteigern könnte – was die Mineralölkonzerne nicht nur tendenziell günstiger zu stehen kommen würde, sondern womit eben auch den elektromobilen Klimaschutz-Vorreiter:innen die ihnen zustehende Prämie entgehen würde.

Insofern hoffen wir, mit der naturstrom thg-prämie ein gutes Angebot entwickelt zu haben und freuen uns auf viele Interessierte. 😊

Sven Kirrmann
sven.kirrmann@naturstrom.de

Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.

6 Kommentare
  • Dieter Donner
    Gepostet um 17:24h, 01 Dezember Antworten

    Das ist doch wieder eine der „dunkelsten“ weil „nur kapialmäßig“ Verschleierung des notwendigen Klimaschutz gerade im bisher weit hinterher stolpernden sog. Verkehrssektors. Wirklicher, direkter physischer Klimaschutz durch Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Emissionen ist nicht erkennbar und auch nicht gewollt. Mit dieser „Rechentechnik“, die man getrost als Verrechnungstechnik bezeichnen kann, die dem Gehirn und der Gier eines korrupten (EY-Wirecard?) – sog. Wirtschaftsprüfers
    entsprungen ist.
    Dass Naturstrom – marktgetrieben – mit zu machen sich gezwungen sieht, na ja.
    Für den nüchternen Klimaschützer mit Verstand und Herz ist das schade und zeigt, dass doch das Umkleben von Verkehrszeichen und weitere Aktionen wohl wirksamer sein werden, als die Lust am den Oldies der weiter gültigen fossilen „marktwirtschaftlichen Regeln“, die schon längst dem Erhalt des Status Quo und dem Ausbremsen des Klimafortschrittes dienen.
    Und auch die Steuerung der Investitionsmittel wird aus zwei Gründen auch klimatechnisch falsch laufen; sowohl die EZB schmeißt viel mehr Geld auf den fossilen Haufen und die auch die Klimainvestitionen konzentrieren sich auf fossile Krisengewinnler wie RWE und Co.

    Also lieber Zurückhaltung, wen euch auch recht ist!

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 17:56h, 02 Dezember

      Hallo,
      ganz kurze Replik dazu: Ja, die THG-Quote ist sicher nicht perfekt und die damit erreichten Emissionsminderungen können größer scheinen, als sie in Wirklichkeit sind. Das kritisieren wir ja auch und lobbyieren für eine Verschärfung der Regulatorik. Aber immerhin hat das Instrument schon eine Lenkungswirkung, wodurch schon auch real Emissionen vermieden werden- im Gegensatz zu vielen anderen Regelungen des Verkehrssektors. Klar ist aber, dass die THG-Quote nicht allein für den notwendigen klimaschonenden Umbau des Verkehrssystems taugt, hier braucht es viel mehr politische Ambition. Und genau um diesen Umstieg zu beschleunigen, haben wir ja auch bewusst bei der THG-Quote ein Angebot aufgelegt, dass über die schon passierende Lenkung von Finanzströmen hinaus wirkliche Verkehrswende-Projekte ermöglicht.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Christian Männer
    Gepostet um 21:04h, 13 März Antworten

    Ein Satz in dem Artikel lies mich aufhorchen: „Und nicht zuletzt gäbe es die Möglichkeit, dass der Staat nicht genutzte THG-Quoten von E-Fahrzeug-Halter:innen selbst versteigern könnte…“. Von dieser Möglichkeit habe ich bisher noch nichts gehört. Habt ihr da einen Link zu dem Thema oder noch ein paar mehr Infos?
    Sonnige Grüße!
    Christian

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 11:04h, 14 März

      Hallo Christian,
      diese Option ist in § 37d) Abs. 2 Nr. 11c) BImSchG versteckt, ich zitiere:
      „Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates […] die erzeugten Treibhausgasminderungsmengen der energetischen Menge elektrischen Stroms, die nicht von Dritten der zuständigen Stelle mitgeteilt werden, zu versteigern und das erforderliche Verfahren zu regeln, […]“
      Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__37d.html

      Es ist also noch nicht Gesetz, dass das so passiert, aber es gibt eben eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung dazu – es könnte also jederzeit geregelt werden. So lange ein Großteil des Elektromobilitäts-Stroms im Rahmen des THG-Quoten-Systems abgerechnet wird, ist zwar eher unwahrscheinlich, dass der Staat sich hier die Mühe macht, aber ein gewisser Unsicherheitsfaktor ist diese Option eben dennoch.

      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Mareike Zimmer
    Gepostet um 08:53h, 14 Mai Antworten

    Da wird einem als Konsument das Leben doch wirklich maximal möglich schwer gemacht. Entweder mache ich mit in diesem System und
    bekomme Geld dafür, dass garantiert jemand anders die Verschmutzung macht, die ich mit meinem E-Auto eigentlich einsparen wollte. Oder ich mache nicht mit, bekomme kein Geld, und riskiere am Ende trotzdem, dass jemand anders die Verschmutzung macht, die ich mit meinem E-Auto eigentlich einsparen wollte. Dieses System ist kein Einsparen von Verschmutzung, sondern eine künstliche Vervielfachung von Verschmutzungsrechten. BTW: Wenn der Staat mir meine Verschmutzungsrechte wegnimmt und Dritten weiterverkauft – erfüllt das eigentlich schon die Definition von Enteignung? Und was ist eigentlich mit der eingesparten Verschmutzunng jeder eingebauten Wärmepumpe? Werden diese Verschmutzungsrechte nach dem Einbau auch meistbietend versteigert?

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 10:01h, 15 Mai

      Hallo Mareike,
      ja, so ganz gelungen finden wir das THG-Quoten-System daher wie beschrieben auch nicht, wobei es immerhin schon einen gewissen Anreiz auf den Umstieg weg vom Verbrenner generiert. Alleine würde das aber bei Weitem nicht ausreichen, wobei es richtigerweise ja noch flankierende Instrumente wie etwa die von der EU festgelegten Flottengrenzwerte gibt.
      Die THG-Quote gilt dabei alleine im Verkehrssektor, für den Wärmebereich gibt es so etwas noch nicht. Wobei auch dort ja ein Emissionshandel geplant ist, der dann die Emissionen in einer gewissen Höhe begrenzen würde. Dann wäre es zwar so, dass von einer Partei erreichte Einsparungen irgendwo anders genutzt werden könnte, da die Emissionsmenge aber insgesamt begrenzt sein soll, wäre das in dem Fall unproblematisch.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

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