THG-Quote – The Good, the Bad, and the Ugly

01.12.2022

 – Sven Kirrmann

10

Mit der Treibhausgasminderungsquote – kurz: der THG-Quote – will die Bundesregierung mehr Nachhaltigkeit in den Verkehrssektor bringen. Wie das funktionieren soll und wie Besitzer:innen von E-Autos davon profitieren, verraten wir in diesem Beitrag. Aber Achtung: Perfekt ist das Klimaschutz-Instrument noch lange nicht.

Was ist die THG-Quote und warum gibt es sie?

Ziel der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist es, mehr Klimaschutz im Verkehr zu erreichen. Denn genau dieser Sektor weist bisher die geringsten Erneuerbaren-Anteile auf. Über die letzten 30 Jahre hat er außerdem die schlechteste CO2-Bilanz – seit 1990 stagnieren die verkehrsbedingten Emissionen.

Dabei ist längst klar, was passieren muss: weniger fossiler Individualverkehr, mehr Sharing und alles möglichst klimafreundlich angetrieben. Vor allem Letzteres sollte die sogenannte Biokraftstoffquote fördern, die bis 2015 den Anteil alternativer Kraftstoffe im Verkehrssektor erhöhen sollte. Sie wurde von der heutigen THG-Quote abgelöst, die im Bundesimmissionsschutzgesetz sowie darauf aufbauenden Verordnungen verankert ist. Im Gegensatz zur Biokraftstoffquote sieht die THG-Quote keine konkreten Mengenvorgaben mehr vor, sondern verpflichtet Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Umlauf bringen, dazu, die von ihnen verursachten Emissionen gegenüber einem Referenzwert zu senken – zunächst ging das weiterhin nur durch Biokraftstoffe, seit 2018 aber auch durch weitere Erfüllungsoptionen wie die Stromnutzung im Verkehr, also Elektromobilität. Der für dieses Jahr angepeilte Reduktionswert liegt bei sieben Prozent, bis 2030 steigt dieser kontinuierlich weiter auf 25 Prozent. Gemäß dem Klimaschutzsofortprogramm des Bundesverkehrsministeriums soll dieser Zielwert für die jährlichen Reduktionen bis 2030 noch um einen weiteren Prozentpunkt erhöht werden.

Um diese THG-Quote einzuhalten, können entsprechende Unternehmen also Bio- oder synthetische Kraftstoffe pur wie auch als Beimischung verkaufen, oder aber auf die Nutzung von Elektromobilität setzen. Dabei müssen sie gar nicht unbedingt selbst den Treibhausgasausstoß in dem Umfang erreichen, da die THG-Quote bewusst als Handelssystem ausgelegt ist. Mineralölkonzerne können sich also auch Klimaschutz-Erfolge im Verkehrssektor von Dritten einkaufen – das verteuert fossile Mobilitätsformen und macht nachhaltige Alternativen attraktiver. Neben dem Bau von eigenen Ladesäulen ist also auch etwa der Kauf von Zertifikaten für den Ladestromabsatz anderer Betreiber zulässig.

Ähnliches gilt für E-Autos, denn seit 2020 gelten sie ebenfalls als Mittel zur Emissionsminderung. Die Annahme dahinter: Der hier genutzte und „verfahrene“ Strom verdrängt eine gewisse Menge fossiler Kraftstoffe – und spart somit eben auch Emissionen ein. Pro Fahrzeug wird dabei ein pauschaler Durchschnittsverbrauch angerechnet, für den es dann ein jährliches Treibhausgasminderungs-Zertifikat gibt, das Mineralölunternehmen wiederum erwerben und sich anrechnen lassen können.

Die naturstrom thg-prämie

Um unseren Kund:innen und allen anderen Interessierten den Umstieg auf Elektromobilität noch attraktiver zu machen, bietet auch naturstrom seit Kurzem im Rahmen des THG-Quotensystems eine Prämie an, die darüber hinaus sogar den Ausbau nachhaltiger Mobilitätslösungen fördert: die naturstrom thg-prämie.

Wie hoch genau die Prämie pro Jahr ist, hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem davon, wie sich der Durchschnittstrommix und damit die rechnerische Emissionsminderung pro Kilowattstunde entwickeln, aber auch, wie begehrt die Prämien sind. Generell muss der Wert dieser Zertifikate jedes Jahr neu berechnet werden. Sollten die Ökostromanteile und damit auch die CO2-Minderung sinken, gleichzeitig durch starke Elektroauto-Verkäufe sehr viele solcher Quoten zur Verfügung stehen und gegebenenfalls auch noch größere Mengen Biokraftstoffe als in der vorherigen Abrechnungsperiode zur Verfügung stehen, kann die THG-Prämie auch einmal deutlich geringer als im Vorjahr ausfallen. Aufgrund der wachsenden Reduktionsverpflichtung sowie des perspektivisch immer höheren Ökostromanteils ist im Schnitt bis zum Ende der Dekade jedoch mit wachsenden Prämienzahlungen zu rechnen.

2022 zahlt naturstrom beispielsweise 350 Euro für jedes entsprechend angemeldete Elektroauto. Größere E-Fahrzeuge wie Busse und Transporter können dabei prinzipiell sogar noch höhere Auszahlungsbeträge erreichen, aber auch Halter:innen von E-Rollern und Leichtfahrzeugen können bis auf Weiteres an diesem Quotenhandel teilnehmen. Die Anmeldung und weitere Informationen dazu finden sich auf unserer Angebotsseite: www.naturstrom.de/thg.

Vor- und Nachteile der THG-Quote

Wie bereits zu Beginn angekündigt: Wir wissen, dass die THG-Quote so, wie sie gerade funktioniert, alles andere als perfekt ist. Prinzipiell geht das Instrument aber in die richtige Richtung: Die Nutzung fossiler Kraftstoffe wird verteuert, während der Kauf von Elektrofahrzeugen und der Bau von Ladeinfrastruktur zusätzlich angereizt wird. Ebenfalls positiv ist, dass das Ganze ohne staatliche Fördergelder passiert und Fossilkonzerne in die Pflicht genommen werden. Dennoch gibt es auch gewichtige Gegenargumente, denen wir an dieser Stelle Raum geben wollen.

  • Keine echte Verkehrswende:

Die THG-Quote wirkt überwiegend innerhalb des motorisierten Straßenverkehrs. Anreize zum wirklichen Mobilitätswechsel weg vom Pkw gibt sie nicht. (Außer natürlich bei unserer Variante der Prämie. 🤓)

  • Soziale Gerechtigkeit

Elektrofahrzeuge sind bisher oft noch teuer, von den zusätzlichen Prämien profitieren also genau die Menschen, die sich entsprechende Investitionen auch bisher schon leisten konnten – auch wenn das entsprechende Klimaschutzengagement ja durchaus honorig ist.

  • Keine Vorgaben zur Stromherkunft

Bislang ist für die THG-Quote völlig egal, welcher Strom im Auto oder der Ladestation genutzt wird. Zwar sind schon mit dem heutigen Durchschnittstrommix Elektroautos deutlich klimafreundlicher als ihre fossilen Widerparts, aber nur mit echtem Ökostrom wird Elektromobilität wirklich emissionsfrei. Daher sollte eigentlich die tatsächlich genutzte Stromqualität auch bei der Berechnung der Emissionsreduktion berücksichtigt werden – was die Berechnung aber deutlich komplexer machen würde.

  • Rein rechnerische Reduktionserfolge wegen Mehrfachwertung

Bestimmte Erfüllungsoptionen wie Strom im Verkehr, aber auch Biomethan oder so genannte fortschrittliche Biokraftstoffe werden bei der Emissionsreduktion mehrfach angerechnet. Damit sollen bestimmte Technologien besonders angereizt werden. Das kann im Einzelfall auch sinnvoll sein, könnte aber die Gesamtberechnung extrem verzerren. Die 2022 angestrebte Emissionsminderung im Kraftstoffmarkt wird so eben vielleicht auf dem Papier, aber nicht real erreicht. Diese Regelung ist nicht nur sehr intransparent, sondern sorgt im Übrigen auch dafür, dass Biomethan von Kraftstoffunternehmen sehr stark nachgefragt wird und deshalb kaum noch für den Wärmesektor bereitsteht – was gerade in Zeiten von Erdgasknappheit natürlich problematisch ist.

  • Keine absoluten Reduktionsziele

Die Reduktionsvorgaben der THG-Quote gelten gegenüber Referenzwerten, die für eine bestimmte Menge fossilen Kraftstoffs zu erreichen sind. Es ist jedoch keine absolute Minderung der CO2-Emissionen im Kraftstoffsektor vorgegeben. Anders gesagt: Auch mit der THG-Quote kann sich völlig gesetzeskonform die Menge an verkauftem Benzin und Diesel erhöhen. Dann müsste zwar ebenso der Umfang an alternativen Energieträgern im Verkehr wachsen, aber es würde eben dennoch die Gesamtmenge an Treibhausgasen des Sektors wachsen. Das ist zugebenermaßen ein nicht besonders realistisches Szenario, weil eben der Gesamtenergiebedarf im Verkehr sehr stark wachsen müsste, aber auch mit der THG-Quote ist es denkbar, dass die Emissionen im Verkehr weiter steigen.

  • Umgehung der THG-Quote

Wer seine Reduktionsziele nicht einhälft, muss eine Geldstrafe zahlen. Allerdings ist diese nicht ausreichend hoch. Da die Quotenverpflichtungen in den kommenden Jahren vergleichsweise schnell wachsen und die Erfüllungsoptionen begrenzt sind, werden sich die Preise etwa für die Zertifikate für Elektroautos oder Ladestrom voraussichtlich erhöhen. Das könnte die Fossilkonzerne dazu verleiten, einfach die Strafzahlungen in Kauf zu nehmen anstatt mit Mehraufwand ihre Minderungsquoten zu erfüllen – womit für das Klima natürlich noch weniger gewonnen wäre als ohnehin schon.

Verbesserungsvorschläge für das Instrument

Trotz der vielen Kritikpunkte lenkt die Treibhausgasquote schon heute Finanzströme in eine tendenziell richtige Richtung. Durch einige Verbesserungen könnte das Instrument aber in Sachen Klimaschutz noch deutlich schlagkräftiger werden als bisher. Dafür setzen wir uns auch politisch ein. Unter anderem plädieren wir für:

  • Greenwashing-Verbot

Mineralölkonzerne werben auf Basis der THG-Quote mit Klimaschutzerfolgen, die sie nie selbst erbracht, sondern nur eingekauft haben. Dies sollte untersagt bzw. verpflichtend transparenter dargestellt werden.

  • Mehrfachanrechnung auf Elektromobilität begrenzen und perspektivisch abschaffen

Die Mehrfachanrechnung macht die Klimaschutzerfolge des Instruments sehr intransparent und sollte daher komplett abgeschafft werden. Generell sollte Elektromobilität als effizienteste Technologie auf Dauer die einzige Erfüllungsoption im Pkw-Verkehr bleiben. Für eine Übergangszeit könnte die Mehrfachanrechnung hier bestehen bleiben oder sogar zur verbesserten Förderung erhöht werden.

  • Ökostromnutzung berücksichtigen

Nur mit Ökostrom wird Elektromobilität wirklich emissionsfrei. Daher sollte die Stromqualität auch im Rahmen des THG-Quoten-Systems berücksichtigt werden. Sowohl für die Nutzung von (echtem!) Ökostrom an privaten und öffentlichen Ladestationen als auch für die Direktnutzung etwa von Solarstrom sollten daher höhere Reduktionswerte angerechnet werden.

Warum macht naturstrom trotz der Kritik ein Angebot zur THG-Quote?

Die aktuelle THG-Quote ist beileibe nicht perfekt. Daher haben wir bei naturstrom intensiv debattiert, ob wir überhaupt ein Prämienangebot im Rahmen dieses teilweise durchaus problematischen Systems auf den Markt bringen wollen. Schlussendlich haben wir uns doch dafür entschieden, und das nicht nur, weil die THG-Quote auch in der jetzigen Ausgestaltung insgesamt eine eher positive Veränderung bewirken kann – gerade im Gegensatz zu sonstigen verkehrspolitischen Lenkungsinstrumenten wie dem Dienstwagenprivileg oder der seit 20 Jahren nicht angepassten Ökosteuer, die in der aktuellen Ausgestaltung sogar ökologisch schädlich wirken. Zudem wollen wir mit unserem eigenen Angebot und der darin verankerten Zusatzinvestition eben einen bewussten Klimaschutz-Mehrwert gegenüber oft rein finanziellen Zahlungen anderer Anbieter etablieren.

Zudem bringen wir uns politisch für die Weiterentwicklung des Instruments ein. Und nicht zuletzt gäbe es die Möglichkeit, dass der Staat nicht genutzte THG-Quoten von E-Fahrzeug-Halter:innen selbst versteigern könnte – was die Mineralölkonzerne nicht nur tendenziell günstiger zu stehen kommen würde, sondern womit eben auch den elektromobilen Klimaschutz-Vorreiter:innen die ihnen zustehende Prämie entgehen würde.

Insofern hoffen wir, mit der naturstrom thg-prämie ein gutes Angebot entwickelt zu haben und freuen uns auf viele Interessierte. 😊

Hinweis: Eine erste Version diesen Beitrags wurde im Dezember 2022 veröffentlicht und im November 2025 aktualisiert.

  • Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.

Ähnliche Artikel:

Diesen Beitrag teilen

E-Mail
LinkedIn
Facebook
WhatsApp
Telegram
Reddit
X
Threads

Jetzt Blog abonnieren und nichts mehr verpassen!

Erhalte alle neuen Beiträge direkt in dein Postfach – kompakt, aktuell und kostenlos. Mit dem Blog-Abo bleibst Du immer auf dem Laufenden über spannende Themen, exklusive Einblicke und praktische Tipps.

Melde dich jetzt an und sei zuerst informiert!

Wichtiger Hinweis für Abonnent:innen, die sich vor dem 01.05.2025 angemeldet haben:
Aufgrund einer technischen Umstellung wird der Versand an alle bisher registrierten Abonnent:innen zum 15.06.2025 eingestellt. Eine automatische Übertragung der E-Mail-Adressen in das neue System ist aus Datenschutzgründen (DSGVO) nicht möglich.

Wenn ihr unsere Blog-Informationen weiterhin erhalten möchtet, bitten wir um erneute Anmeldung über das neue Anmeldeformular.

10 Antworten

  1. Das ist doch wieder eine der „dunkelsten“ weil „nur kapialmäßig“ Verschleierung des notwendigen Klimaschutz gerade im bisher weit hinterher stolpernden sog. Verkehrssektors. Wirklicher, direkter physischer Klimaschutz durch Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Emissionen ist nicht erkennbar und auch nicht gewollt. Mit dieser „Rechentechnik“, die man getrost als Verrechnungstechnik bezeichnen kann, die dem Gehirn und der Gier eines korrupten (EY-Wirecard?) – sog. Wirtschaftsprüfers
    entsprungen ist.
    Dass Naturstrom – marktgetrieben – mit zu machen sich gezwungen sieht, na ja.
    Für den nüchternen Klimaschützer mit Verstand und Herz ist das schade und zeigt, dass doch das Umkleben von Verkehrszeichen und weitere Aktionen wohl wirksamer sein werden, als die Lust am den Oldies der weiter gültigen fossilen „marktwirtschaftlichen Regeln“, die schon längst dem Erhalt des Status Quo und dem Ausbremsen des Klimafortschrittes dienen.
    Und auch die Steuerung der Investitionsmittel wird aus zwei Gründen auch klimatechnisch falsch laufen; sowohl die EZB schmeißt viel mehr Geld auf den fossilen Haufen und die auch die Klimainvestitionen konzentrieren sich auf fossile Krisengewinnler wie RWE und Co.

    Also lieber Zurückhaltung, wen euch auch recht ist!

    1. Hallo,
      ganz kurze Replik dazu: Ja, die THG-Quote ist sicher nicht perfekt und die damit erreichten Emissionsminderungen können größer scheinen, als sie in Wirklichkeit sind. Das kritisieren wir ja auch und lobbyieren für eine Verschärfung der Regulatorik. Aber immerhin hat das Instrument schon eine Lenkungswirkung, wodurch schon auch real Emissionen vermieden werden- im Gegensatz zu vielen anderen Regelungen des Verkehrssektors. Klar ist aber, dass die THG-Quote nicht allein für den notwendigen klimaschonenden Umbau des Verkehrssystems taugt, hier braucht es viel mehr politische Ambition. Und genau um diesen Umstieg zu beschleunigen, haben wir ja auch bewusst bei der THG-Quote ein Angebot aufgelegt, dass über die schon passierende Lenkung von Finanzströmen hinaus wirkliche Verkehrswende-Projekte ermöglicht.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  2. Ein Satz in dem Artikel lies mich aufhorchen: „Und nicht zuletzt gäbe es die Möglichkeit, dass der Staat nicht genutzte THG-Quoten von E-Fahrzeug-Halter:innen selbst versteigern könnte…“. Von dieser Möglichkeit habe ich bisher noch nichts gehört. Habt ihr da einen Link zu dem Thema oder noch ein paar mehr Infos?
    Sonnige Grüße!
    Christian

    1. Hallo Christian,
      diese Option ist in § 37d) Abs. 2 Nr. 11c) BImSchG versteckt, ich zitiere:
      „Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates […] die erzeugten Treibhausgasminderungsmengen der energetischen Menge elektrischen Stroms, die nicht von Dritten der zuständigen Stelle mitgeteilt werden, zu versteigern und das erforderliche Verfahren zu regeln, […]“
      Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__37d.html

      Es ist also noch nicht Gesetz, dass das so passiert, aber es gibt eben eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung dazu – es könnte also jederzeit geregelt werden. So lange ein Großteil des Elektromobilitäts-Stroms im Rahmen des THG-Quoten-Systems abgerechnet wird, ist zwar eher unwahrscheinlich, dass der Staat sich hier die Mühe macht, aber ein gewisser Unsicherheitsfaktor ist diese Option eben dennoch.

      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  3. Da wird einem als Konsument das Leben doch wirklich maximal möglich schwer gemacht. Entweder mache ich mit in diesem System und
    bekomme Geld dafür, dass garantiert jemand anders die Verschmutzung macht, die ich mit meinem E-Auto eigentlich einsparen wollte. Oder ich mache nicht mit, bekomme kein Geld, und riskiere am Ende trotzdem, dass jemand anders die Verschmutzung macht, die ich mit meinem E-Auto eigentlich einsparen wollte. Dieses System ist kein Einsparen von Verschmutzung, sondern eine künstliche Vervielfachung von Verschmutzungsrechten. BTW: Wenn der Staat mir meine Verschmutzungsrechte wegnimmt und Dritten weiterverkauft – erfüllt das eigentlich schon die Definition von Enteignung? Und was ist eigentlich mit der eingesparten Verschmutzunng jeder eingebauten Wärmepumpe? Werden diese Verschmutzungsrechte nach dem Einbau auch meistbietend versteigert?

    1. Hallo Mareike,
      ja, so ganz gelungen finden wir das THG-Quoten-System daher wie beschrieben auch nicht, wobei es immerhin schon einen gewissen Anreiz auf den Umstieg weg vom Verbrenner generiert. Alleine würde das aber bei Weitem nicht ausreichen, wobei es richtigerweise ja noch flankierende Instrumente wie etwa die von der EU festgelegten Flottengrenzwerte gibt.
      Die THG-Quote gilt dabei alleine im Verkehrssektor, für den Wärmebereich gibt es so etwas noch nicht. Wobei auch dort ja ein Emissionshandel geplant ist, der dann die Emissionen in einer gewissen Höhe begrenzen würde. Dann wäre es zwar so, dass von einer Partei erreichte Einsparungen irgendwo anders genutzt werden könnte, da die Emissionsmenge aber insgesamt begrenzt sein soll, wäre das in dem Fall unproblematisch.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  4. Hallo Naturstrom-Team,

    vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen und auch die Antworten auf die Kommentare.
    Mich überzeugen diese dennoch nicht und ich schließe mich og Meinungen an.
    Insbesondere da keine einzelne Massnahme das fundamentale Problem der Klimakrise beheben kann, ist es für mich eine „Haltungsfrage“, wie man bei diesem (fossilen) „Spiel“ (nicht) mit macht.

    Der dringende Grundgedanke, die fossile Industrie zu verpflichten, ihr fossiles Geschäftsmodell zeitnah auf ein EE-Modell umzustellen, wird damit (bestenfalls) verzögert, da sie sich mit meinem Emissionseinsparungen davon freikauft.
    Der Vorschlag die THG-Einnahmen in „grüne“ Klimaschutzprojekte zu investieren, ist zwar grundsätzlich zu befürworten, dennoch unterbindet das wiederum die fossile Industrie, dies selbst zu tun.
    mE ist davon auszugehen, dass für die fossilie Industrie der Preis der THG-Prämie stets günstiger sein wird (ansonsten hat die einflussreiche fossile Lobby schlecht verhandelt), als mögliche Strafzahlungen und Reputationsschaden…zumal mit Erwerb der THG-Quote, diese sich uU sogar als „Klimaneutral“ rühmen dürfen :-(.

    Ich finde es bedauerlich, dass Unternehmen wie Naturstrom (aber auch andere „grüne“ Stromanbieter), die sich dem „echten“ Klimaschutz verschreibt oder zumindest als Ziel angibt, sich an diesem Greenwashing und Verzögerung der dringenden Energiewende beteiligt.

    m.E. wäre die konsistente Haltung, den Verkauf der Emissionseinsparungen nicht zu ermöglichen und das Ihren Kunden auch transparent und deutlich zu begründen, oder zumindest eine Empfehlung auszusprechen, dies NICHT zu tun.
    Klar, jeder Kunde/ BEV-Fahrer hat das für sich zu entscheiden, aber diese „Haltungsfrage“ haben sich auch „juristische Personen“ (wie Naturstrom) zu stellen und es nicht nur, ihren natürlichen Kunden zu überlassen.

    „Die Welt verändert sich durch dein Vorbild, nicht durch deine Meinung“ (P. Coelho)

    Viele Grüße
    Oliver

    1. Hallo Oliver,

      danke für deine Rückmeldung und deine Einschätzung. Diese ist sehr nachvollziehbar, wir haben selbst ja lange gehadert, ob wir das Instrument der THG-Quote überhaupt anbieten wollen, obwohl wir viele Kritikpunkte daran haben. Die Abwägung, ab wann man ein im Zweifel auch schlechtes Spiel mitspielt und unter den bestehenden Rahmenbedingungen noch versucht, das Beste (für den Klimaschutz) rauszuholen oder wann anderen einfach komplett das Spielfeld überlässt, ist immer eine sehr schwierige Gratwanderung. Dennoch haben wir uns in diesem Fall – übrigens auch in enger Abstimmung mit den anderen echten Ökostromunternehmen EWS Schönau und Green Planet Energy – dazu entschieden, ein Angebot zur THG-Quote zu machen.

      Warum? Die genauen Gründe sind ja schon im Blog und den anderen Antworten dargestellt, daran hat sich weiter nicht geändert. Hier noch einmal kurz zusammengefasst:
      – Das Instrument als solches hat trotz grundsätzlich fragwürdiger Mechanik und suboptimaler Ausgestaltung am Ende doch einen gewissen Klimaschutzeffekt, fossile Emissionen werden vermieden und Investitionen umgelenkt – wenn auch in ausbaufähigem Maßstab.
      – Durch ein eigenes Angebot konnten wir einen zusätzlichen Klimaschutz-Mehrwert bieten, den es so bei den meisten anderen Anbietern nicht gibt.
      – Wenn viele Menschen ihre Zertifikate nicht verkaufen würden, was eigentlich der beste Weg für mehr Handlungsdruck auf die Fossilunternehmen wäre, könnte der Staat einschreiten und die Zertifikate selbst versteigern – es wäre am Ende nichts gewonnen, die Halter:innen würden auf Geld verzichten und Elektromobilität daher eher unattraktiver.

      Dass der Preis der THG-Quoten günstiger ist als die Strafzahlungen, sollte ja übrigens in jedem Handelssystem so sein – sonst würde sich ja niemand auf den eigentlichen Handel einlassen und die Akteure würden einfach die Strafzahlungen einpreisen.

      Es ist sehr verständlich, wenn man das System THG-Quote und ein entsprechendes Angebot kritisch sieht, auch aus unserer Sicht ist das sicher nicht die reine Klimaschutz-Lehre. Dennoch sehen wir bei allem Verbesserungsbedarf eine tendenziell positive Wirkung und haben uns daher für ein Angebot entschieden, das wir auch erst einmal weiter aufrecht erhalten. Wir behalten die Regulierung dazu aber auch genau im Auge und überprüfen diese Entscheidung dann bei Neuerungen regelmäßig.

      Viele Grüße

      Sven von naturstrom

    1. Hallo Oliver,
      der Beitrag wird in Kürze auch (wieder) auf unserer Produktseite eingefügt. Eigentlich war er da auch lange verlinkt, ist wohl im Zuge einer Überarbeitung mal rausgefallen. Wird nun aber wieder korrigiert, danke für den Hinweis!
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert