Was hinter unserer Klage gegen den RWE-E.ON-Deal steckt

Der Megadeal zwischen E.ON und RWE droht den Wettbewerb im Energiemarkt massiv zu schädigen – zulasten der mittelständisch geprägten Anbietervielfalt und somit letztlich auch der Kundinnen und Kunden. NATURSTROM klagt daher beim Europäischen Gericht gegen die Entscheidung der EU-Kommission, die Übernahme der E.ON-Erzeugungskapazitäten durch RWE freizugeben. Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender von NATURSTROM, erläutert hier im Blog die Motivation hinter der Klage.

Ältere Semester erinnern sich vielleicht, wie leicht vor 23 Jahren die Wahl eines passenden Stromanbieters fiel. Für die Jüngeren: Es gab gar keine. 1998 wurde auf massiven Druck der EU der Strommarkt in Deutschland liberalisiert und die Gebietsmonopole der Stadtwerke und großen Versorger fielen. Seitdem hat sich – nach mehrjährigen Startschwierigkeiten – ein intensiver Wettbewerb im Bereich der Endkundenbelieferung entwickelt. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren heute von einer nie dagewesenen Anbietervielfalt.

Die steht nun ebenso auf dem Spiel wie auch der funktionierende Wettbewerb in anderen Bereichen der Energiewirtschaft. Denn die Verlierer der alten Energiewirtschaft wollen partout nicht einsehen, dass sie die Dinosaurier sind, die sich überlebt haben. Sie versuchen alles, um ihre alten Pfründe zu retten. Die beiden größten Wettbewerber im deutschen Markt, RWE und E.ON, haben sich dafür etwas besonders Schlaues einfallen lassen: Sie beenden den Wettbewerb untereinander und teilen sich den Energiemarkt nach verschiedenen Wertschöpfungsbereichen auf. In jedem dieser Bereiche – von der Energieerzeugung über den Betrieb der Verteilnetze bis hin zur Kundenbelieferung – hat nun einer von beiden eine geradezu erdrückende Marktmacht.

Da nach deutschen Wettbewerbsspielregeln diese Neuordnung des Marktes wohl nicht durchgegangen wäre, wandte man sich als international tätige Konzerne an die EU-Kommission und bat um Freigabe der diversen, sehr verschachtelten Verträge zur Neuordnung. Obwohl viele Energieversorger und auch wir warnten, hat die EU-Kommission die Vorhaben im letzten Jahr durchgewunken.

Das ist eine nicht hinnehmbarer Rückwärtsrolle – ein freier Strommarkt mit vielen Teilnehmern, gleichermaßen innovativen wie nachhaltigen Entwicklungen und Bürgernähe wird so nicht zu erreichen sein. Was dagegen zwei konkurrenzlose „European Champions“ für die Menschen bringen sollen, das bleibt wohl auf ewig das Geheimnis unseres Wirtschaftsministeriums und nun auch der EU-Kommission.

NATURSTROM geht dagegen an, denn das aktuelle Vorgehen der EU-Kommission stellt sowohl den Wettbewerb im Strommarkt als auch die Wurzeln des Unternehmens infrage. Basis für die Gründung der NATURSTROM AG im April 1998 war das Vorhaben der EU, in Europa für eine Liberalisierung der nationalen Energiemärkte zu sorgen. Diese Chance nutzten die 16 Gründer von NATURSTROM, indem sie den ersten deutschlandweit aktiven Ökostromanbieter aus der Taufe hoben – und somit erstmals Stromkundinnen und -kunden die Wahlmöglichkeit gaben, sich bewusst für Erneuerbare Energien zu entscheiden.

Wir bei NATURSTROM und ich persönlich wollen nach all den Jahren des Engagements für eine im Wettbewerb der Ideen und der vielfältigen Marktteilnehmer entstehende, nachhaltige und damit wirklich zukunftsfähige Energieversorgung nicht tatenlos dabei zuschauen, wie eine leichtfertige Entscheidung der EU Kommission unseren Weg komplett in Frage stellt.

Deswegen haben wir gegen den ersten Teil der Freigabe des RWE-E.ON-Deals durch die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht.

Wir mussten ein Jahr warten, bis wir die offizielle Begründung zur Entscheidung erhielten, erst danach konnten wir Klage einreichen. Auf die Begründung zu weiteren Teilen des sehr komplexen Deals warten wir bisher vergebens. Offensichtlich will man, dass die Umsetzung der Vereinbarungen zwischen E.ON und RWE schon so weit ist, dass faktisch keine Korrektur mehr vorgenommen werden kann. Was soll man zu so einem Rechtsverständnis der EU-Kommission eigentlich noch sagen?

Autor: Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG

Urheber Titelbild: Roland Horn

naturstrom Team
onlinemarketing@naturstrom.de

Unter diesem Profil schreiben NATURSTROM-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die nicht zu den regelmäßigen Blog-Autoren gehören.

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