Das geht auch einfacher: Drei Punkte für das Prosumen nach dem EEG

In rund 100 Tagen endet eines der wildesten Jahre, das viele von uns je erlebt haben. Gleichzeitig läuft für Besitzer*innen von rund 18.000 Photovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren die EEG-Förderung aus. Wie es dann für sie weitergeht? Hoffentlich nicht so kompliziert, wie es das Bundeswirtschaftsministerium derzeit vorsieht.

Wer sein Dach 2000 oder früher mit einer Solaranlage bestückt hat, für den endet am 1. Januar 2021 die garantierte EEG-Vergütung. Im ersten so genannten „Post-EEG-Jahr“ sind davon laut UBA zwar „nur“ ungefähr 71 Megawatt peak (MWp) und rund 51 Millionen Kilowattstunden (kWh) Solarstrom betroffen – aber eben auch jede Menge Pionier*innen der ersten Stunde. Und natürlich wächst die Zahl der betroffenen Anlagen und damit die entsprechende Solarstrommenge jährlich weiter. Wie geht’s mit ihnen und ihrem „ausgeförderten“ Ökostrom also weiter?

Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten keine Perspektive, um den Strom aus den Post-EEG-Solaranlagen ökonomisch sinnvoll weiterzunutzen. Denn: Mit dem Ablaufen des Förderzeitraum endet nicht nur die feste Vergütung, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene kaufmännische Abnahme des Solarstroms durch die Netzbetreiber. Das bedeutet: Anlagenbetreiber*innen dürfen dann nur noch einspeisen, wenn sie einen Abnahmevertrag mit einem Direktvermarkter haben, der den Strom in seinen Bilanzkreis aufnimmt. Dazu ist nach bisherigem gesetzlichem Stand jedoch eine viertelstundengenaue Messung des eingespeisten Stroms erforderlich, je nach Anlagengröße sogar eine Fernsteuerbarkeit der Anlage. Allein die Kosten für die notwendige Technik würden das, was solche Kleinanlagen durch die Einspeisung einnehmen, übersteigen.

Und einfach weiter ins öffentliche Netz einspeisen, als wäre nichts gewesen – geht das? Nope. Diese „wilde Einspeisung“, also ein einfaches Weiterlaufen der Anlage ohne Umrüstung, kann böse enden, da der Netzbetreiber in solchen Fällen nicht nur die Solaranlage, sondern schlimmstenfalls gleich den ganzen Hausanschluss vom Stromnetz abklemmen kann.

Diese Perspektivlosigkeit für kleine Solaranlagen scheint nun auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erkannt zu haben: Ein kürzlich veröffentlichter Entwurf der EEG-Novelle verspricht immerhin eine unkomplizierte Anschlussregelung für Altanlagen, die Betreiber*innen eine weitere Abnahme ihres Solarstroms über den Netzbetreiber mit Vergütung des Marktwertes ermöglicht. Die Krux: Das gilt nur bei Volleinspeisung – Eigenverbrauch wird ausgebremst.

Das geht besser, finden wir. Und vor allem einfacher. Deshalb haben wir einen Vorschlag erarbeitet, wie das Solaranlagen-Leben nach dem EEG aussehen könnte.

Punkt 1: Eigenverbrauch ermöglichen!

Eigenverbrauch des selbstproduzierten ausgeförderten Stroms? Wenn es nach dem BMWi geht, bleibt der quasi unmöglich, beziehungsweise absurd teuer. Denn dafür müssten Smart Meter installiert werden, die eine viertelstundengenaue Bilanzierung ermöglichen, um jederzeit Eigenverbrauch und Einspeisung mühsam auseinanderzuklamüsern und an den Vermarkter zu kommunizieren. Die Kosten für die Installation und den Betrieb dieser Zähler würden die potenziellen Erträge bei kleinen Anlagen jedoch bei Weitem übersteigen. Das macht Eigenverbrauch wirtschaftlich unattraktiv.

Deshalb fordern wir: Der Netzbetreiber sollte zu einer Abnahme des Solarstrom aus PV-Altanlagen verpflichtet sein – und zwar nicht nur wie vorgesehen bei Volleinspeisung, sondern auch bei teilweisem Eigenverbrauch und dann bei Kleinanlagen ohne Viertelstundenbilanzierung. Für den Ökostrom, den diese Anlagen einspeisen, erhalten die Betreiber*innen den Marktwert für Solarstrom abzüglich eines kleinen Abschlags von 0,5 ct/kWh, um die Aufwände bei den Netzbetreibern zumindest teilweise zu decken. Die Finanzierung läuft über das EEG-System und ist damit quasi kostenneutral, weil der Marktwert einfach durchgereicht wird.

Für Anlagen bis 7 kWp soll das bis mindestens 2027 gelten, für Anlagen bis 100 kWp erstmal nur für zwei Jahre. Diese Zeit sollte ausreichen, um größere Anlagen mit Smart Metern auszustatten, die in dieser Anlagenklasse ohnehin bald verpflichtend sind.

Punkt 2: Direktvermarktung vereinfachen und digitalisieren!

Wer seinen selbstproduzierten Solarstrom nicht zum Marktwert an den Netzbetreiber abgeben will, kann sich einen Direktvermarkter wie NATURSTROM suchen. Hierfür ist aktuell ebenfalls eine Viertelstundenbilanzierung durch teure Smart Meter vorgeschrieben und das soll nach dem bisherigen Entwurf der EEG-Novelle auch so bleiben. Das muss auch einfacher gehen – und günstiger.

Deshalb fordern wir: Mit Hilfe von Standardeinspeiseprofilen sollten Kleinstanlagen bis 7 kWp ihren Solarstrom auch ohne Viertelstundenbilanzierung einem Direktvermarkter verkaufen können – digital und unbefristet. Dasselbe sollte übergangsweise auch für größere Anlagen bis 100 kWp gelten, bis diese flächendeckend mit Smart Metern ausgerüstet sind. Das ermöglicht eine private Nutzung des Stroms, entweder als Eigenverbrauch und/oder in der Direktvermarktung. Genau wie bei größeren Anlagen sollte auch für den so verkauften Strom Ökostrom-Herkunftsnachweise generiert werden können, wodurch er für echte Öko-Stromanbieter wie NATURSTROM attraktiv wird.

Punkt 3: Eigenverbrauch ohne EEG-Umlage!

Mit der EEG-Förderdauer endet nicht nur die garantierte Vergütung, sondern auch die Befreiung der EEG-Umlage von Kleinstanlagen beim Eigenverbrauch. Selbst ganz kleine PV-Installationen müssten damit also die ohnehin kritikwürdigen 40 Prozent der EEG-Umlage auf jede im Haushalt selbsterzeugte und -verbrauchte Kilowattstunde zahlen – was nicht nur eine Kostenbelastung ist, sondern auch Abrechnungsaufwand mit sich bringt. Während des EEG-Förderzeitraums gilt das üblicherweise erst ab einer Anlagengröße von 10 kWp. Bedeutet konkret: Wer sich aktuell dazu entschließt, das Geld für teure Smart Meter in die Hand zu nehmen, um seinen selbsterzeugten Strom auch selbst zu nutzen, der zahlt noch drauf, denn es wird zusätzlich die anteilige EEG-Umlage fällig. Das führt Eigenverbrauch ad absurdum.

Deshalb fordern wir: Eigentlich gehört die anteilige Umlage auf Eigenverbrauch ohnehin abgeschafft. Mindestens sollte aber gelten: Wer selbstproduzierten Solarstrom aus Anlagen bis 30 kWp nutzt, sollte keine EEG-Umlage zahlen müssen.


Tatsache ist: Die allermeisten der ab 2021 aus dem EEG fallenden Solaranlagen können noch mindestens fünf bis zehn Jahre sehr günstig sauberen Ökostrom einspeisen. Doch statt die Transformation von Pionier*innen zu Prosumer*innen zu fördern, legen das bisherige EEG und der aktuelle BMWi-Reformentwurf ihnen Steine in den Weg. Lasst sie uns wegräumen.

Dominique Czech
dominique.czech@naturstrom.de

ist seit April 2018 dabei und schreibt für naturstrom über alles rund um die Energiewende. Jenseits des Büros bewegen sie die Themen Ernährung, Konsum und Mobilität – aber bitte in nachhaltig.

5 Kommentare
  • Malte Reiter
    Gepostet um 11:11h, 25 September Antworten

    Seit ein paar Wochen verfolge ich diesen Irrsinn. Ich kann mir bis jetzt nicht erklären wie Menschen sich so einen Unsinn ausdenken können.
    Hoffentlich setzt sich das nicht durch. Eure hier genannten Vorschläge sind super!

  • Johannes Etzkorn
    Gepostet um 07:17h, 19 Oktober Antworten

    Danke für die konstruktiven Vorschläge.
    Wenn funktionsfähige PV-Anlagen aufgrund unsinniger Gesetze nach Ende der EEG-Förderung abgeschaltet würden, wäre das ein schlechter Witz.

  • Winfried Schenk
    Gepostet um 19:29h, 26 Oktober Antworten

    Hallo,
    ich betreibe eine Ü-20 PV-Anlage mit 3,8 kwp. Wie Sie beschreiben möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) alle
    Ü-20 Anlagen „vernichten“.
    Meine Frage an Sie:
    Würde die NATURSTROM AG den PV-Strom Ihrer Kunden abnehmen und vergüten wie es andere Ökostromanbieter Ihren Kunden anbieten?

    Ihre Vision: Sauber. Sicher. Wirtschaftlich. Bürgernah.

    Die NATURSTROM AG schreibt in Ihrem „Vorschlag“:
    „Die Energiewende wurde als Mitmachprojekt gestartet – und die von Anfang an große Beteiligung
    erwies sich als ein wichtiges Erfolgsmerkmal bei dieser umfassenden Transformation unserer
    Energieversorgung. Eine breite Teilhabe unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure sollte daher
    auch in der nun anbrechenden nächsten Etappe dieses Prozesses ermöglicht werden. Dazu gehört
    unbedingt auch die weitere unkomplizierte Einbindung der Pionier*innen mit ihren Ü20-
    Solaranlagen.
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit Sonnigen Grüßen
    Winfried Schenk

    • Dominique Czech
      Gepostet um 11:33h, 29 Oktober

      Lieber Herr Schenk,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Da die politischen Rahmenbedingungen derzeit keine ökonomisch sinnvolle Abnahme von Strom aus ausgeförderten PV-Kleinanlagen ermöglichen, können wir diese aktuell leider nicht anbieten. Wir setzen uns aber für Verbesserungen ein und hoffen, in Zukunft ein solches Angebot machen zu können.

      Viele Grüße
      Dominique Czech

  • Waldemar Bug
    Gepostet um 12:02h, 12 November Antworten

    Meine erste PV-Anlage (3 kWp) habe ich 2001 errichtet, sie geht Ende 2021 aus dem EEG. Bleibt bitte dran eine Lösung zu finden, denn es wäre ein Unding Anlagen die noch wie zu Gestehungszeiten Strom produzieren zu schreddern!!
    Viele Grüße
    Waldemar Bug

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