Neues Jahr, ausgeförderte Anlage? Was ändert sich 2021 für Prosumer*innen

Das Jahr 2020 endete für viele Energiewende-Pionierinnen und -Pioniere mit einem Abschied, denn für Photovoltaik-Anlagen, die 2000 oder früher installiert wurden, lief die EEG-Vergütung aus. Was sich für sie mit dem 1. Januar 2021 änderte, verraten wir euch jetzt.

20 Jahre EEG-Vergütung müssen irgendwann enden. Nach dem Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 ist das 2021 nun für einige Altanlagen erstmals der Fall. Doch wie geht’s für die betroffenen Anlagen und ihre Besitzerinnen und Besitzer weiter? Seit dem 17. Dezember 2020 haben wir dank der im Bundestag verabschiedeten EEG-Novelle endlich eine Antwort, denn in ihr hat der Gesetzgeber nun einen Rahmen für ausgeförderte Anlagen gesetzt.

Unkompliziert, aber nicht sehr lukrativ: Ökostrom ins Netz

Das Wichtigste für die Energiewende gleich vorweg: Das neue EEG betont, dass funktionstüchtige Altanlagen, die nun erstmals in der Klasse der „ausgeförderten Anlagen“ zusammengefasst werden, auch weiterhin ihren Strom ins Netz einspeisen können und Netzbetreiber diese produzierten Mengen abnehmen müssen. Aber: Vergütet wird dieser Strom nur noch mit dem Jahresmarktwert, den die Solareinspeisung an den Strombörsen bringt und nicht mehr mit gesetzlich festgelegten Fördersätzen. 2019 lag dieser Jahresmarktwert bei knapp 3,8 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Durch die Pandemie wird er 2020 zwar deutlich niedriger ausfallen, 2021 – und damit im ersten relevanten Jahr – ist aber eine Erholung absehbar. Abgezogen werden zudem noch Vermarktungskosten von 0,4 ct/kWh. Diese Regelung gilt erstmal bis zum Jahresende 2027.

Für viele Betreiberinnen und Betreiber der ersten Stunde sinken also die Einnahmen aus der Solarstromerzeugung deutlich, im Einzelfall und Worst Case können die Einnahmen sogar unterhalb der Betriebskosten liegen.

Zur Erinnerung: Das waren die drei Punkte des NATURSTROM-Vorschläge zur EEG-Reform, um Eigenverbrauch zu vereinfachen. Den kompletten Beitrag aus dem September 2020 gibt’s hier.

Eigenverbrauch endlich einfacher

Deutlich attraktiver ist es daher, den Strom seiner alten Solaranlage selbst zu nutzen, statt ihn zu verkaufen. Gerade solche Prosumerinnen und Prosumer profitieren von der EEG-Novelle – und das gleich in mehrfacher Hinsicht.

Bevor es mit dem Eigenverbrauch losgehen kann, sind oft einige kleine Umbauten nötig, denn alte PV-Anlagen sind in der Regel darauf ausgelegt, den selbstproduzierten Strom vollständig ins Netz einzuspeisen. Diese Umbauten fallen dank der Novelle nun aber deutlich kleiner aus als zunächst befürchtet: Die Pflicht teurer intelligenter Messtechnik für kleinere Anlagen ist vom Tisch, erst ab einer Anlagengröße von 7 kW wird dies perspektivisch verpflichtend. Das verbessert die Kostenbilanz beim Weiterbetrieb gegenüber den zunächst kursierenden Plänen noch einmal deutlich.

Verpflichtend oder freiwillig, einen Vorteil haben Smart Meter allemal, denn mit ihnen halbieren sich die für die Einspeisemengen abgezogenen Vermarktungskosten um die Hälfte auf 0,2 ct/kWh.

Und noch eine Erleichterung hält das EEG für den Eigenverbrauch bereit – und das nicht nur für Altanlagen: Für Strom, der aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp kommt, wird keine EEG-Umlage fällig wird.

Selbstproduzierter Strom, der trotz Eigenverbrauch übrigbleibt, muss ebenfalls vom Netzbetreiber abgenommen werden. Auch dafür gibt es dann den Jahresmarktwert.

Was zum Hoffen: Direktvermarktung für Alt-PV-Anlagen

Wer den Strom seiner ausgeförderten Anlage weder selbst nutzen noch über den Netzbetreiber ins Netz einspeisen möchte, hat – theoretisch – noch eine dritte Option: die Lieferung an einen Direktvermarkter. Praktisch fällt diese Option für die in den kommenden Jahren hauptsächlich betroffenen Kleinanlagen unter 30 kW aber flach, denn die bestehenden Rahmenbedingungen führen zu zu hohen Entgelten und Kosten für die notwenige Messtechnik, als dass es attraktive Angebote von Vermarktern gäbe.

Das sollte sich allerspätestens mit dem Auslaufen der jetzigen Regelungen 2027 aber ändern. Wie einfachere Vermarktungmöglichkeiten aussehen könnten, haben wir hier vorgestellt.

Neue Power aufs Dach? Ja, bitte.

Viele alte Solaranlagen laufen zwar noch einwandfrei, entsprechen aber naturgemäß nicht mehr dem neusten Stand der Technik. Modernere Module liefern einen höheren Ertrag. Wer seine Altanlage durch eine komplett neue Anlage ergänzt oder ersetzt, erhält für diese Neuanlage dann wieder eine neue EEG-Förderung nach den aktuellen Regularien, und das erneut für 20 Jahre. Weitere Informationen dazu gibt’s auf unserer Website.

Dominique Czech
dominique.czech@naturstrom.de

ist seit April 2018 dabei und schreibt für naturstrom über alles rund um die Energiewende. Jenseits des Büros bewegen sie die Themen Ernährung, Konsum und Mobilität – aber bitte in nachhaltig.

1 Kommentar
  • Dirk Balzer
    Gepostet um 13:39h, 11 Februar Antworten

    ich finde den Artikel gut. Endlich mal eine kurze, darüber und übersichtliche Darstellung der Alternativen, die nach den neuen Regelungen bestehen. Glücklicherweise sehen die beschlossenen Regelungen doch wesentlich positiver aus, es ist die ganzen – teilweise recht negativen – Kommentare und Darstellungen im Internet befürchten ließen.

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