Gaspreise: Wie die Bundesregierung Verbraucher:innen entlasten will

Update 27. Oktober: Ein just bekanntgewordener Gesetzesentwurf sieht für den ersten Teil der Gaspreisbremse eine Erstattung eines Monatsverbrauchs auf Basis realer Verbrauchsdaten vor und nicht, wie von der Expert:innenkommission vorgesehen, den Wegfall von lediglich einer Abschlagszahlung. Das hier beschriebene Konzept wird also wohl nicht genau so umgesetzt werden. Sobald es dazu konkrete Beschlüsse gibt, halten wir euch mit neuen Beiträgen im Blog auf dem Laufenden.

Die durch russische Lieferverknappungen stark gestiegenen Energiekosten stellen für viele Menschen und Unternehmen hierzulande eine enorme finanzielle Bedrohung dar. Um sie zu entlasten, hat die Bundesregierung eine Kommission eingesetzt, die Unterstützungsmöglichkeiten für die Bereiche Gas und Wärme ausarbeiten soll. Erste Ergebnisse liegen inzwischen vor, wir erläutern das erarbeitete Entlastungskonzept.

Im August 2022 kam es an den Großhandelsmärkten für Gas zu enormen Preisrekorden. Die vorherigen Höchststände von Ende Februar, direkt nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, sind noch einmal deutlich übertroffen worden; die Preise erreichten etwa das Fünfzehnfache des langjährigen Mittels. Auch wenn sich die Lage im Großhandel inzwischen wieder etwas beruhigt hat, bedeuten diese Entwicklungen enorme Kostensteigerungen für Energieversorgungsunternehmen und damit natürlich auch für Verbraucher:innen. Um diese drastischen Mehrbelastungen abzudämpfen (die oft noch gar nicht voll auf die Energierechnungen durchgeschlagen haben), hat die Bundesregierung (nach drei vorangegangenen Entlastungspaketen) eine Kommission eingesetzt, die konkret Kostenminderungsmechanismen für die Gas- und Wärmebelieferung erarbeiten soll.

Welche Entlastungen sind beim Gaspreis geplant?

Der erste Zwischenbericht der Gaspreiskommission schlägt ein zweistufiges Vorgehen vor:

  1. Um Haushalte möglichst rasch und aufwandsarm zu entlasten, übernimmt der Bund bereits im Dezember 2022 die Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme, basierend auf der Abschlagsplanung von September. Dies wird voraussichtlich über die Versorger laufen, die also im Dezember keine Abschläge einziehen bzw. keine entsprechenden Überweisungen einfordern, sondern diese Forderungen beim Staat einreichen. Bei zentral abgerechneten Mietshaushalten wird der Dezember-Abschlag entsprechend dem Betriebskostenkonto gutgeschrieben und muss somit ebenfalls nicht bezahlt werden, wenn auch die offizielle Abrechnung in diesen Fällen erst deutlich später kommt.
  2. Von März 2023 bis Ende April 2024 sinkt der Preis für Gas und Fernwärme. Dafür stellen die Versorger ein staatlich gegenfinanziertes Grundkontingent von 80 Prozent des „üblichen Verbrauchs“ zu einem vergünstigten Preis von 12 Cent die Kilowattstunde (Gas) bzw. 9,5 Cent die Kilowattstunde (Fernwärme). Das ist zwar mehr, als Gas und Fernwärme vor der Krise gekostet haben – aber eben deutlich weniger als jetzt.

Jede Kilowattstunde über dem Grundkontingent kostet wieder so viel wie der vereinbarte Arbeitspreisen – also in aller Regel deutlich mehr. Sparen lohnt sich also weiterhin! Der „übliche Verbrauch“ basiert übrigens auf der Abschlags- bzw. Verbrauchsplanung von September 2022 – wenn also Abschläge nun erhöht werden würden, führt das nicht zu veränderten Unterstützungszahlungen.

Heißt das, der Staat bezahlt meinen Gas- bzw. Fernwärmeverbrauch im Dezember?

Nein, denn der tatsächliche Dezember-Verbrauch kann vom prognostizierten Verbrauch und damit von der Abschlagszahlung, die vom Bund übernommen wird, abweichen. Und das ist auch gut so, denn so erhalten Haushalte, die im Dezember weniger als geplant verbrauchen, einen realen Bonus. Andersherum müssen Mehrverbräuche, die dann in der Jahresabrechnung sichtbar werden, aus eigener Tasche bezahlt werden – Energiesparen lohnt sich also auch mit der Gaspreisbremse im Dezember.

Sind die Vorschläge sozial gerecht?

Kommen wir zu einem der häufigsten Kritikpunkte am vorgelegten Konzept: der sozialen Unausgewogenheit. Denn dadurch, dass die Entlastungsmaßnahmen unabhängig von Verbrauchsgröße und Einkommen fließen, profitieren Besserverdienende automatisch mehr. Auch wir von naturstrom fänden passgenaue Direktzahlungen für Menschen mit weniger Einkommen oder Vermögen besser – vor allem, damit die staatlichen Hilfen zielgerichtet bedürftigen Verbraucher:innen zu Gute kommen, aber zugegebenermaßen auch, da dies weniger Abwicklungsaufwand für uns Energieversorger bedeuten würden.

Leider stehen die benötigten Daten für solche bevölkerungsweiten bedarfsgerechten Direktzahlungen bislang nicht zur Verfügung und können auch nicht kurzfristig erhoben werden. Die Kommission schlägt daher vor, die Entlastungen als geldwerten Vorteil mit hohem Freibetrag in der Einkommenssteuererklärung einzuordnen – so würde die Progression des Steuersystems für einen gewissen sozialen Ausgleich sorgen. Auch eine Obergrenze beim geförderten Grundkontingent hält die Kommission für überlegenswert, um besonders große Verbrauche nicht über Gebühr zu subventionieren. Das könnte die zunächst pauschal angedachte Förderung auch sozialpolitisch sinnvoll aufwerten– auf Dauer braucht es aber dringend bessere Datenerfassung und Digitalisierung in der Verwaltung, um künftig Direktzahlungsinstrumente wie das im Koalitionsvertrag ohnehin angedachte Klimageld möglich zu machen.

Sind auch Unternehmen bedacht?

Kleinere Betriebe und Einrichtungen (alle so genannten Standardlastprofil/SLP-Verbraucher) sollen genau wie Privathauhalte von den oben genannten Maßnahmen profitieren. Größere Industriebetriebe sollen einen sogar noch etwas günstigeren Gaspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde erhalten, allerdings für ein kleineres Basiskontingent von 70 Prozent des Bedarfs auf Basis des Vorjahresverbrauchs. Wichtig zu wissen an dieser Stelle: Gaspreise für die Industrie beinhalten im Gegensatz zu Haushaltsangeboten weder Netzentgelte noch Mehrwertsteuer und sind daher sowieso auf die Kilowattstunde runtergerechnet günstiger. Und auch die großen Abnahmemengen senken den Preis. Betriebe, die davon profitieren wollen, müssen sich laut Kommissionsvorschlag zudem zu einer Standortsicherung verpflichten.

Wie ist der Stand bei der Gaspreisbremse?

Die hier vorgestellten Maßnahmen entstammen dem ersten Zwischenbericht, den die Gaspreiskommission am 10. Oktober – und damit keine vier Wochen nach ihrer Gründung – vorgestellt hat. Bis Ende Oktober soll der vollständige Bericht vorliegen. Die gesetzliche Umsetzung muss erst noch angegangen werden, hier gibt es aktuell noch keinerlei öffentlich bekannte Entwürfe. Angesichts der begrenzten Zeit – schließlich sollen die ersten Maßnahmen schon im Dezember kommen und die Energieversorgungsunternehmen müssen vorab beim Staat Gelder einfordern können, um nicht selbst in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen – ist die Umsetzung mal wieder ein sehr sportliches Unterfangen.

Was bedeutet das für naturstrom ökogas-Kund:innen?

Nach einem gesetzlichen Beschluss der Maßnahmen setzen wir diese um – logisch. Schon die Beerdigung der Gasumlage und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas geben wir durch entsprechende Preissenkungen an unsere Kund:innen weiter. Das machen wir bei den hier vorgestellten Maßnahmen zur Gaspreisdämpfung natürlich genauso.

Was ist mit anderen Wärmetechnologien?

Wer bis hierhin aufmerksam mitgelesen hat, wundert sich vielleicht, was mit den anderen Heiztechnologien ist – werden die denn gar nicht entlastet?

Zwar stimmt es, dass auch Öl und Holzpellets im Zuge der Energiepreiskrise deutlich teuer geworden sind, jedoch nicht so sehr wie Gas. Doch auch wenn es der vorrangige Auftrag der Kommission war, preisbremsende Maßnahmen für Gas- und Fernwärme-Kund:innen zu erarbeiten, will sie auch für Härtefälle anderer Heiztechnologien in ihrem Abschlussbericht Entlastungsansätze entwickeln. Eine großflächige Entlastung wie bei Gas und Fernwärme ist hier aber eher nicht angedacht, denn die wäre aufgrund der sehr viel vereinzelteren Versorgung etwa mit Heizöl oder Holzpellets auch viel schwieriger zu organisieren.

Ein Sonderfall ist die Wärmepumpe, die ja mit Strom betrieben wird. Sie hat dank kompletter Brennstoff- und damit Emissionsfreiheit besonders gute Chancen, die Standard-Heiztechnologie der Zukunft zu werden. Doch: Auch sie ist von den steigenden Gaspreisen betroffen. (Welchen Einfluss der Gaspreis auf den Strompreis hat, lest ihr hier.) Hier plant die Bundesregierung aber ohnehin schon parallel eine Strompreisbremse. Und wenn die Wärmepumpe durch Solarstrom von vor Ort versorgt werden kann, ist diese Kombination ohnehin unschlagbar günstig.

Welche Themen sind noch zu klären?

Die Gaspreiskommission hat selbst schon im Zwischenbericht einige Themen angesprochen, die bis zum Abschluss ihrer Arbeit noch zu klären sind. Dazu zählen verstärkte Anreizen zum Gassparen – auch bei gedämpften Kosten –, die Verdrängung von Gas aus der Verstromung oder die Frage, wie man (Investitionen in) Gas-Alternativen fördern kann.

Was bisher geschah – zumindest auf dem Blog

Schon vor dem großflächigen russischen Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 haben wir euch in loser Abfolge über die knappen Gasmengen und daraus resultierenden hohen Energiepreise sowie die politischen Maßnahmen rund um diese Energiepreiskrise informiert. So haben wir bereits Ende 2021 erläutert, wie hohe Gaspreise auch den (Öko-) Strompreis treiben. Warum Biomethan leider kein massenhaft verfügbarer  und preisgünstiger Ersatz für fossiles Gas ist, haben wir hier erklärt. Wie sich der russische Angriffskrieg konkret auf naturstrom-Preise ausgewirkt hat, beleuchten wir hier für Strom und hier für Gas. Eine entscheidende Gegenmaßnahme: Energiesparen. Unser Kollege Andreas beschreibt hier seine persönlichen Tipps und Tricks, eine Kundin verrät, wie sie ihre Gasheizung effizienter eingestellt hat und auch die von uns unterstützte Kampagne #StopFossil bietet Hilfestellung beim Ziel, weniger Energie zu verbrauchen. Klar ist zudem: Mittelfristig können nur deutlich mehr Erneuerbare Energien die Lösung sein – das schiebt die Bundesregierung immerhin mit dem so genannten Osterpaket, dass wir hier und hier besprochen haben, auch an. In der hektischen energiepolitischen Betriebsamkeit sind Beschlüsse aber auch schnell mal überholt – wie etwa der zur Gasbeschaffungsumlage, die wir hier erläutert haben, die aber inzwischen obsolet ist.

Neben der konkreten Ausarbeitung der im aktuellen Beitrag beschriebenen Gaspreisentlastung sind auch weitere Vorhaben in Aussicht, etwa eine wirkliche Gaspreisbremse auf europäischer Ebene oder die noch in Deutschland auszuarbeitenden Entlastungsmaßnahmen im Strombereich. Freut euch also schon auf weitere Blogbeiträge zur aktuellen energiepolitischen Lage. 😊

Photo by Mykola Makhlai on Unsplash

Sven Kirrmann
sven.kirrmann@naturstrom.de

Unterstützt seit Juli 2019 von Berlin aus die naturstrom-Pressearbeit. Schon lange Jahre überzeugter Energiewender, auch beruflich. Unter anderem zuvor bei der Agentur für Erneuerbare Energien mit Kommunikation zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt.

9 Kommentare
  • H. T.
    Gepostet um 12:06h, 19 Oktober Antworten

    Leider zahle ich als #IchBinArmutsbetroffen keine Einkommenssteuer (mehr) und spare seit Jahren wo ich kann. Da sind wir klar benachteiligt im Konzept.

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 12:49h, 19 Oktober

      Hallo,
      der Einbezug in die Einkommenssteuer soll ja gerade nur bei höheren Einkommen passieren, damit dort ein Teil der für alle gezahlten Entlastungen wieder abgeschöpft wird. Das ist zwar eine Krücke, aber immerhin ein Ansatz zur einigermaßen gerechten Ausgestaltung. Haushalte, die bisher schon Energie gespart haben, sind aber tatsächlich im Nachteil, das ist leider so.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Julian Affeldt
    Gepostet um 12:41h, 19 Oktober Antworten

    Ein Herausnehmen der Wärmepumpen aus dem Entlastung paket wäre maximal ungerecht, da auch die Strompreise stark gestiegen sind, sowohl für Haushaltsstrom als auch für Heizstrom. Bei naturstrom jetzt 60 CT pro kWh. Da muss die WP schon einen hohen COP haben, um mit den gedeckelten Gaspreisen mithalten zu können. Viel schlimmer aber ist der psychologische Effekt: die wichtigste Zukunftstechnologie im Bereich Wärme erfährt keine Entlastung. Die Strompreisbremse ist dabei kein Argument, da diese ja nur den Bedarf im Haushalt deckeln soll.

    Für mich ergibt das keinen Sinn.

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 12:54h, 19 Oktober

      Hallo Julian,
      erstmal: der genannte Strompreis ist ja „nur“ für Neukund:innen, Bestandsverträge liegen da ja deutlich drunter.
      Aber inhaltlich ist dein Punkt natürlich richtig, es muss definitiv gewährleistet werden, dass die Wärmepumpe über die Entlastungspakete nicht gegenüber Gasheizungen benachteiligt wird. Wie genau die Kontingentierung bei der Strompreisbremse aussehen wird, ist dabei ja noch offen. Insgesamt ist das Instrument definitiv in vielen Aspekten kritikwürdig, aber angesichts der Rahmenbedingungen, der Kurzfristigkeit und leider der mangelnden staatlichen Leistungsfähigkeit eine wohl notwendige Krücke.
      Viele Grüße
      Sven

  • L. B.
    Gepostet um 11:40h, 26 Oktober Antworten

    Der (Börsen-)Gaspreis ist ja wieder ganz ohne Bremse wieder auf Vorkriegsniveau gelandet. Ist eine Preissenkung seitens Naturstrom zu erwarten?

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 13:04h, 26 Oktober

      Hallo und danke für deine Anfrage, die sicher viele beschäftigt!
      Zunächst mal will ich kurz festhalten, dass die Gaspreise bei uns dank dem Wegfall der Gasumlage und der (temporär) verringerten Mehrwertsteuer schon zuletzt etwas abgesenkt wurden. Aber deine Frage zielt ja auf die Preisentwicklungen im Großhandel, auf die ich gerne eingehen will:
      Erstens ist dazu zu sagen, dass die aktuell gesunkenen Preise vor allem den Day-Ahead-Markt, also die sehr kurzfristige Abnahmeperspektive betreffen. Gestern lag da der Preis bspw. bei rund 40 €/MWh, was zwar wirklich viel geringer als im bisherigen Jahr ist, aber weiterhin über dem langjährigen Mittel von rund 20 €/MWh liegt. Zudem gelten diese Preise wirklich nur ganz kurzfristig und liegen vor allem an dem aktuell warmen Wetter – eine Gas-Großhandelseinkauf für den Monat November liegt dagegen aktuell etwa bei rund 100 Euro und damit deutlich über dem Kurzfristmarkt (und damit trotz Senkung gegenüber früheren Einkaufszeiten weiterhin um ein Mehrfaches über den langjährig gewohnten Preisen).
      Zweitens sind die Gas-Großhandelspreise nicht gleich den Endkund:innen-Tarifen. Einerseits natürlich, weil noch Steuern, Netzentgelte etc. dazu kommen, vor allem aber, weil Versorger wie wir nicht nur am Vortag die benötigten Gasmengen für den aktuellen Bedarf einkaufen, sondern wir uns über Langfristverträge perspektivisch eindecken. Wir kaufen also immer zu möglichst guten Zeitpunkten im Voraus Gasmengen für kommende Wochen, Monate, Quartale oder Jahre. So sichern wir Preis und Versorgung für unsere Kund:innen langfristig ab – andernfalls müssten wir ja auch extreme Preissprünge nach oben wie die Verfünfzehnfachung der Großhandelspreise im August direkt durchreichen.
      Zusammenfassend: nein, die aktuellen Kostensenkungen am Gas-Spotmarkt machen leider noch keine günstigeren Tarife möglich und sind auch nur eine Momentaufnahme. Über den Winter bleiben Gasmengen absehbar knapp, Energiesparen ist also weiterhin nötig und die Preise werden auch erst einmal hoch bleiben. Wenn sich dauerhaft Preissenkungen an den Großhandelsmärkten zeigen, werden wir das aber natürlich auch in unseren Tarifen weitergeben.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • L. B.
    Gepostet um 13:35h, 26 Oktober Antworten

    Hallo Sven,
    vielen Dank für deine ausführliche Antwort, ich hoffe das hilft auch anderen.
    Auf der positiven Seite hat Naturstrom den Strompreis für Bestandskunden bisher nicht erhöht. Anscheinend wurde hier noch genug zu guten Konditionen eingekauft. Wie sieht es hier aus, ist noch eine Erhöhung zu erwarten, ist eine Prognose für die nächsten Monate möglich?
    Viele Grüße
    Loïc

    • Sven Kirrmann
      Gepostet um 14:09h, 26 Oktober

      Hallo Loïc,
      genau, für 2022 konnten wir Tarife durch frühzeitige Einkäufe und die eigene Erzeugung ganz gut absichern. Da der größte Teil der Liefermengen im Vorjahr gekauft werden, würden sich im nächsten Jahr aber die sehr hohen Großhandelspreise von 2022 tendenziell schon bemerkbar machen. Allerdings plant die Bundesregierung aktuell ja auch eine Strompreisbremse, deren Ausgestaltung noch ziemlich offen ist, weshalb wir da aktuell ganz schwierig kalkulieren können. Ich kann daher leider wirklich keine belastbare Prognose abgeben.
      Viele Grüße
      Sven von naturstrom

  • Marlene
    Gepostet um 12:40h, 13 November Antworten

    Schön, dass ihr das Thema Gaspreisbremse aufgegriffen habt. Es beschäftigt ja nun wirklich viele Menschen. Und das nimmt dann ein wenig Angst.
    Gut beschrieben und viele Details gut erklärt. Danke.

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