Seit Jahresanfang 2024 gilt eine neue Festlegung der Bundesnetzagentur zum § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Damit wird geregelt, in welchen Situationen Netzbetreiber den Strombezug steuerbarer Einrichtungen wie Wärmepumpen einschränken können und wie Verbraucher:innen dafür entschädigt werden. Moment, Strombezug einschränken, das gab es doch früher nicht?! Wir erklären, warum solche Netzeingriffe in