Claudia Sobe hat eine offenes Ort für die unterschiedlichsten Kundenfragen.

Umzug: So klappt die Ummeldung beim Energieversorger

So ein Umzug bedeutet viel Arbeit: Denn es müssen nicht nur Möbel ab- und wieder aufgebaut, Umzugskartons gepackt und Helfer organisiert werden. Zusätzlich fällt die Erledigung zahlreicher Formalitäten an. Was viele nicht wissen: auch der Energieversorger muss über den Umzug informiert werden. Welche Informationen dem Versorger mitzuteilen sind und was dabei zu beachten ist, das erklärt NATURSTROM-Kundenberaterin Claudia Sobe.

Claudia Sobe hat eine offenes Ort für die unterschiedlichsten Kundenfragen.

Claudia Sobe hat stets ein offenes Ohr für die Fragen der NATURSTROM-Kundinnen und -Kunden – auch in puncto Umzug.

Warum sollte ich meinen Energieversorger über meinen Umzug informieren?

Der Energieversorger muss über den Übergabetermin informiert werden, um sicherzustellen, dass die Stromlieferung an der alten Verbrauchsstelle abgemeldet wird. Außerdem kann durch die fristgerechte Anmeldung der neuen Lieferstelle in den meisten Fällen eine direkte Belieferung mit naturstrom stattfinden. Zwar wird die Stromversorgung im neuen Heim durchgehend durch den örtlichen Grundversorger gesichert, wenn der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, doch bei diesem Strom handelt es sich üblicherweise um konventionellen Strom des Anbieters – also um Strom, in dem auch Energie aus Kohle- und Atomkraft enthalten ist. Möchte man weiterhin mit sauberem Ökostrom von NATURSTROM beliefert werden, sollte man seinen Umzug frühzeitig melden – idealerweise vor Übernahme der Wohnung oder spätestens, sobald die neue Zählernummer vorliegt.

Welche Daten benötigt mein Anbieter, um meinen Umzug erfolgreich bearbeiten zu können?

Um die Belieferung der alten Verbrauchsstelle fristgerecht abmelden zu können, sollte der Energieversorger zeitnah, d. h. idealerweise vorab, über den Übergabetermin informiert werden. Die Mitteilung des Endzählerstandes dient zur Erstellung der Schlussrechnung. Für die Anmeldung der neuen Verbrauchsstelle benötigen wir die neue Anschrift, die neue Zählernummer, den Übernahmetermin und, falls bekannt, den Namen der Vormieter. Der Zählerstand zum Übernahmetermin kann ggf. nachgereicht werden.

Wie funktioniert die Ummeldung?

Die Umzugsmeldung geht ganz schnell und unkompliziert: Kunden können sie ganz einfach selbst über das NATURSTROM-Kundenportal vornehmen. Der bestehende Vertrag wird dann einfach auf das neue Zuhause übertragen. Die Übermittlung sollte im Idealfall bereits vorab erfolgen oder spätestens, sobald die neue Zählernummer vorliegt.

Kann ich meinen Stromvertrag eigentlich auch an meine WG-Mitbewohner oder meine Nachmieter übergeben, wenn ich ausziehe?

Das ist leider nicht möglich, da der Zähler auch nach einem Wechsel zu NATURSTROM im Eigentum des Netzbetreibers verbleibt und dieser eine formlose Namensänderung nicht vorsieht. Daher sind im Falle eines gewünschten Vertragspartnerwechsels die Abmeldung des bisherigen und die Anmeldung des neuen Zählernutzers erforderlich. Die WG-Mitbewohner oder Nachmieter müssen daher einen Neuvertrag zum auf den Übergabetermin folgenden Tag mit NATURSTROM abschließen. Das ist bequem über unser Onlinevertragsformular oder telefonisch möglich und sollte bis spätestens vier Wochen nach der Zählerübernahme erfolgen, damit die Neuanmeldung fristgerecht beantragt werden kann.

Was muss ich beachten, wenn ich in einen Neubau umziehe?

Solange die Bauarbeiten am Haus stattfinden, wird der Strom in der Regel als Baustrom verrechnet. Die Stromversorgung läuft in dieser Zeit über den Bauherren. Sobald der Baustromzähler gegen einen Hausstromzähler getauscht und die neue Zählernummer bekannt wird, sollte der Energieversorger hierüber in Kenntnis gesetzt werden.

Sollten auch Biogas-Kunden ihren Umzug mitteilen?

Klar – dasselbe gilt auch für die Kunden von naturstrom biogas. Auch hier gibt es ein Serviceformular, das über unsere Website ausgefüllt und verschickt werden kann.

Vielen Dank für das Gespräch!

 

Miriam Ersch-Arnolds
ersch@naturstrom.de

arbeitete bis Februar 2019 in der Pressestelle von NATURSTROM. Ihre Begeisterung für das Thema Nachhaltigkeit wurde während ihrer Zeit als Mitarbeiterin einer Fairhandels-Organisation geweckt und begleitet sie bis heute auch ehrenamtlich. E-Mail

3 Kommentare
  • Verena
    Gepostet um 23:35h, 06 März Antworten

    Vielen Dank für die Erklärung zur Ummeldung beim Energieversorger bei einem anstehenden Umzug. Es beruhigt mich, dass es gar nicht so kompliziert ist, wie ich annahm. Obwohl unser Umzug erst in zehn Monaten stattfindet, kann ich es nicht unterlassen, mich bereits jetzt um alles Organisatorische zu kümmern. So suche ich aktuell auch schon einmal nach einer Umzugsfirma für den Möbeltransport.

  • Jenny
    Gepostet um 14:11h, 28 Februar Antworten

    Ein sehr informativer Artikel, der die Wichtigkeit und das Verfahren der Ummeldung beim Energieversorger bei einem Umzug klar darstellt. Besonders wertvoll finde ich die detaillierten Hinweise zu den benötigten Daten und dem Ablauf der Ummeldung, die helfen, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Die Erwähnung der Möglichkeit, sauberen Ökostrom von NATURSTROM auch am neuen Wohnort zu beziehen, unterstreicht die Bedeutung der rechtzeitigen Kommunikation mit dem Energieversorger. Claudia Sobe bietet hiermit eine ausgezeichnete Ressource für alle, die vor einem Umzug stehen und sicherstellen möchten, dass ihre Energieversorgung nahtlos und nachhaltig fortgesetzt wird. Ein großes Lob an das NATURSTROM-Team für ihren Einsatz und die Bereitstellung dieses wertvollen Services!

  • Koray
    Gepostet um 21:59h, 06 April Antworten

    Danke für die hilfreichen Tipps

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